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Kategorie A1-A2-A

Führerschein Kategorie A1
Ab 18 Jahren ist der Führerschein Kategorie A1 für die Fahrer von Motorrädern mit einem Hubraum von bis zu 125 cc mit einer Höchstleistung von 11 kW (15 PS) und einem Leistungs-/Gewichtverhältnis von bis zu 0,1 kW/kg erforderlich.

Führerschein Kategorie A2
Für über 20-jährige Fahrer ist der Führerschein Kategorie A2 für Motorräder mit einer Höchstleistung von 35 kW (47 PS) mit einem Leistungs-/Gewichtverhältnis von 0,2 kW/kg erforderlich. Das Fahrzeug darf nicht von einem Modell abgeleitet sein, das mehr als das Doppelte seiner gedrosselten Leistung aufweist.

Führerschein Kategorie A
Für über 24-jährige Fahrer ist der Führerschein Kategorie A für Motorräder mit einer Leistung von über 50 kW erforderlich. Diese Altersgrenze wird für die Personen, die seit mindestens 2 Jahren Inhaber des Führerscheins Klasse A2 sind, auf 22 Jahre gesenkt.

Wusstest du das?

  • Wenn Sie Ihren Führerschein Kategorie B nach dem 1. Mai 2011 erhalten haben, können Sie zwei Jahre später ein Motorrad oder einen Motorroller von bis zu 125 cc, der auf 11 kW (15 PS) begrenzt ist, mit einem Leistungs-/Gewichtverhältnis von bis zu 0,1 kW/kg fahren, sofern Sie eine vierstündige Ausbildung bei einer zugelassenen Fahrschule absolviert haben. In diesem Fall findet weder eine praktische, noch eine theoretische Prüfung statt.

    Wenn Ihr Führerschein vor dem 1. Mai 2011 ausgestellt worden ist, sind Sie nicht verpflichtet, eine Ausbildung zu absolvieren, um ein Motorrad oder einen Motorroller fahren zu dürfen. Dennoch wird sie von allen Fachleuten wärmstens empfohlen. Die Kurse werden bei Fahrschulen und den Weiterbildungszentren erteilt.

    ACHTUNG: Mit dieser Formel (A1 mit Führerschein Kategorie B) dürfen Sie ausschließlich in Belgien fahren. Um im Ausland fahren zu dürfen, müssen Sie einen vollwertigen Führerschein der Kategorie A1 besitzen.

  • Haben Sie den Führerschein Kategorie B vor Ende 1988 erhalten, können Sie ein Motorrad oder einen Motorroller ohne jegliche Leistungs- oder Hubraumbegrenzung auf öffentlichen Straßen fahren. Allerdings empfehlen wir Ihnen aus Sicherheitsgründen, eine Ausbildung bei einer Fahrschule oder einem Weiterbildungszentrum für Motorräder zu absolvieren

Theoretische Prüfung A1, A2, A

Wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse A1, A2 oder A erhalten möchten, müssen Sie zunächst eine theoretische Prüfung bestanden haben. Die Prüfung beinhaltet 50 Fragen mit mehreren Antwortmöglichkeiten. Um zu bestehen, müssen Sie mindestens 41 von 50 Punkten erhalten.

Um sich darauf vorzubereiten, haben Sie die Wahl zwischen einer theoretischen Ausbildung bei einer anerkannten Fahrschule und einer Ausbildung im Selbstlernmodus.

Die theoretische Prüfung ist für die Kategorien A1, A2 und A gültig. Wenn Sie einen der Führerscheine der Kategorie A erhalten haben, brauchen Sie nicht erneut eine theoretische Prüfung abzulegen, um die Kategorie zu wechseln.

 

Anerkannte Fahrschule

Freie Schulung

Theoretischer Unterricht
12 Stunden
/
Mindestalter für die theoretische Prüfung
17 Jahre 9 Monate
17 Jahre 9 Monate

Praktische Prüfung A1

Haben Sie die theoretische Prüfung bestanden? Um sich auf die praktische Prüfung vorzubereiten, haben Sie die Wahl zwischen einer Schulung an einer staatlich anerkannten Fahrschule oder einer Fahrausbildung mit einem provisorischen Führerschein.

Schulung mit einer Fahrschule

  1. Theoretische Prüfung
  2. Praktischer Fahrunterricht (12 Stunden, die Hälfte im öffentlichen Straßenverkehr)
  3. Praktische Prüfung auf dem Privatgelände + öffentlicher Straßenverkehr

Fahrausbildung mit einem provisorischen Führerschein

  1. Theoretische Prüfung
  2. Praktischer Fahrunterricht (9 Stunden, die Hälfte im öffentlichen Straßenverkehr)
  3. Praktische Prüfung auf dem Privatgelände
  4. Provisorischer Führerschein (Gültigkeit von 1 Jahr)
  5. Praktische Prüfung im öffentlichen Straßenverkehr

Liste der Dokumente, die nicht zu vergessen sind:

