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Rote und weiße Kennzeichen

Kennzeichen mit weißen Schriftzeichen und weißer Umrandung auf rotem Hintergrund, anfangend mit dem Buchstaben „G“ wurden eingeführt, um die landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Traktoren besser zu unterscheiden (rotes Kennzeichen).

Diese Kennzeichen werden landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Traktor zugeteilt, die mit Dieselöl betrieben werden dürfen, das von günstigen steuerlichen Bestimmungen (roter Diesel) profitiert. Es handelt sich also um ein „fiskalisches Kennzeichen“.

Der Inhaber der Zulassung muss über die Genehmigung des FöD Finanzen verfügen, die ihm erlaubt, mit rotem Diesel zu fahren. Man muss, um diese Genehmigung zu erhalten landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, Fischzucht- oder gartenbauliche Tätigkeiten ausüben.

Der Antragsteller muss im Formularfeld X10 des Zulassungsantragsformulars formell hervorheben (indem man diese Anmerkung unterzeichnet), dass er sich wünscht, vom fiskalisch befreiten Dieselöl und folglich von dem Kennzeichen „G“ zu profitieren.
Die offizielle Bezeichnung in der Zulassungsbescheinigung unter Kennzeichen „G“ ist „befreites Dieselöl“.

Dieser Antrag kann ebenfalls via des Versicherungsagenten gestellt werden.
Der Antrag wird dann an die KZS gesendet, eventuell begleitet von der Zulassungsbescheinigung.

Sobald das neue „rote“ Kennzeichen in Besitz des Eigentümers ist, muss das alte Kennzeichen an die KZS zurückgeschickt werden.

Keine administrative technische Kontrolle wird für die Wiederzulassung dieser Fahrzeuge unter dem Namen desselben Inhabers oder bei einer Übertragung Familienmitglied/Kind, oder Übertragung auf dem legalen Ehegatten oder dem anderen zusammenlebenden Partner gefordert.

Bemerkung: Um eine Kennzeichenübertragung durchzuführen ist keine Kontrolle in der Prüfstelle erforderlich. Der Inhaber kann allerdings auf freiwilliger Basis seine Prüfbescheinigung und den Identifikationsbericht anpassen lassen mit dem neuen Kennzeichen.  Eine administrative Kontrolle wird dann durchgeführt und verrechnet. In diesem Fall müssen die Prüfbescheinigung und der gültige Identifikationsbericht vorgelegt werden.  Notfalls wird eine vollständige technische Kontrolle durchgeführt.

Fermer