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Terminportal für gewerbliche Kunden

Terminportal für gewerbliche Kunden (19/07/2021)

Abschnitt 1. Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich und Gegenstand
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
In diesen Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe wie folgt bestimmt:
– Autosécurité: Die Privatgesellschaft Autosécurité SA, anerkannt durch Königlichen Erlass vom 23. Dezember 1994 für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen technischen Kontrolle von Fahrzeugen mit Verkehrszulassung, mit Sitz in der Gewerbezone Petit-Rechain, Avenue du Parc 33, in 4800 Verviers und eingetragen ins Register juristischer Personen unter Nummer BE 0444.402.332.

– Technische Kontrolle: nach den Bestimmungen im Anhang zum Königlichen Erlass vom 15. März 1968 vorgesehene Maßnahmen zur Kontrolle der Fahrzeuge hinsichtlich der technischen Voraussetzungen, die von den Automobilfahrzeugen und ihren Anhängern erfüllt werden müssen.

– Prüfstelle: eine Kfz-Prüfstelle, die in die Zuständigkeit der Gesellschaft Autosécurité SA fällt.

– Portal Gewerbliche Terminvereinbarungen: die Dienstleistungen in Sinne von Artikel 3.

– Gewerblicher Kunde: eine wegen dieser Dienstleistung eigens in einem Vertragsverhältnis mit der Autosécurité stehende oder besonders dazu ermächtigte Person.

– Person: eine natürliche oder juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein.

– Personenbezogene Daten: Daten, die sich auf eine direkt oder indirekt identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen und die im Zuge der Ausführung uns erteilter öffentlich-rechtlicher Aufträge sowie im Zuge der Nutzung dieser Webseite und der angebotenen Anwendungen erhoben werden.

Artikel 2. – Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen bestimmen die Nutzungsmodalitäten der Dienstleistung des Terminportals für gewerbliche Kunden, die geltenden Verhaltensregeln an der Prüfstelle sowie die Rechte und Pflichten aus dem Bezug dieser Dienstleistung sowohl für den gewerblichen Kunden als auch für die Autosécurité.
Diese Bestimmungen beeinträchtigen in keiner Weise die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien nach dem Gesetz und den Königlichen Erlassen vom 15. März 1968 und vom 23. Dezember 1994 zur Regelung der technischen Kontrolle von für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen.

Artikel 3. – Gegenstand – Terminportal für gewerbliche Kunden
Dieser kostenlose Service ist ausschließlich für die gewerbliche Kundschaft bestimmt, die regelmäßig Fahrzeuge der technischen Kontrolle unterziehen lässt.
Dieser Service ermöglicht dem gewerblichen Kunden die Eröffnung eines Kontos, mit dem er je nach seinem Profil und seiner Nutzung 5, 20 oder 35 Termine gleichzeitig buchen kann.
Für Professionelle- und Gold-Profile, kann ein „Plus” Vorteil beantragt werden. Es erlaubt unsere Kundschaft, unter anderem, die Fahrgestellnummer des vorzufahrenden Fahrzeugs bei der Buchung nicht mehr einzutragen. Dieser Vorteil ist jedoch von der Eröffnung einer Kreditlinie bei unserem Unternehmen durch den Abschluss des Kreditkunden-Dienstes abhängig.
Durch dieses Konto kann der Kunde seine Termine planen, ändern oder stornieren, unbeschadet der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der in Artikel 5 der Vorliegenden.
Autosécurité behält sich das Recht vor, die verfügbaren Vorgänge und Funktionalitäten des Terminportals für gewerbliche Kunden jederzeit zu ändern.

Artikel 4. – Anmeldung zum Service
Der gewerbliche Kunde, der den Service nutzen möchte, füllt das auf der Webseite www.autosecurite.be unter dem Tab „Geschäftskunden“ erhältliche Beitrittsformular aus.
Nach Überprüfung der gemachten Angaben wird ihm anhand dieser Angaben eine Einladungzur Aktivierung des Kontos (Bestätigung eines Links) per E-Mail zugeschickt. In dieser E-Mail werden auch die Benutzernamen und Zugangsmittel mitgeteilt.

