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PKW

#Periodische Kontrolle

Zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit ist Ihr Fahrzeug einer jährlichen technischen Prüfung unterworfen, und zwar erstmals vor seinem vierten Jahrestag. Nach dieser Prüfung wird Ihnen eine Prüfbescheinigung, die auf etwaige Defekte hinweist, ausgestellt.

Erhalten Sie mit dem Bonussystem eine um 2 Jahre verlängerte Gültigkeit Ihrer Prüfbescheinigung.

  •  Ist Ihr Fahrzeug weniger als 6 Jahre alt?
  • Ist Ihr Fahrzeug fristgerecht vorgefahren worden?
  • Beträgt der Kilometerstand weniger als 100 000 km?
  • Weist Ihre Prüfbescheinigung nicht den Code 1, 2 oder 3 (begrenzte Gültigkeit) auf?
  • Wird Ihr Fahrzeug nicht zum „Ziehen eines Anhängers mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg“ genutzt?

Sind alle diese Bedingungen bei der umfassenden regelmäßigen Prüfung (also nicht bei einer Nachprüfung) erfüllt, können Sie eine 2-jährige Frist vor der nächsten Prüfung in Anspruch nehmen.

Im Falle einer Gebrauchtwagenprüfung gilt das Bonussystem nicht.

#Nachkontrolle

Haben Sie für Ihr Fahrzeug eine Prüfbescheinigung mit begrenzter Gültigkeit erhalten, muss eine Nachkontrolle an derselben Prüfstelle stattfinden, um zu prüfen, ob die festgestellten Defekte behoben worden sind.

ACHTUNG Denken Sie daran, Ihr Fahrzeug innerhalb der auf Ihrer Prüfbescheinigung vermerkten Frist vorzufahren! Wird diese Frist um 2 Monate überschritten, muss eine neue Prüfung vorgenommen werden.

#Gebrauchtwagenkontrolle

Vor der Zulassung auf den Namen eines neuen Eigentümers muss das Fahrzeug für eine technische Gebrauchtwagenkontrolle vorgefahren werden. Zusätzlich zu einer Grundprüfung werden 33 weitere Punkte geprüft. Nach dieser Kontrolle werden Ihnen verschiedene Dokumente ausgestellt:

Prüfbescheinigung

Verkaufen Sie Ihr weniger als 3 Jahre altes Fahrzeug?

Sofern alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, die bis zu seinem 4. Jahrestag gültig ist.

Dasselbe gilt, wenn es mit einer Anhängervorrichtung für einen Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg ausgestattet ist.

Soll es allerdings einen Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg ziehen, erhalten Sie eine Prüfbescheinigung mit 1-jähriger Gültigkeit.

Verkaufen Sie Ihr mehr als 3 Jahre altes Fahrzeug?

Sofern alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Prüfbescheinigung mit 1-jähriger Gültigkeit.

Gebrauchtwagenbericht

Er beinhaltet die Ergebnisse der 33 weiteren geprüften Punkte und informiert den potenziellen Käufer damit über den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs, der sich nicht direkt auf die Sicherheit auswirkt.

Zulassungsantrag

Er hat eine Gültigkeit von 2 Monaten ab dem Prüfdatum.

Car-Pass

Der Car-Pass bietet eine Rückverfolgbarkeit und Garantie in Bezug auf den Kilometerstand. Für nähere Informationen hier klicken.

Mit welchen Nummernschildern muss ein Fahrzeug vorgefahren werden?

Sie können Ihr Fahrzeug unter folgenden Bestimmungen mit den Nummernschilder Ihrer Wahl präsentieren:

– Mit dem letzten Kennzeichen des Fahrzeugs.

 – Mit anderen belgischen Kennzeichen, die nicht abgemeldet sind. Ein Nummernschild gilt als abgemeldet, wenn dieses an die KFZ-Zulassungsstelle zurückgegeben wurde, verloren oder gestohlen oder wenn dieses seit mehr als 4 Monaten keinem Fahrzeug mehr zugewiesen ist.

– Ab dem 04.01.2021 haben Sie die Möglichkeit, ein sogenanntes „Nationales Kennzeichen“ zu verwenden, das für jede in Belgien ansässige natürliche oder juristische Person bestimmt ist. Dieses Kennzeichen ist über einen Zeitraum von 20 aufeinander folgenden Kalendertagen einem einzelnen Fahrzeug zugewiesen. Die Gültigkeit ist anhand der 2 grünen Aufkleber auf dem Kennzeichen (Tag und Monat) gekennzeichnet. Dieses Kennzeichen ist weiß mit grünen Zeichen und beginnt mit den Buchstaben „UA“, gefolgt vom Jahr.

