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Ungültige Prüfbescheinigung

Verfügt Ihr Fahrzeug nicht über eine gültige Prüfbescheinigung, kann Folgendes auf Sie zukommen:

Zusatzgebühr

Der Königliche Erlass zur Festlegung der Tarife für die Kraftfahrzeugüberwachung bestimmt, dass für jegliche verspätete Vorstellung eines Fahrzeugs eine Zusatzgebühr anzurechnen ist. Dieser Betrag schwankt je nach Verspätung (s. Tarife).

Polizeikontrolle

Wird bei einer Polizeikontrolle festgestellt, dass das Fahrzeug nicht über eine gültige Prüfbescheinigung verfügt, kann Ihnen ein Protokoll ausgestellt werden.

Regressanspruch der Versicherungsgesellschaft

Wenn Sie ohne gültige Prüfbescheinigung auf öffentlichen Straßen fahren, kann Ihre Versicherungsgesellschaft bei einem Unfall Schritte gegen Sie einleiten und ihren Regressanspruch geltend machen. Davon ausgenommen sind folgende Fälle:

auf dem üblichen Weg zur technischen Prüfung

auf dem üblichen Weg zwischen der Prüfstelle, Ihrem Wohnsitz und/oder einer Werkstatt, nach Ausstellung einer Prüfbescheinigung mit dem Vermerk ‚Verkehrsuntauglich‘

auf dem üblichen Weg zur Prüfstelle nach einer Reparatur.

Fermer