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Kategorie CE/C1E

Möchten Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Anhänger (einen Sattelzug) ziehen?
Für einen Anhänger (Sattelzug) mit einem zulässigen Gesamtgewicht (ZGG) von bis zu 750 kg reicht der Führerschein Kategorie C-C1 aus. Andernfalls ist ein Führerschein Kategorie CE-C1E erforderlich.

Sind Sie ein Berufskraftfahrer?
Wenn Sie ein Berufskraftfahrer sind, müssen Sie Sie die Anforderungen der Berufsbefähigung (BBN) erfüllen.

Theoretische Prüfung

Sie sind von der theoretischen Prüfung befreit.

Praktische Prüfung

Eine praktische Schulung muss zur Erlangung des Führerscheins Kategorie CE/CE1 gefolgt werden.  Sie haben die Wahl zwischen eine Schulung an einer anerkannten Fahrschule oder eine Schulung mit einem provisorischen Führerschein, sofern Sie einen provisorischen Führerschein haben, den Sie gegen Vorlage Ihres gültigen Führerscheins der Kategorie C-C1 bei Ihrer Gemeindeverwaltung in Empfang nehmen können.

Sie werden gebeten, das Zentrum aufzusuchen, um die Prüfung im Voraus zu bezahlen. Sowohl für Ihre Sicherheit als auch für unsere wird die Zahlung per Bancontact zutiefst empfohlen. Kreditkarten werden nicht angenommen.

ABei der Prüfung nicht vergessen!

Alle Dokumente müssen gültige Originaldokumente sein.
Im Falle eines Versäumnisses findet die Prüfung nicht statt. Der Preis der Prüfung wird jedoch eingefordert.

PRÜFUNGSANWÄRTER

• Personalausweis
• Führerschein der Kategorie C/C1
Im Falle einer Ausbildung in einer anerkannten Fahrschule:
• Bescheinigung über die Teilnahme am praktischen Unterricht
Im Falle einer freien Begleitung:
• Provisorischer Führerschein

BEGLEITER

• Personalausweis
• Führerschein

ZUGFAHRZEUG

• Zulassungsbescheinigung
• Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung
• Versicherungkarte
• Grüne Prüfbescheinigung
• Technisches Merkblatt ODER Identifikationsbericht
• Der einfache Frachtbrief ODER der internationaler Frachtbrief (CMR) ODER der Wiegeschein. Wenn gemäß den Bestimmungen über den Transport von Gegenständen die beiden Frachtbriefe nicht vorgeschrieben sind, muss ein frühestens am Vortag der praktischen Prüfung ausgestellter Wiegeschein vorgelegt werden.  Der Wiegeschein muss die folgenden Informationen enthalten: Kenndaten der Waage, Datum der Wiegung, Kennzeichen des Fahrzeugs, Gewicht in beladenem Zustand;
• L-Symbol
• Zwei gerade Seitenspiegel (freie Begleitung)

ANHÄNGER

• Zulassungsbescheinigung
• Versicherungkarte
• Grüne Prüfbescheinigung
• Technisches Merkblatt ODER Identifikationsbericht