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Kategorie B

Der Führerschein der Kategorie B ist für die Fahrer von PKW mit höchstens 8 Sitzplätzen zuzüglich des Fahrersitzes und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3 500 kg erforderlich.

Möchten Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Anhänger ziehen?

Für einen Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (MMA) von bis zu 750 kg reicht der Führerschein Klasse B aus.
Wenn das MMA des Anhängers mehr als 750 kg beträgt, reicht der Führerschein Klasse B aus, sofern:

• Das höchstzulässige Gesamtgewicht des Ganzen (Fahrzeug + Anhänger) nicht mehr als 3 500 kg beträgt.
• Das MMA des Anhängers nicht mehr als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ausmacht.

Andernfalls ist ein spezifischer Führerschein erforderlich

Wusstest du das?

  • Die Inhaber eines Führerscheins der Klasse B dürfen ebenfalls ein Motorrad oder einen Motorroller der Kategorie AM fahren.

  • Wenn Sie Ihren Führerschein Klasse B nach dem 1. Mai 2011 erhalten haben, können Sie zwei Jahre später ein Motorrad oder einen Motorroller von bis zu 125 cc, der auf 11 kW (15 PS) begrenzt ist, mit einem Leistungs-/Gewichtverhältnis von bis zu 0,1 kW/kg fahren, sofern Sie eine vierstündige Ausbildung bei einer zugelassenen Fahrschule absolviert haben. In diesem Fall findet weder eine praktische, noch eine theoretische Prüfung statt.

    Wenn Ihr Führerschein vor dem 1. Mai 2011 ausgestellt worden ist, sind Sie nicht verpflichtet, eine Ausbildung zu absolvieren, um ein Motorrad oder einen Motorroller fahren zu dürfen. Dennoch wird sie von allen Fachleuten wärmstens empfohlen. Die Kurse werden in Fahrschulen und den Weiterbildungszentren erteilt.

    ACHTUNG: Mit dieser Formel (A1 mit Führerschein Klasse B) dürfen Sie ausschließlich in Belgien fahren. Um im Ausland fahren zu dürfen, müssen Sie einen vollwertigen Führerschein der Kategorie A1 besitzen.

  • Haben Sie den Führerschein Klasse B vor Ende 1988 erhalten, können Sie ein Motorrad oder einen Motorroller ohne jegliche Leistungs- oder Hubraumbegrenzung auf öffentlichen Straßen fahren. Allerdings empfehlen wir Ihnen aus Sicherheitsgründen, eine Ausbildung bei einer Fahrschule oder einem Weiterbildungszentrum für Motorräder zu absolvieren.

Theoretische Prüfung

Um Ihren Führerschein zu erhalten, müssen Sie zuerst eine theoretische Prüfung bestehen. 
Um sich auf die Prüfung vorzubereiten haben Sie zwei Möglichkeiten: eine Schulung zur theoretischen Prüfung in einer Fahrschule oder autodidaktisch.

Die Prüfung besteht aus 50 Auswahlfragen. Um zu sie zu bestehen benötigen Sie mindestens 41 von 50 Punkten.

Jede falsche Antwort führt dazu, dass Sie 1 Punkt verlieren, außer bei den Fragen des 3. Verstoßungsgrades (das Schild einer Einbahnstraße nicht beachten) und des 4. Verstoßungsgrades (Kehrwendung auf der Autobahn) oder das Nichteinhalten der Höchstgeschwindigkeit. Bei einer falschen Antwort des 3. und 4. Verstoßungsgrades, verlieren Sie 5 Punkte. Infolgedessen führen zwei schwerwiegende Fehler zum Scheitern der Prüfung.

Wenn Sie eine Punktzahl von 38/50 nicht mehr erreichen können, wird die Prüfung vorzeitig abgebrochen.

 

 

Anerkannte Fahrschule

Freie Schulung

Theoretischer Unterricht
12 Stunden
/
Mindestalter für die theoretische Prüfung
17 Jahre
17 Jahre

Risikowahrnehmungstest (TPR)

Der Risikowahrnehmungstest ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung.

