AM
Die Führerschein der Kategorie AM ist erforderlich für Fahrer von Kleinkrafträdern, Motorrollern oder leichten Vierradfahrzeugen mit einem maximalen Hubraum von 50 cm3 oder einen maximalen Nennleistung von 4 kW (Elektro-Motorräder) und deren Höchstgeschwindigkeit höher als 25 km/h aber geringer als 45 km/h ist.
A1
Die Führerschein A1 ist erforderlich für das Fahren eines Motorrads mit folgenden Merkmalen:
maximaler Hubraum von 125 cm3,
maximale Nennleistung von 11 kW/15 PS,
mit einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg.
Sie ist zugänglich ab 18 Jahren.
A2
Die Führerschein A2 ist erforderlich für das Fahren eines Motorrads mit folgenden Merkmalen:
maximale Nennleistung von 35 kW/47 PS ;
mit einem Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg.
Das Fahrzeug kann nicht von einem Modell abgeleitet sein, das die doppelte Nennleistung aufweist.
Die Führerschein ist zugänglich ab 20 Jahren.
A
Die Führerschein A ist nötig für das Fahren eines Motorrads mit einer Nennleistung von mehr als 50 kW.
Sie ist zugänglich ab 24 Jahren. Fahrer, die bereits seit mindestens 2 Jahren eine Führerschein A2 besitzen, wird diese Altersgrenze auf 22 Jahre reduziert.
B
Inhaber einer Führerschein B können folgende Fahrzeuge fahren:
ein vierrädriges Kfz (Quad);
ein Automobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg, das für den Transport von maximal 8 Fahrgästen neben dem Fahrer geplant und gebaut ist.
Inhaber einer Fahrerlaubnis B können an ihr Fahrzeug einen Anhänger kuppeln, vorausgesetzt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers überschreitet nicht 750 kg und/oder das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns (Kfz + Anhänger: MMAT) beträgt nicht mehr als 3500 kg.
B96
Auf der Führerschein B kann Kode 96 eingetragen sein, weil der Inhaber die nötigen Prüfungen für den Betrieb eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg bestanden hat. Allerdings darf:
das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns (Kfz + Anhänger) nicht 4250 kg überschreiten (anderenfalls ist Führerschein BE erforderlich);
das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht 3500 kg überschreiten (anderenfalls ist Fahrerlaubnis C1E nötig).
BE
Führerschein BE erlaubt das Fahren eines Gespanns aus einer Zugmaschine der Kategorie B und einem Anhänger oder Auflieger dessen zulässiges Gesamtgewicht höher ist als 750 kg jedoch geringer als 3500 kg (anderenfalls ist Fahrerlaubnis C1E nötig).
Der Inhaber einer vor dem 01/05/2013 ausgestellten Fahrerlaubnis BE kann ein Gespann fahren, aus einer Zugmaschine der Kategorie B und einem Anhänger oder Auflieger, dessen zulässiges Gesamtgewicht höher ist als 3500 kg, vorausgesetzt das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns ist nicht höher als 12000 kg.
C1
Führerschein C1 ist nötig für Fahrer von Kraftfahrzeugen mit zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg bis 7500 kg, die für den Transport von maximal 8 Fahrgästen neben dem Fahrer konzipiert und gebaut sind.
Wenn Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg ankuppeln, reicht die Führerschein C1 aus. Sonst ist Führerschein C1E nötig.
C1E
Der Inhaber einer Führerschein C1E kann die folgenden Fahrzeuge fahren:
ein Gespann aus einer Zugmaschine der Kategorie C1 und einem Anhänger oder Auflieger, dessen zulässiges Gesamtgewicht höher ist als 750 kg, vorausgesetzt, das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns ist nicht höher als 12000 kg;
ein Gespann aus einer Zugmaschine der Kategorie B und einem Anhänger oder Auflieger, dessen zulässiges Gesamtgewicht höher ist als 3500 kg, vorausgesetzt, das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns ist nicht höher als 12000 kg.
C
Die Führerschein C benötigen Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7500 kg, die für den Transport von maximal 8 Fahrgästen neben dem Fahrer konzipiert und gebaut sind.
Wenn Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg ankuppeln, reicht die Führerschein C aus. Sonst ist Führerschein CE nötig.
CE
Der Inhaber einer Führerschein CE kann ein Gespann aus einer Zugmaschine der Kategorie C und einem Anhänger oder Auflieger fahren, dessen zulässiges Gesamtgewicht 750 kg überschreitet.
Seit dem 10/09/2009 müssen alle Berufskraftfahrer von Fahrzeugen der Kategorien C, C1, CE oder C1E die Bedingungen des Befähigungsnachweises (CAP) erfüllen.
D1 - D1E
Die Führerschein der Kategorie D1 ist nötig für Fahrer von Fahrzeugen mit 9 bis 16 Sitzplätzen, neben dem Sitz des Fahrers, und einer Länge von maximal 8 m.
Sie erlaubt ebenso das Ankuppeln eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg.
Darüber hinaus ist eine Führerschein D1E nötig.
D - DE
Führerschein D ist erforderlich für Fahrer von Kraftfahrzeugen mit mehr als 16 Sitzplätzen, neben dem Sitz des Fahrers.
Sie erlaubt ebenso das Ankuppeln eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg.
Darüber hinaus ist eine Führerschein DE notwendig.
Seit dem 10/09/2008 müssen alle Berufskraftfahrer von Fahrzeugen der Kategorien D, D1, DE oder D1E die Bedingungen des Befähigungsnachweises (CAP) erfüllen.
G
Die Führerschein der Kategorie G ist nötig für Fahrer von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, sowie den als landwirtschaftliche Maschinen, Motorpflüge oder Mähdrescher zugelassenen Fahrzeugen, ab dem 01.10.1982. Diese Führerschein ist ausschließlich gültig im belgischen Hoheitsgebiet.
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