Die Verwendung von Händlerkennzeichen ist ausschließlich Fachleuten vorbehalten. Letztere müssen anhand einer Bescheinigung „Nutzung von Händlerkennzeichen“ nachweisen, dass sie bevollmächtigt sind Fahrzeuge mit einem Händlerkennzeichen vorzufahren.

Genehmigungskontrolle

Um eine Genehmigungskontrolle einzuleiten, ist es notwendig, zunächst eine schriftliche Anfrage (entweder per E-Mail oder Post) an eine dafür zuständige Prüfstelle Ihrer Wahl zu senden:
WANDRE: Avenue de l’Indépendance 91, 4020 Liège; conformité91@autosecurite.be
MARQUAIN: Rue de Serpolet 21, 7522 Marquain; conformité65@autosecurite.be

Damit Ihre Anfrage bearbeitet werden kann, muss Ihre Terminanfrage folgende Angaben enthalten:
– Ihre Kontaktdaten (Nachname, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Mehrwertsteuernummer);
– Die Dokumente des Fahrzeugs (siehe „Praktische Informationen“);
– Fotos des Fahrzeugs.

Nach Analyse Ihrer Anfrage durch Autosécurité wird Ihnen eine Terminbestätigung zugesandt.

Formular der Genehmigungskontrolle 

#LPG/GNC-Kontrolle

Wird Ihr Fahrzeug mit LPG (Flüssiggas) oder GNC (Erdgas) angetrieben? Es muss somit zusätzlich zur technischen Grundkontrolle einer spezifischen LPG/GNC-Kontrolle unterzogen werden muss.

 

Ist das Fahrzeug mit einer originalen vom Werk installierten LPG/GNC-Anlage ausgestattet?

In diesem Fall wird diese zusätzliche Kontrolle bei der 1. Präsentation zur technischen Grundkontrolle (periodische, Gebrauchtwagenkontrolle, …) durchgeführt.

Achtung
Eventuelle Kontrollen, die sich auf diese Installationsarten beziehen und gesetzlich vorgesehen sind, müssen vor Ihrer technischen Kontrolle von einem anerkannten Installateur durchgeführt werden. Beispielsweise muss eine CNG-Anlage vor dem 4. Lebensjahr einer visuellen Kontrolle unterzogen werden! Erkundigen Sie sich bei der Marke des Fahrzeugs oder einem anerkannten Installateur.

Ist das Fahrzeug mit einer NICHT originalen LPG/CNG Installation ausgestattet, die von einem anerkannten Installateur eingebaut wurde (Nachrüstung)?

In diesem Fall muss das Fahrzeug innerhalb von 30 Kalendertagen in einer unserer Prüfstellen präsentiert werden, um die Konformität des Einbaus zu überprüfen und die zuständigen Steuerbehörden zu informieren, unabhängig vom Baujahr des Fahrzeugs oder seiner Nutzung.

Bei den regelmäßigen Kontrollen

Die Installationsprüfung wird gleichzeitig während der periodischen Kontrolle durchgeführt.

Ist die Installation ordnungsgemäß?

Bei normgerechtem Einbau wird eine Vignette ausgestellt, der auf der Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzubringen ist. Wird ein Fehler an der LPG/CNG-Anlage festgestellt, erhält das Fahrzeug eine begrenzte Gültigkeit oder eine Verkehrsuntauglichkeit, auch wenn es technisch in Ordnung ist und kein Gas mehr als Kraftstoff verwendet wird.

Wurde die Anlage demontiert?

Die Demontage darf nur von einem anerkannten Installateur durchgeführt werden, der Ihnen eine spezielle Bescheinigung für die Demontage ausstellt. Das Fahrzeug muss dann, unabhängig von einer sonstigen technischen Kontrolle, innerhalb von 30 Kalendertagen in einer unserer Prüfstellen präsentiert werden.

#Transfer

Mit europäischem Nummernschild

Die Übertragung eines Fahrzeugs und des dazugehörigen Nummernschilds zwischen Ehepartnern oder gesetzlich zusammenwohnenden Partnern oder Eltern an Kinder ist möglich. Bitte wenden Sie sich dazu mitsamt folgenden Dokumenten (manche sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich) an Ihren Versicherer:

• Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs;
• Auszug aus der Eheschließungsurkunde (Ehepartner) oder Nachweis des gesetzlichen Zusammenwohnens (gesetzlich zusammenwohnende Partner);
• Auszug aus der Geburtsurkunde im Falle einer Übertragung an ein eigenes Kind;
• Schreiben des Eigentümers, das die Übertragung bescheinigt.