Beim Risikowahrnehmungstest handelt es sich um einen Computertest, bei dem Ihre Fähigkeit bemessen wird, riskante Situationen unter verschiedenen Verkehrsbedingungen zu erkennen.

Auf dem Bildschirm Ihres Rechners werden Videosequenzen abgespielt. Stellen Sie sich am Lenkrad Ihres Autos vor. Sobald ein Risiko auftritt, klicken Sie es an.Ein Risiko ist ein äußeres Ereignis, das Sie zwingt, Ihre Geschwindigkeit anzupassen, die Richtung zu ändern, zu hupen usw.

Bei diesem Test müssen Sie 10 Risiken in 5 Filmen erkennen. Es gibt Filme mit 0, 1, 2 und 3 Risiken. Sie dürfen 10 Mal klicken. Jedes erkannte Risiko entspricht 1 Punkt. Bei einem falschen Klick wird Ihnen je 1 Klick abgezogen. Sobald die 10 Klicks getätigt wurden, endet der Test.

Sie müssen mindestens 6 von 10 Punkten erreichen, um den Test zu bestehen.

Preis : 16€

Simulation des Risikowahrnehmungstest

 

Test in Bezug auf die technischen Fahrfähigkeiten

NEU – Wenn Sie vor Ihrer praktischen Abschlussprüfung alleine fahren möchten, müssen Sie den Test in Bezug auf die technischen Fahrfähigkeiten bestehen.

Dazu müssen Sie zuvor eine gültige Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss Ihrer theoretischen Prüfung und Ihres Risikowahrnehmungstests erhalten haben.

Der Test findet nach vorheriger Terminvereinbarung im Prüfungszentrum Ihrer Wahl statt.

Der Test setzt sich folgendermaßen zusammen:
– aus einer vereinfachten technischen Prüfung Ihres Fahrzeugs durch den Prüfer;
– der Bewertung Ihres Fahrverhaltens im Straßenverkehr während 30 Minuten;
– der Ausführung eines Fahrmanövers auf der öffentlichen Straße nach dem Losverfahren, u.a.:  Wendemanöver, Rückwärtsfahren in gerader Linie, Vorwärts und im rechten Winkel zur Straße einparken, Rückwärts und im rechten Winkel zur Straße einparken.

Preis : 67€

 

ZUGELASSENE FAHRSCHULE

SELBSTLERNER

Bedingungen
Teilnahme an 20 Kursstunden bei einer zugelassenen Fahrschule
Mindestens 3-monatiges Fahrpraktikum mit einem 36 Monaten gültigen provisorischen Führerschein
Mindestalter
18 Jahre
18 Jahre

Praktische Prüfung

Um sich auf die praktische Prüfung vorzubereiten, haben Sie die Wahl zwischen einer praktischen Ausbildung bei einer zugelassenen Fahrschule und einer Ausbildung mit freier Begleitung.

Um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die theoretische Prüfung vor weniger als 3 Jahren bestanden haben oder davon freigestellt worden sein, und den Risikowahrnehmungstest bestanden haben.

Für die Anwärter, die ihre erste theoretische Prüfung nach dem 30.6.2018 bestanden haben und ihre Ausbildung mit freier Begleitung fortsetzen möchten, muss der pädagogischen Termin vom Anwärter und von den auf dem provisorischen Führerschein eingeschriebenen Fahrbegleitern seit mindestens drei Monate absolviert sein, bevor sie zur praktischen Prüfung zugelassen sind.