Prüfung auf dem Privatgelände

Ausweis
Unterrichtsnachweis der praktischen Fahrstunden, ausgestellt durch eine staatlich anerkannte Fahrschule
Gültige Bescheinigung über die bestandene theoretische Prüfung oder davon freigestellt sein
Unterschriebene Erklärung in Bezug auf körperliche Gebrechen oder Erkrankungen oder, je nach Fall, die vorgesehen Bescheinigungen
Helm, Handschuhe, eine langärmlige Jacke, Hose oder Overall sowie Stiefel oder Halbstiefel, die die Knöchel schützen

Prüfung auf der öffentlichen Straße

Kandidat
Identitätsnachweis
Helm, Handschuhe, eine langärmlige Jacke, Hose oder Overall sowie Stiefel oder Halbstiefel, die die Knöchel schützen

Im Falle der freien Schulung:
Provisorischer Führerschein

Prüfungsfahrzeug
Zulassungsbescheinigung
Versicherungkarte
L-Zeichen (nur im Rahmen der freien Schulung)

Alle Dokumente müssen gültige Originaldokumente sein
Im Falle eines Versäumnisses findet die Prüfung nicht statt, und Ihnen werden automatisch Verwaltungskosten in Höhe von 25 € angerechnet. Die Buchungsgebühren für das Folgemotorrad werden Ihnen ebenfalls angerechnet (19€).
Identitätsnachweis abgelaufen? Die Prüfung findet statt, vorausgesetzt man ist im Besitz des abgelaufenen Identitätsnachweises und der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Bestätigung, die den Antrag auf Erneuerung beweist. Der Antrag auf einen provisorischen Führerschein und/ oder den Führerschein wird in der Datenbank des Prüfungszentrums aufbewahrt und nur auf Vorlage des ordnungsgemäßen Identitätsnachweises ausgeliefert. Ohne den Antrag auf Verlängerung findet die Prüfung nicht statt.

Praktische Prüfung A2

Haben Sie die theoretische Prüfung bestanden? Um sich auf die praktische Prüfung vorzubereiten, haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Schulungen.

Der stufenweise Zugang ist für die Personen reserviert, die seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines Führerscheins der Kategorie A1 sind.

Direkter Zugang > Schulung an einer anerkannten Fahrschule

  1. Theoretische Prüfung
  2. Praktischer Fahrunterricht (12 Stunden, die Hälfte im öffentlichen Straßenverkehr)
  3. Praktische Prüfung auf dem Privatgelände und im öffentlichen Straßenverkehr

Direkter Zugang > Fahrausbildung mit einem provisorischen Führerschein

  1. Theoretische Prüfung
  2. Praktischer Fahrunterricht (9 Stunden, die Hälfte im öffentlichen Straßenverkehr)
  3. Praktische Prüfung auf dem Privatgelände
  4. Provisorischer Führerschein (Praktikumsdauer: 1 bis 12 Monate)
  5. Praktische Prüfung im öffentlichen Straßenverkehr

Stufenweiser Zugang > Schulung an einer anerkannten Fahrschule

  1. Praktischer Fahrunterricht (4 Stunden, die Hälfte im öffentlichen Straßenverkehr)
  2. Praktische Prüfung auf dem Privatgelände und im öffentlichen Straßenverkehr

Stufenweiser Zugang > Fahrausbildung mit einem provisorischen Führerschein

  1. Praktischer Fahrunterricht (4 Stunden, die Hälfte im öffentlichen Straßenverkehr)
  2. Praktische Prüfung auf dem Privatgelände
  3. Provisorischer Führerschein (Praktikumsdauer: 1 bis 12 Monate)
  4. Praktische Prüfung im öffentlichen Straßenverkehr

Liste der Dokumente, die nicht zu vergessen sind:

Prüfung auf dem Privatgelände

Ausweis
Unterrichtsnachweis der praktischen Stunden, ausgestellt durch eine staatlich anerkannte Fahrschule
Gültige Bescheinigung über die bestandene theoretische Prüfung oder davon frei gestellt sein
Unterschriebene Erklärung in Bezug auf körperliche Gebrechen oder Erkrankungen oder, je nach Fall, die vorgesehen Bescheinigungen
Helm, Handschuhe, eine langärmlige Jacke, Hose oder Overall sowie Stiefel oder Halbstiefel, die die Knöchel schützen

Prüfung im öffentlichen Straßenverkehr

Kandidat
Identitätsnachweis
Helm, Handschuhe, eine langärmlige Jacke, Hose oder Overall sowie Stiefel oder Halbstiefel, die die Knöchel schützen

Im Falle einer Schulung in einer staatlich anerkannten Fahrschule:
Anfrage des provisorischen Führerscheins
Unterrichtsnachweis einer staatlich anerkannten Fahrschule

Im Falle einer freien Schulung:
Gültiger provisorischer Führerschein

Prüfungsfahrzeug
Zulassungsbescheinigung
Versicherungkarte
L-Zeichen (nur im Rahmen der freien Schulung)

Alle Dokumente müssen gültige Originaldokumente sein
Im Falle eines Versäumnisses findet die Prüfung nicht statt, und Ihnen werden automatisch Verwaltungskosten in Höhe von 28 € angerechnet. Die Buchungsgebühren für das Folgemotorrad werden Ihnen ebenfalls angerechnet (21€).
Identitätsnachweis abgelaufen? Die Prüfung findet statt, vorausgesetzt man ist im Besitz des abgelaufenen Identitätsnachweises und der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Bestätigung, die den Antrag auf Erneuerung beweist. Der Antrag auf einen provisorischen Führerschein und/ oder den Führerschein wird in der Datenbank des Prüfungszentrums aufbewahrt und nur auf Vorlage des ordnungsgemäßen Identitätsnachweises ausgeliefert. Ohne den Antrag auf Verlängerung findet die Prüfung nicht statt.