Ist die übertragende Person verstorben, müssen Sie die Fahrzeugpapiere sowie einen Auszug aus der Sterbeurkunde mitbringen.

Im Todesfall muss das Fahrzeug innerhalb von 4 Monaten erneut zugelassen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Gebrauchtwagenkontrolle vorzunehmen.

Die auf Papier ausgefüllte, unterschriebene Zulassungsanfrage muss mit den eventuellen Anhängen direkt an einem Schalter oder KFZ-Zulassungsstelle oder via bpost ausgehändigt werden.

Mit Nummernschild im alten Format oder ohne Nummernschild

Für Nummernschilder im alten Format (5 oder 6 Zeichen) ist die Übertragung von Nummernschildern nicht möglich.
In diesem Fall müssen Sie sich ebenso wie im Falle der Übertragung eines Fahrzeugs, aber nicht des dazugehörigen Nummernschilds, bei einer technischen Prüfstelle einen Zulassungsantrag besorgen. Dabei handelt es sich um einen rein administrativen Besuch.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

• Zulassungsbescheinigung
• Konformitätsbescheinigung
• Letzte Prüfbescheinigung
• Auszug aus der Eheschließungsurkunde (Ehepartner) oder Nachweis des gesetzlichen Zusammenwohnens (gesetzlich zusammenwohnende Partner)
• Auszug aus der Geburtsurkunde im Falle einer Übertragung an ein eigenes Kind (bei Ihrer Gemeindeverwaltung erhältlich)
• Schreiben des Eigentümers, das die Übertragung bescheinigt, oder aber Auszug aus der Sterbeurkunde

Bitte wenden Sie sich anschließend mitsamt folgenden Dokumenten an Ihren Versicherer:

• Zulassungsantrag
• Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
• Auszug aus der Eheschließungsurkunde (Ehepartner) oder Nachweis des gesetzlichen Zusammenwohnens (gesetzlich zusammenwohnende Partner)
• Auszug aus der Geburtsurkunde im Falle einer Übertragung an ein eigenes Kind (bei Ihrer Gemeindeverwaltung erhältlich)
• Schreiben des Eigentümers, das die Übertragung bescheinigt, oder aber Auszug aus der Sterbeurkunde

Im Todesfall muss das Fahrzeug innerhalb von 4 Monaten erneut zugelassen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Gebrauchtwagenkontrolle vorzunehmen.

#Anhängerkupplungskontrolle

Haben Sie Ihr Fahrzeug soeben mit einer Anhängervorrichtung ausgestattet?

Originalmontage oder Montage nach dem Kauf

Unabhängig davon, ob es sich um ein Originalmontage (vom Werk) oder um eine nachträglich eingebaute Anhängervorrichtung handelt, muss die Vorrichtung sofort nach der Inbetriebnahme des Fahrzeugs oder nach dem Einbau der Vorrichtung kontrolliert werden.

Zieht Ihr Fahrzeug nie mehr als 750 kg?

Ist Ihr Fahrzeug mit einer Anhängervorrichtung ausgestattet, mit dem Ziel Anhänger zu ziehen, deren Maximale Zugelassene Masse (MMA) 750kg nicht überschreitet, oder die sie als Fahrradträger benutzen möchten? Vergessen Sie nicht, dass diese Vorrichtung auch einer Kontrolle unterworfen ist:

Ab der Inbetriebnahme der Vorrichtung
Sobald Ihr Fahrzeug mit einer Anhängervorrichtung oder „Fahrradträger“ ausgestattet ist, auch im Falle einer Originalmontage, ist die technische Kontrolle erforderlich.

Ihr Fahrzeug ist weniger als 4 Jahre alt:
• Wenn Ihr Fahrzeug in den letzten zwei Monaten eine umfassenden Kontrolle unterzogen wurde, oder wenn es noch nie kontrolliert wurde, wird eine Teilkontrolle durchgeführt, wobei die Anhängerkupplung und Ihre Befestigung überprüft werden. Sie erhalten dann eine Prüfbescheinigung, die bis zu seinem 4. Jahrestag gültig ist. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge im Neuzustand, die mit solchen Vorrichtungen ausgestattet sind.
• Wenn eine komplette Kontrolle vor mehr als 2 Monaten durchgeführt wurde, wird wieder eine komplette Kontrolle durchgeführt. Sie erhalten dann eine Prüfbescheinigung, die bis zu seinem 4. Jahrestag gültig ist, außer wenn das Fahrzeug in seinem 4. Jahr ist, in diesem Fall wird eine Gültigkeit von einem Jahr gegeben.

