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NEUE REGELN FÜR DEN PÄDAGOGISCHEN TERMIN

Sie legen eine praktische Prüfung B in freier Schulung ab? Diese Info könnte Sie interessieren (einschließlich Ihres/Ihrer Fahrbegleiter(s))!


Alle Bescheinigungen des pädagogischen Termins des Prüfungsanwärters und dessen Fahrbegleiter müssen gültig sein (auch von der abwesenden Begleitperson!)

Wenn der pädagogische Termin über eine anerkannte Organisation absolviert wurde (über E-Learning auf den Webseiten von AWSR, Conduct Belgium, Go For Drive und BTI Belgium), ist eine Bescheinigung in Papierform nicht erforderlich. Das Prüfzentrum wird das Datum, an dem der pädagogische Termin absolviert wurde, auf elektronischem Wege überprüfen.

Wenn der pädagogische Termin über eine Fahrschule absolviert wurde, müssen die offiziellen Bescheinigungen in Papierform vorgelegt werden. Fehlen diese Originaldokumente, muss ein offizielles Duplikat bei der Fahrschule beantragt werden.

Für mehr Infos? Sehen Sie unsere Broschüre ein.