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Abgelaufener Identitätsnachweis

Die Prüfung findet statt, vorausgesetzt man legt den abgelaufenen Identitätsnachweis und den von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Beleg für den gestellten Verlängerungsantrag vor. Der Antrag für den provisorischen Führerschein und/oder für den Führerschein wird in der Datenbank des Prüfungszentrums aufbewahrt und wird erst auf Vorlage des ordnungsgemäßen Identitätsnachweises ausgehändigt.

Ohne den Beleg eines Verlängerungsantrags findet die Prüfung nicht statt.

Fermer