X

Außer Betrieb befindliches Fahrzeug

Die Computerdatei, auf deren Grundlage wir die Vorladungen erstellen, kommt uns jeden Monat vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen, von dem die Direktion für Fahrzeugzulassungen abhängt, zu. Solange das Fahrzeug bei der DIV zugelassen bleibt, erhalten Sie eine Vorladung.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Sie möchten die Zulassung Ihres Fahrzeugs behalten: Das besagte Fahrzeug muss ohne weitere Vorladung ab seiner erneuten Verkehrszulassung spontan bei einer Prüfstelle vorgefahren werden.

     Wir möchten Sie auf Folgendes aufmerksam machen: Wenn Sie ohne gültige Prüfbescheinigung auf öffentlichen Straßen fahren, kann Ihre Versicherungsgesellschaft bei einem Unfall gemäß Artikel 25 des Vertragsmodells 109 Schritte gegen Sie einleiten und ihren Regressanspruch geltend machen.

    Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass der Preis der Prüfung im Falle einer Überschreitung des Ablaufdatums um die Gebühr wegen Nichteinhaltung des Ablaufdatums zum geltenden Tarif erhöht wird. Dieser Betrag schwankt je nach Verspätung. Für weitere Informationen sei auf die Gebührenordnung (Tarife) verwiesen. Außerdem verlieren Sie Ihren Anspruch auf den etwaigen Bonus für die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung.

 

  • Oder Sie wünschen keine erneute Verkehrszulassung dieses Fahrzeugs; in diesem Fall sollte es abgemeldet werden.
  • Wenn Sie die Zulassung eines anderen Fahrzeugs wünschen: Das ist ausschließlich möglich, wenn es sich um ein Nummernschild im europäischen Format handelt, das mit einer Ziffer zwischen „1“ und „9“ beginnt (beispielsweise 1-ABC-003). Handelt es sich um eine alte Zulassung, ist diese zu streichen.
  • Wünschen Sie nicht die Zulassung eines anderen Fahrzeugs, wird das Nummernschild aus dem Fahrzeugverzeichnis gestrichen; dazu können Sie:
  • Ihr offizielles Nummernschild ohne Verpackung zu einem Büro von bpost (keine Poststelle) bringen.
  • Oder Ihr Nummernschild ohne Verpackung in einen dazu vorgesehenen Kasten an den Schaltern und Außenstellen der DIV werfen. Seit dem 1.11.2013 streicht die DIV keine Nummernschilder mehr an ihren Schaltern. Diese Kästen sind ausschließlich während der Öffnungszeiten zugänglich. Die Nummernschilder werden anschließend zum Dienst für Streichungen gebracht.

Anschließend erhalten Sie über bpost einen Streichungsbescheid, den Sie an Ihren Versicherer weitergeben müssen. Achten Sie unbedingt darauf, diesen Streichungsbescheid zu erhalten, um die Gewähr zu haben, dass der Dienst für Streichungen das Nummernschild erhalten hat. Dieser Bescheid weist nach, dass Ihr Nummernschild effektiv gestrichen ist und dass die Information auf allen Ebenen erscheint, d.h. bei der DIV, beim Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transport sowie bei allen technischen Prüfeinrichtungen. Sollten Sie diesen Bescheid nach einem Monat nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit der DIV in Verbindung, um ein Duplikat des Streichungsbescheids zu erhalten.

Fermer