X

Mindestnormen

Jeder Fahrer eines Fahrzeugs der Klassen AM, A1, A2, A, B, B+E und G muss die medizinischen Mindestnormen erfüllen, unabhängig davon, ob er in der Ausbildung, bei einer Prüfung oder schon im Besitz eines Führerscheins ist.

1. Schritt: nach dem Bestehen Ihrer theoretischen Prüfung

Sie müssen einen Sehtest vor dem Prüfer oder dem Beauftragten des Prüfungszentrums bestehen, es sei denn, Sie sind schon im Besitz eines Führerscheins oder eines provisorischen Führerscheins. Wenn Sie den Sehtest nicht bestehen, müssen Sie sich einer Untersuchung bei einem Augenarzt Ihrer Wahl unterziehen, damit dieser Ihnen eine Bescheinigung (entsprechend dem Muster in Anhang 5-2 des königlichen Erlasses vom 23. März 1998) aushändigen kann.


2. Schritt: bei dem Antrag eines provisorischen Führerscheins oder, falls dies nicht der Fall ist, bei Ihrer praktischen Prüfung


Sie müssen eine Eignungserklärung (ehrenwörtlich) unterzeichnen, wodurch Sie Ihrem Wissens nach bestätigen, dass Sie von keinen der hier genannten körperlichen Gebrechen oder Erkrankungen betroffen sind (Anhang 6 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998). Diese Erklärung (*) enthält einen Teil in Bezug auf die allgemeine körperliche und geistige Eignung und einen Teil in Bezug auf die Sehfähigkeit. Dieser letzteren befindet sich auf der Rückseite des Antrags auf einen provisorischen Führerschein oder auf einem Dokument, das bei dem Resultat der bestandenen theoretischen Prüfung beigefügt ist.


Lesen Sie sorgfältig die Mindestnormen für die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs sorgfältig durch.


(*) Sie dürfen die Erklärung nicht unterschreiben? Sie müssen einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen und die erforderlichen Bescheinigungen vorlegen.


Jeder Fahrer eines Fahrzeugs der Klassen C1, C, C1+E, C+E, D1, D, D1+E oder D+E muss eine ärztliche Untersuchung ablegen, unabhängig davon, ob er in der Ausbildung, bei einer Prüfung oder schon im Besitz eines Führerscheins ist.

Die Untersuchung erfolgt in 2 Schritten:

  1. Augenuntersuchung bei einem Augenarzt Ihrer Wahl.
  2. Ärztliche Untersuchung bei einem zugelassenen Arzt eines medizinischen Zentrums des staatlichen medizinisch-sozialen Amtes oder eines arbeitsmedizinischen Dienstes.

 

Fermer