Artikel 5. – Absagefrist und Zuschlagspauschale

Der professionelle Kunde hat die Möglichkeit, einen vorab vereinbarten Termin über das Portal zu stornieren. Dies bleibt jedoch zeitlich begrenzt und kann spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Termin blockiert und bleibt auf dem Portal unveränderbar.

Ausnahmsweise kann der geplante Termin innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin über unseren Kundendienst telefonisch unter 087/57.20.30 von 7.00 bis 17.00 Uhr abgesagt werden.

Gemäß den Bestimmungen in Artikel 23 undecies §1 des Königlichen Erlasses vom 15. März 1968 wird eine Zuschlagspauschale wegen Nichtvorführung des Fahrzeugs für die technische Kontrolle auf den gewerblichen Kunden angewandt, der ohne Absage des gebuchten Termins nicht innerhalb oben genannter Frist bis zum vereinbarten Datum zur geplanten Kontrolle an der betreffenden Prüfstelle erscheint.

Abschnitt 2. Pflichten und Verantwortlichkeiten des gewerblichen Kunden
Artikel 6. – Verpflichtung und Haftung des gewerblichen Kunden
6.1 Der gewerbliche Kunde versichert, dass er über die volle Ermächtigung zum Abschluss dieses Vertrags verfügt, und bescheinigt, dass er alle Bedingungen für die Nutzung des betreffenden Service erfüllt.
6.2 Der gewerbliche Kunde verpflichtet sich, die von Autosécurité vorgegebenen Richtlinien für die Nutzung dieses Service zu befolgen.
6.3 Der gewerbliche Kunde bleibt allein für die Nutzung seiner Benutzernamen und Zugangsmittel verantwortlich. Letztere sind für den identifizierten Kunden persönlich und können Drittpersonen auf keinen Fall anvertraut/geliehen/überlassen werden.
Wenn der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt Zweifel an ihrer Nutzung beim betreffenden Konto hat, ist er verpflichtet, die Autosécurité so schnell wie möglich davon zu unterrichten.
Die Autosécurité haftet nicht für irgend welche missbräuchliche Nutzung durch nicht dazu befugte / ermächtigte Dritte.
6.4 Der gewerbliche Kunde verpflichtet sich, die Autosécurité schriftlich und mittels besagten Kontaktformulars über jede Änderung und jedes Ereignis so schnell wie möglich zu informieren, das sich auf seinen Bezug dieses Service auswirken kann (namentlich jede Änderung der Aktivität, jede Änderung der Gesellschaftsform oder die Verlagerung der Ausübung der Aktivitäten auf eine natürliche Person, jegliches Risiko eines Konkurses oder finanziellen Ruins usw.).

Artikel 7. – Allgemeines Verhalten des gewerblichen Kunden
Auf der Strafe einer verweigerten Kontrolle des Fahrzeugs, eines Abbruchs der laufenden Kontrolle oder Anwendung von in Artikel 10 vorgesehenen Strafen, verpflichtet sich der gewerbliche Kunde, unter allen Umständen:
– Dass eigens für die Terminvereinbarung bestimmte Fahrzeug (Kennzeichen und Fahrgestellnummer stimmen mit den eingegebenen Angaben überein) vorzuführen, ausgenommen die gewerblichen Kunden, die über ein Konto „Terminportal für gewerbliche Kunden“verfügen,

– im Besitz der für gewerbliche Fahrzeugzulassungen vorgeschriebenen Bescheinigungen zu sein und diese auf jede entsprechende Aufforderung der Mitarbeiter der Autosécurité vorzulegen. Diese Verpflichtung bleibt gemäß dem Anwendungsbereich und den in den Vorschriften bestimmten einschränkenden Kriterien sowohl für den Kunden und Inhaber der gewerblichen Zulassung als auch für dessen Beauftragte oder ordnungsgemäß ermächtigte Mandatare gültig.

