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Rote Prüfbescheinigung

15 Tage begrenzte Gültigkeit

Eine rote Prüfbescheinigung mit einer Gültigkeit von 15 Tagen wird ausgestellt, wenn Ihr Fahrzeug einen Mangel oder mehrere Mängel aufweist, der oder die die Sicherheit seiner Insassen oder der anderen Straßenverkehrsteilnehmer gefährden könnte oder könnten. Außerdem ist es möglich, dass sein Schadstoffausstoß die von den jeweiligen Gesetzgebungen festgelegten Höchstwerte übersteigt.

Eine solche Prüfbescheinigung ist mit folgenden Bemerkungen ausgestellt:

SCHWERWIEGEND – Mängel, die zu beheben sind und eine Nachprüfung erfordern

Der Zustand eines oder mehrerer Elemente oder die Verstöße gegen die technischen Bestimmungen sorgt oder sorgen dafür, dass das Fahrzeug vorerst verkehrstauglich bleibt. Dennoch ist das Fahrzeug unverzüglich zu reparieren oder gemäß den Bestimmungen zu verändern und anschließend innerhalb eines 15-tägigen Zeitraums erneut vorzufahren. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Nichteinhaltung der auf der Prüfbescheinigung vermerkten Angaben.

Es kann auch eine oder mehrere andere zusammengesetzte Bemerkungen beinhalten:

Es kann auch eine oder mehrere andere zusammengesetzte Bemerkungen beinhalten:

GERINGFÜGIG – Mängel, die zu beheben sind und eine Nachprüfung erfordern

Es wurden administrative Unzulänglichkeiten oder eine Nichtkonformität festgestellt. Das ist innerhalb von 3 Monaten zu beheben, und das Fahrzeug muss erneut vorgefahren werden.

GERINGFÜGIG – Mängeln, die ohne Nachprüfung zu beheben sind

Es wird auf einen Mangel oder mehrere Mängel in Bezug auf die technischen Bestimmungen hingewiesen. Dabei handelt es sich um Mängel, die Sie ohne spezifische Kenntnisse oder Geräte beheben können. Sie sind möglichst schnell zu beheben, erfordern jedoch keine Nachprüfung.

In diesem Fall werden diese Mängel während einer Nachprüfung nicht systematisch erneut überprüft. Wenn Sie jedoch möchten, dass sie überprüft werden, müssen Sie dies zu Beginn der Präsentation bei unseren Mitarbeitern anfordern.

GERINGFÜGIG – Zu beobachtende Mängeln

Es wird auf ein Element oder auf mehrere Elemente hingewiesen, das oder die zum Zeitpunkt der Prüfung nicht gefährlich ist oder sind, das oder die der Kunde jedoch im Auge behalten muss.

In diesem Fall werden diese Mängel während einer Nachprüfung nicht systematisch erneut überprüft. Wenn Sie jedoch möchten, dass sie überprüft werden, müssen Sie dies zu Beginn der Präsentation bei unseren Mitarbeitern anfordern.

Verkehrsuntauglich (Fahrverbot)

 

Eine rote Prüfbescheinigung, bzw. eine Bescheinigung mit dem Vermerk ‚Fahrverbot‘ wird ausgestellt, wenn Ihr Fahrzeug einen schweren Mangel oder mehrere schwere Mängel aufweist, der oder die die unmittelbare Sicherheit seiner Insassen oder der anderen Straßenverkehrsteilnehmer gefährdet oder gefährden.

Eine solche Prüfbescheinigung ist mit folgenden Bemerkungen ausgestellt:

GEFÄHRLICH – Mängeln, die zu beheben sind und eine Nachprüfung erfordern

Der Zustand eines oder mehrerer Elemente oder die Verstöße gegen die technischen Bestimmungen sorgt oder sorgen dafür, dass das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist. Ein solches Fahrzeug darf die öffentliche Straße nur im leeren Zustand benutzen, um – auf dem direktesten Weg – von der Prüfstelle zu seinem Wohnsitz oder zu der Werkstatt zu gelangen und umgekehrt. Es kann auch eine oder mehrere andere zusammengesetzte Bemerkungen beinhalten:

Es kann auch eine oder mehrere andere zusammengesetzte Bemerkungen beinhalten:

SCHWERWIEGEND – Mängeln, die zu beheben sind und eine Nachprüfung erfordern

Der Zustand eines oder mehrerer Elemente oder die Verstöße gegen die technischen Bestimmungen sorgt oder sorgen dafür, dass das Fahrzeug vorerst verkehrstauglich bleibt. Dennoch ist das Fahrzeug unverzüglich zu reparieren oder gemäß den Bestimmungen zu verändern und anschließend innerhalb eines 15-tägigen Zeitraums erneut vorzufahren. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Nichteinhaltung der auf der Prüfbescheinigung vermerkten Angaben.

GERINGFÜGIG – Mängel, die zu beheben sind und eine Nachprüfung erfordern

Es wurden administrative Unzulänglichkeiten oder eine Nichtkonformität festgestellt. Das ist innerhalb von 3 Monaten zu beheben, und das Fahrzeug muss erneut vorgefahren werden.

GERINGFÜGIG – Mängeln, die ohne Nachprüfung zu beheben sind

Es wird auf einen Mangel oder mehrere Mängel in Bezug auf die technischen Bestimmungen hingewiesen. Dabei handelt es sich um Mängel, die Sie ohne spezifische Kenntnisse oder Geräte beheben können. Sie sind möglichst schnell zu beheben, erfordern jedoch keine Nachprüfung.

In diesem Fall werden diese Mängel während einer Nachprüfung nicht systematisch erneut überprüft. Wenn Sie jedoch möchten, dass sie überprüft werden, müssen Sie dies zu Beginn der Präsentation bei unseren Mitarbeitern anfordern.

GERINGFÜGIG – Zu beobachtende Mängeln

Es wird auf ein Element oder auf mehrere Elemente hingewiesen, das oder die zum Zeitpunkt der Prüfung nicht gefährlich ist oder sind, das oder die der Kunde jedoch im Auge behalten muss.

In diesem Fall werden diese Mängel während einer Nachprüfung nicht systematisch erneut überprüft. Wenn Sie jedoch möchten, dass sie überprüft werden, müssen Sie dies zu Beginn der Präsentation bei unseren Mitarbeitern anfordern.