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Verkauftes Fahrzeug

Damit diese Information auf allen Ebenen erscheint, d.h. bei der D.I.V., beim Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transport sowie bei allen technischen Prüfeinrichtungen, bestehen zwei Möglichkeiten:

  • Sie lassen ein anderes Fahrzeug zulassen: Das ist ausschließlich möglich, wenn es sich um ein Nummernschild im europäischen Format handelt, das mit einer Ziffer zwischen „1“ und „9“ beginnt (beispielsweise 1-ABC-003). Handelt es sich um eine alte Zulassung, ist diese zu streichen.
  • Oder das Nummernschild wird aus dem Fahrzeugverzeichnis gestrichen; dazu können Sie:
  • Ihr offizielles Nummernschild ohne Verpackung zu einem Büro von bpost (keine Poststelle) bringen.
  • Oder Ihr Nummernschild ohne Verpackung in einen dazu vorgesehenen Kasten an den Schaltern und Außenstellen der DIV werfen. Seit dem 1.11.2013 streicht die DIV keine Nummernschilder mehr an ihren Schaltern. Diese Kästen sind ausschließlich während der Öffnungszeiten zugänglich. Die Nummernschilder werden anschließend zum Dienst für Streichungen gebracht.

Späterhin erhalten Sie über bpost einen Streichungsbescheid, den Sie an Ihren Versicherer weitergeben müssen. Achten Sie unbedingt darauf, diesen Streichungsbescheid zu erhalten, um die Gewähr zu haben, dass der Dienst für Streichungen das Nummernschild erhalten hat. Dieser Bescheid ist der Nachweis, dass Ihr Nummernschild effektiv gestrichen worden ist. Sollten Sie diesen Bescheid nach einem Monat nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit der DIV in Verbindung, um ein Duplikat des Streichungsbescheids zu erhalten. Wir bestätigen, dass keine weiteren Schritte zu unternehmen sind und Sie keine Vorladung mehr für dieses Nummernschild erhalten, wenn Sie effektiv einen Streichungsbescheid erhalten haben.

Fermer