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Wahl einer anderen Prüfstelle

Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei einer der beiden auf Ihrer Vorladung vermerkten Prüfstellen vorzufahren, sondern Sie können bei einer beliebigen Prüfstelle in Belgien vorfahren.

Im Falle einer Nachkontrolle müssen Sie das Fahrzeug jedoch bei der Prüfstelle, bei der die vollständige Prüfung stattgefunden hat, vorfahren.

Fermer