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Erforderliche Erlaubnis zum Ankuppeln eines Anhängers

Ich möchte einen Anhänger an mein Auto ankuppeln. Muss ich mir eine neue Fahrerlaubnis besorgen?

Die Fahrerlaubnis B erlaubt Ihnen das Ankuppeln eines Anhängers, dessen zulässiges Gesamtgewicht nicht höher ist als 750 kg, und/oder wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns (Kfz + Anhänger: MMAT) nicht höher ist als 3500 kg.

Anderenfalls ist die Fahrerlaubnis B mit dem Zusatz ‘Kode 96’ notwendig. Ihrerseits ist die Fahrerlaubnis B96 nur ausreichend, wenn:

das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns nicht höher ist als 4250 kg (sonst ist die Fahrerlaubnis BE notwendig);

das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher ist als 3500 kg (sonst ist die Fahrerlaubnis C1E notwendig).

Der Inhaber einer Fahrerlaubnis BE kann ein Gespann fahren aus einer Zugmaschine der Kategorie B und einem Anhänger oder Auflieger, dessen zulässiges Gesamtgewicht höher ist als 750 kg aber 3500 kg nicht überschreitet.

Ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher als 3500 kg, ist die Fahrerlaubnis C1E notwendig.

Sind Sie Inhaber einer vor dem 01/05/2013 ausgestellten Fahrerlaubnis BE, können Sie ein Gespann fahren, das aus einer Zugmaschine der Kategorie B und einem Anhänger oder Auflieger besteht, dessen zulässiges Gesamtgewicht höher ist als 3500 kg, vorausgesetzt, das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns ist nicht höher als 12000 kg.

Fermer