– Sich während der verschiedenen Etappen des Kontroll- und des Empfangsvorgangs und bei dessen Abschluss am Steuer des Fahrzeugs zu befinden oder dieses während der Phasen, die eine Übernahme durch einen Mitarbeiter der Autosécurité erfordern, zu begleiten. Diese Verpflichtung gilt ebenfalls für die Beauftragten und ordnungsgemäß ermächtigten Mandatare des gewerblichen Kunden. Der Gang zur Kasse ist am Ende jeder Kontrolle Pflicht, außer für gewerbliche Kunden, die die Eröffnung einer Kreditlinie und eine Fakturation zum Monatsabschluss nutzen (Kreditkunde).
– Das Fahrzeug alleine vorzufahren. Die den gewerblichen Kunden begleitenden Personen werden gebeten, das Fahrzeug zu verlassen und die Kontrolle von außerhalb der Kontrolllinien zu verfolgen oder im Warteraum Platz zu nehmen.

– Ein konsequentes Vorankommen des vorgefahrenen Fahrzeugs in den Kontrolllinien zu gewährleisten. Es ist verboten, ein Fahrzeug stillstehend und unbemannt in den Kontrolllinien zurückzulassen oder allein abwechselnd mehrere Fahrzeuge zu manövrieren.

– Die vorgenommenen Zuweisungen und gegebenenfalls Schließungen in den Kontrolllinien zu beachten.

– Die Anweisungen der Mitarbeiter der Autosécurité oder gegebenenfalls der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes zu befolgen.

– Sich der Ausübung von Druck auf, des Aussprechens von Drohungen gegen oder eines ungehörigen Verhaltens gegenüber den Mitarbeitern der Autosécurité zu enthalten. Es ist außerdem sowohl innerhalb der Anlage und der Standorte als auch außerhalb derselben verboten, zu fotografieren, zu filmen oder jegliche Interaktion mit den Mitarbeitern der Autosécurité auf gleich welchem Träger festzuhalten. Die Autosécurité behält sich das Recht vor, alle zu diesem Zweck angemessenen rechtlichen Schritte einzuleiten.

– Sich bei Unzufriedenheit, Anfechtung einer Entscheidung oder zusätzlichen Fragen an den örtlichen Verantwortlichen zu wenden, der die Angelegenheit prüfen wird. Es werden keine Versuche zur Nachgiebigkeit einer Entscheidung, Drohungen oder vergebliche Diskussionen geduldet.

– sich des Parkens von mehr als eines Fahrzeugs auf dem Kundenparkplatz der Autosécurité, des Abstellens von Fahrzeugen am Rand und auf den Grünflächen unseres Standorts sowie auf benachbarten Plätzen zu enthalten. Die Autosécurité behält sich das Recht vor, gegebenenfalls jede Maßnahme für die Entfernung aller dagegen verstoßenden Fahrzeuge zu ergreifen.