NEU – Ab dem 1. Juli 2018 treten mehrere Neuerungen für die praktische Prüfung in Kraft:

Selbsteinschätzungstest

Dieser Test, der vor Beginn Ihrer Prüfung am Computer durchgeführt wird, besteht darin, Ihre Straßenverkehrskompetenzen nach Ihrer Ausbildung zu ermitteln. Auf dem Bildschirm erscheint eine Liste von Kompetenzen. Bei jeder Aussage müssen Sie angeben, welches Niveau auf einer Skala von 1 bis 5 (sehr gut) Sie nach Ihrer Einschätzung nach Ihrer Ausbildung erreicht haben. Die Einschätzung wirkt sich nicht auf das Ergebnis Ihrer Prüfung aus. Der Prüfer sieht sich Ihren Test erst nach Abschluss der Prüfung an. Er ermöglicht eine objektive Nachbesprechung.
Sparen Sie Zeit: Füllen Sie Ihre Selbsteinschätzung bereits zuhause aus und geben Sie diese am Tag Ihrer praktischen Prüfung schneller im Computer ein.

Die neuen Fahrmanöver

Während Ihrer Prüfung müssen Sie zwei Fahrmanöver auf der öffentlichen Straße ausführen. Bei der ersten Pflichtübung müssen Sie auf der linken oder rechten Straßenseite anhalten. Die zweite Übung wird per Losverfahren am Computer aus folgenden Fahrmanövern ermittelt:

Wendemanöver;
Rückwärtsfahren in gerader Linie;
Vorwärts und im rechten Winkel zur Straße einparken;
Rückwärts und im rechten Winkel zur Straße einparken.

Unabhängiges Fahrverhalten

Während 10 Minuten müssen Sie auf der öffentlichen Straße fahren und sich eigenständig (ohne die Anweisungen des Prüfers) an die Verkehrsbeschilderung halten. In Ermangelung einer Beschilderung interveniert der Prüfer. Der Prüfer bestimmt den Start und das Ende dieser Prüfung.

 

 
 

Anerkannte Fahrschule

Freie Schulung

DIREKTER ZUGANG

Praktischer Unterricht
Min. 20 stunden
6 studen (possible)
Min. 30 stunden
Mindestalter für den provisorischen Führerschein
18 Jahre
17 Jahre
/
Mindestalter für die Praktische Prüfung
18 Jahre
18 Jahre
18 Jahre
Praktikumsdauer
3 bis 18 Monate
3 bis 36 Monate
/
Begleiter
nicht
ja
nicht

Bei der Prüfung nicht vergessen!

Alle Dokumente müssen gültige Originaldokumente sein.
Im Falle eines Versäumnisses findet die Prüfung nicht statt, und Ihnen werden automatisch Verwaltungskosten in Höhe von 28 € angerechnet.

PRÜFUNGSANWÄRTER
  • Personalausweis
  • Provisorischer Führerschein
  • Bestätigung des absolvierten pädagogischen Termins (freie Schulung), wenn dieser bei einer Fahrschule absolviert wurde.
  • Wenn der pädagogische Termin über eine anerkannte Organisation absolviert wurde (über E-Learning auf den Webseiten von AWSR, Conduct Belgium, Go For Drive und BTI Belgium), ist eine Bescheinigung in Papierform nicht erforderlich. Das Prüfzentrum wird das Datum, an dem der pädagogische Termin absolviert wurde, auf elektronischem Wege überprüfen.
  • Vervollständigtes (mindestens 1500 km) Logbuch (Roadbook) für den Kandidaten im Besitz eines 12, 18- oder 36 Monate provisorischen Führerscheins.
BEGLEITER
  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Bescheinigung des absolvierten pädagogischen Termins (freie Schulung), wenn dieser bei einer Fahrschule absolviert wurde.
  • Wenn der pädagogische Termin über eine anerkannte Organisation absolviert wurde (über E-Learning auf den Webseiten von AWSR, Conduct Belgium, Go For Drive und BTI Belgium), ist eine Bescheinigung in Papierform nicht erforderlich. Das Prüfzentrum wird das Datum, an dem der pädagogische Termin absolviert wurde, auf elektronischem Wege überprüfen.
FAHRZEUG

Zulassungsbescheinigung
Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung
Versicherungkarte
Grüne Prüfbescheinigung
Technisches Merkblatt / Identifikationsbericht
L-Symbol
Zwei gerade Seitenspiegel (freie Begleitung)