Wenn Ihr Fahrzeug 4 Jahre alt oder älter ist und dass die letzte umfassende Kontrolle vor über 2 Monaten durchgeführt wurde, wird eine umfassende Kontrolle vorgenommen. Das Datum dieser Kontrolle wird dann als das neue Referenzdatum genommen. Wurde Ihr Fahrzeug in den letzten 2 Monaten einer umfassenden Prüfung unterzogen? Dann handelt es sich um eine Teilkontrolle. Diese Kontrolle wird keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Prüfbescheinigung haben.

Bei den periodischen Kontrollen
Bei der periodischen Kontrolle muss die vollständige Anhängervorrichtung im montierten und befestigten Zustand vorhanden sein. Andernfalls wird Ihnen eine rote Prüfbescheinigung mit 15-tägiger Gültigkeit ausgestellt.

Nach der Demontage (administrative Regularisierung)
Die Demontage einer Anhängerkupplung erfordert eine administrative Regularisierung in einer Prüfstelle. Da besondere Fälle möglich sind, empfehlen wir Ihnen unseren Kundendienst unter die Nummer 087/57.20.30 für weitere Auskünfte zu kontaktieren.

Zieht Ihr Fahrzeug manchmal mehr als 750 kg?

Ist Ihr Fahrzeug mit einer Anhängervorrichtung ausgestattet, die dazu bestimmt ist, Anhänger, deren Maximale Zugelassene Masse (MMA) 750kg überschreitet zu ziehen? Vergessen Sie nicht, dass diese Vorrichtung auch einer Kontrolle unterworfen ist:

Ab der Inbetriebnahme der Vorrichtung
Sobald Ihr Fahrzeug mit einer Anhängervorrichtung ausgestattet ist, ist die technische Kontrolle erforderlich. Es handelt sich dann um eine vollständige Kontrolle (Basiskontrolle + Kontrolle der Anhängerkupplung und deren Befestigung).
Wenn Ihr Fahrzeug in einem Einwandfreien Zustand ist, wird eine Prüfbescheinigung mit dem Hinweis „Zugfahrzeug“ sowie den technisch zulässigen Anhängelasten ausgestellt. In diesem Fall hat die Prüfbescheinigung eine Gültigkeit von einem Jahr.
Wurde Ihr Fahrzeug in den letzten 2 Monaten einer vollständigen Kontrolle unterzogen, wird eine Teilkontrolle durchgeführt, wobei die Anhängerkupplung und deren Befestigung überprüft werden.

Bei den periodischen Kontrollen
Bei der periodischen Kontrolle muss die vollständige Anhängervorrichtung im montierten und befestigten Zustand vorhanden sein. Andernfalls wird Ihnen eine rote Prüfbescheinigung mit 15-tägiger Gültigkeit ausgestellt.

Nach der Demontage (administrative Regularisierung)
Die Demontage einer Anhängerkupplung erfordert eine administrative Regularisierung in einer Prüfstelle. Da besondere Fälle möglich sind, empfehlen wir Ihnen unseren Kundendienst unter die Nummer 087/57.20.30 für weitere Auskünfte zu kontaktieren.

#Kontrolle eines importierten Fahrzeugs

Seit dem 4. Februar 2019 ist die Vignette 705 des Zollamtes durch eine elektronische Information “e-705” ersetzt worden. Letztere wird direkt an K.Z.S.-Dienste übermittelt. Der Zulassungsantrag wird nur noch von der technischen Kontrolle ausgehändigt.

Registrierung über WebDIV

Seit dem 1. April 2019 ist es möglich importierte Fahrzeuge aus der EU über WebDIV zu registrieren.

Diese Prozedur ist nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Ihr Fahrzeug muss zu der Kategorie M, N, O gehören.
M: Autos und Busse
N: Lieferwagen, LKW‘s
O: Anhänger und Auflieger

Die Kategorien T, C, R und S (landwirtschaftliche Fahrzeuge, Kettenfahrzeuge und landwirtschaftliche Anhänger) sind ausgeschlossen.