Praktische Prüfung A

Haben Sie die theoretische Prüfung bestanden? Um sich auf die praktische Prüfung vorzubereiten, haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Schulungen.
Der stufenweise Zugang ist für die Personen reserviert, die seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines Führerscheins der Kategorie A2 sind.

Direkter Zugang > Schulung an einer anerkannten Fahrschule

  1. Theoretische Prüfung
  2. Praktischer Fahrunterricht (12 Stunden, die Hälfte im öffentlichen Straßenverkehr)
  3. Praktische Prüfung auf dem Privatgelände und im öffentlichen Straßenverkehr

Direkter Zugang > Fahrausbildung mit einem provisorischen Führerschein

  1. Theoretische Prüfung
  2. Praktischer Fahrunterricht (9 Stunden, die Hälfte im öffentlichen Straßenverkehr)
  3. Praktische Prüfung auf dem Privatgelände
  4. Provisorischer Führerschein (Praktikumsdauer: 1 bis 12 Monate)
  5. Praktische Prüfung im öffentlichen Straßenverkehr

Stufenweiser Zugang > Schulung an einer anerkannten Fahrschule

  1. Praktischer Fahrunterricht (4 Stunden, die Hälfte im öffentlichen Straßenverkehr)
  2. Praktische Prüfung auf dem Privatgelände und im öffentlichen Straßenverkehr

Stufenweiser Zugang > Fahrausbildung mit einem provisorischen Führerschein

  1. Praktischer Fahrunterricht (4 Stunden, die Hälfte im öffentlichen Straßenverkehr)
  2. Praktische Prüfung auf dem Privatgelände
  3. Provisorischer Führerschein (Praktikumsdauer: 1 bis 12 Monate)
  4. Praktische Prüfung im öffentlichen Straßenverkehr

Liste der Dokumente, die nicht zu vergessen sind:

Alle Dokumente müssen gültige Originaldokumente sein

Im Falle eines Versäumnisses findet die Prüfung nicht statt, und Ihnen werden automatisch Verwaltungskosten in Höhe von 28 € angerechnet. Die Buchungsgebühren für das Folgemotorrad werden Ihnen ebenfalls angerechnet (21€).

Identitätsnachweis abgelaufen? Die Prüfung findet statt, vorausgesetzt man ist im Besitz des abgelaufenen Identitätsnachweises und der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Bestätigung, die den Antrag auf Erneuerung beweist. Der Antrag auf einen provisorischen Führerschein und/ oder den Führerschein wird in der Datenbank des Prüfungszentrums aufbewahrt und nur auf Vorlage des ordnungsgemäßen Identitätsnachweises ausgeliefert. Ohne den Antrag auf Verlängerung findet die Prüfung nicht statt.

Prüfung auf dem Privatgelände

Ausweis
Unterrichtsnachweis der praktischen Fahrstunden, ausgestellt durch eine staatlich anerkannte Fahrschule
Gültige Bescheinigung über die bestandene theoretische Prüfung oder davon frei gestellt sein
Unterschriebene Erklärung in Bezug auf körperliche Gebrechen oder Erkrankungen oder, je nach Fall, die vorgesehen Bescheinigungen
Helm, Handschuhe, eine langärmlige Jacke, Hose oder Overall sowie Stiefel oder Halbstiefel, die die Knöchel schützen

Prüfung im öffentlichen Straßenverkehr

Kandidat
Identitätsnachweis
Helm, Handschuhe, eine langärmlige Jacke, Hose oder Overall sowie Stiefel oder Halbstiefel, die die Knöchel schützen

Im Falle einer Schulung in einer staatlich anerkannten Fahrschule:
Anfrage des provisorischen Führerscheins
Unterrichtsnachweis einer staatlich anerkannten Fahrschule

Im Falle einer freien Schulung:
Gültiger provisorischer Führerschein

Prüfungsfahrzeug
Zulassungsbescheinigung
Versicherungkarte
L-Zeichen (nur im Rahmen der freien Schulung)

Prüfungsfahrzeug

Ab dem 1. Januar 2019, muss das Prüfungsfahrzeug eine Mindestleistung von 50 kW und eine Leermasse über 175 Kg haben.

Da das Leergewicht nicht immer in der Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Bescheinigung) angegeben ist, wird das Fahrzeug akzeptiert, sofern der Kleinste der verfügbaren Werte (Leergewicht, Betriebsmasse, tatsächliche Masse) mindestens 175 Kg beträgt.