2. Ihre Fahrgestellnummer muss aus 17 Zeichen bestehen.

3. Ihr Fahrzeug muss im Anschluss verzollt werden. Präsentieren Sie sich mit den Borddokumenten und dem Kaufvertrag im Büro eines Zollamtes.

4. Sie müssen Ihr Fahrzeug vorab registrieren. Besuchen Sie die Internetseite der SPF Mobilität und Transportwesen und bereiten Sie Ihren elektronischen Personalausweis vor.

Wenn all diese Schritte in der Reihenfolge ausgeführt wurden, kann die Registrierung direkt über den Versicherungsmakler erfolgen.

Genehmigungskontrolle

Bei einem Besitzerwechsel muss anschließend eine Gelegenheitskontrolle durchgeführt werden. Für diese Art der Kontrolle ist eine Terminvereinbarung erforderlich, die über unseren Kundenservice unter 087/39.39.49 erfolgt. Die Terminvereinbarung über das Internet ist für Fahrzeuge aus dem Ausland nicht möglich.

Alle anderen Fahrzeuge müssen über eine belgische oder europäische Konformitätsbescheinigung verfügen. Wenn nötig können Sie diese beim offiziellen Importeur der Marke oder nach einer besonderen Genehmigungskontrolle an einer der dazu berechtigten technischen Prüfstelle erhalten.

Für nähere Informationen zu derartigen Kontrollen empfehlen wir Ihnen, sich mit unserem Kundendienst unter der Nummer 087/57.20.30 in Verbindung zu setzen.

Rufen Sie für eine Terminvereinbarung die 087/39.39.49 an.

Gebrauchtwagenkontrolle

Bei Besitzerwechsel muss eine Gebrauchtwagenkontrolle vorgenommen werden. Für eine derartige Kontrolle ist eine Terminvereinbarung unbedingt anzuraten. Sie erfolgt über unseren Kundendienst unter der Nummer 087/39.39.49. Für Fahrzeuge aus dem Ausland ist eine Terminvereinbarung per Internet nicht möglich. Möchten Sie trotzdem ohne Termin vorfahren, müssen Sie sich zuerst an den Prüfstellenleiter wenden. Dieser wird die Möglichkeit dieser Kontrolle entsprechend der Arbeitsauslastung beurteilen.

Sofern Ihr Fahrzeug in einem Einwandfreien Zustand ist, wird ein Zulassungsantrag ausgehändigt. Suchen Sie anschließend Ihren Versicherer auf, damit er ihn abstempelt, und reichen Sie Ihren Zulassungsantrag bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen (K.Z.S.) ein.

Für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs oder Wiederanmeldung unter demselben Besitzer ist die Gebrauchtwagenkontrolle nicht nötig. Alle Formalitäten werden von Ihrem Versicherungsmakler erledigt. Wir möchten darauf hinweisen, dass jedes Fahrzeug über 4 Jahre die technische Kontrolle unterliegt. 

 

#Umbauten/Tuning

Sobald Änderungen oder Umbauten an Ihrem Fahrzeug vorgenommen worden sind, müssen Sie es bei der technischen Kontrolle vorfahren, um zu prüfen, ob Sie sicher fahren können.

#Kontrolle nach Unfall (PKW, Kleintransporter, Wohnmobile, Besondere Nutzung)

Wenn Ihr Fahrzeug einen Unfall hatte, kann es auf Beschluss eines Sachverständigen einer Kotnrolle nach einem Unfall unterzogen werden. Sinn und Zweck dieser Prüfung ist es zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug erneut für den Verkehr zugelassen werden kann, ohne die Sicherheit seiner Insassen sowie die der anderen Straßenverkehrsteilnehmer zu gefährden.

Zusätzlich zu einer Grundprüfung werden spezifische Messungen der Reifengeometrie und des Fahrgestells vorgenommen. Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage der vom Hersteller bereitgestellten Maßangaben.

Nach dieser Kontrolle erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, die auf die etwaigen Defekte hinweist, sowie den Bericht zu den geometrischen Messungen.

ACHTUNG

Eine Kontrolle nach einem Unfall ändert auf keinen Fall das Referenzdatum der regelmäßigen Prüfung und gewährt somit höchstens eine Gültigkeit bis zur nächsten regelmäßigen Prüfung.
Diese Kontrolle kann anstelle der regelmäßigen Kontrolle stattfinden, wenn sie während eines Zeitraums von 2 Monaten vor dem Referenzdatum vorgenommen wird.