Abschnitt 3. Pflichten und Verantwortlichkeiten der Autosécurité

Artikel 8 – Verpflichtung und Haftung der Autosécurité
8.1 Die Autosécurité gibt die Garantie, zum Abschluss dieses Vertrags und zur Erbringung der darin vorgesehenen Dienstleistung berechtigt zu sein.
8.2 Die Autosécurité verpflichtet sich, dem gewerblichen Kunden nach den üblichen Überprüfungen und nach Bestätigung seitens des Betreffenden unter strenger Einhaltung der Zugangsbedingungen die Benutzernamen per E-Mail zukommen zu lassen.
8.3 Dieser Service wird gewissenhaft und kompetent geliefert. Die von der Autosécurité gegenüber dem gewerblichen Kunden im Rahmen dieses Service eingegangenen Verpflichtungen ergeben sich, vor allem, was die Verfügbarkeit, den einwandfreien Betrieb, seinen Schutz und seine korrekte Ausführung anbetrifft, ausschließlich aus einer Mittelverpflichtung. Sie bieten keine Gewähr dafür, dass der Betrieb oder der Zugang zum Service ununterbrochen oder frei von Fehlern oder Irrtümern erfolgt.
Die bei einer der Erbringung gewerblicher elektronischer Dienstleistungen ähnlichen Aktivität als vernünftig erachteten menschlichen und technischen Mittel werden eingesetzt mit dem Ziel, einen regelmäßigen Service zu gewährleisten.
8.4 Die Autosécurité kann weder gegenüber dem gewerblichen Kunden noch gegenüber jedem Dritten haftbar gemacht werden für Mängel bei der Ausführung dieses Service und durch in der Rechtsprechung definierte Fälle höherer Gewalt und/oder durch Situationen außerhalb der Kontrolle der Autosécurité einschließlich technischer Pannen, Unterbrechung oder Ausfall des Internets oder eines anderen Netzes, des Versorgungsnetzes oder der elektrischen Infrastruktur oder jedes sonstigen Anbieters besagter Infrastrukturen und Netze.
8.5 Außer arglistiger Täuschung oder grobem Fehler und unter Ausschluss eines indirekten Schadens haftet die Autosécurité nicht für direkten Schaden seitens des gewerblichen Kunden oder eines Dritten (einschließlich der eigenen Kunden des Kunden) durch:
– die Nichteinhaltung der Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen oder einer beliebigen Gesetzgebung durch den gewerblichen Kunden, der er im Rahmen seiner Beziehung zu seinen eigenen Kunden unterworfen ist;

– die Unmöglichkeit, eine nötige Verbindung herzustellen, die Unterbrechung dieser Verbindung auf gleich welche Art und Weise oder die Pannen bei Durchgabe oder Erhalt der Transaktionen durch Dritte;

– eine Verzögerung bei der Ausführung, die auf Dritte zurückzuführen ist;

– eine vorübergehende Unterbrechung des Service, aber auch durch jede Unterbrechung, die auf Dritte zurückzuführen ist;

– vom gewerblichen Kunden gemachte ungenaue oder unvollständige Angaben;

– Fahrlässigkeit oder vorliegender Fehler seitens des Kunden selbst;

– eines Problems hinsichtlich des Wahrheitsgehalts, der Echtheit, der Glaubwürdigkeit oder der Zweckmäßigkeit der erhaltenen Bestellungen,

– den Verlust oder den Diebstahl der Identifizierungsmittel seitens des gewerblichen Kunden.

8.6 Die Anpassung der Merkmale oder der technischen Anforderungen des Service kann auf keinen Fall, außer bei grobem Versehen oder arglistiger Täuschung, die Haftung der Autosécurité gegenüber dem gewerblichen Kunden oder einem Dritten nach sich ziehen.
Autosécurité behält sich jederzeit die Änderung dieser Geschäftsbedingungen vor.

Abschnitt 4. Laufzeit, Aussetzung, Vertragsstrafen und Ende des Vertrags
Artikel 9. – Dauer und Ende des Vertrags
9.1 Durch die Akzeptierung dieser Geschäftsbedingungen bestätigt der gewerbliche Kunde sein Einverständnis mit diesen Bestimmungen und den darin enthaltenen Begriffen, wobei andere Begriffe oder Bedingungen ausgeschlossen sind.
Der Vertrag wird ab der Bestätigung des Antrags durch den gewerblichen Kunden nach Vornahme der vorgeschriebenen Überprüfungen wirksam und bleibt außer bei vorschriftsmäßiger Kündigung auf unbestimmte Zeit in Kraft.
9.2 Jeder der beiden Vertragspartner kann diesen Vertrag jederzeit kündigen.
In dem Fall, wo der gewerbliche Kunde diesen Service beenden möchte, muss dieser zwingend seine Absicht schriftlich kundtun, indem er besagtes Kontaktformular entsprechend ausfüllt. Der Antrag wird so schnell wie möglich von unserem Kundendienst bearbeitet.
Eine Bestätigungsmail für den Abschluss des Kontos wird verschickt, um die Wirksamkeit des Vorgangs zu bescheinigen.
9.3 Ist die Kündigung dieses Vertrags einmal wirksam, kann der gewerbliche Kunde weder Zugang zum Service erhalten noch diesen nutzen.

Artikel 10 – Strafmaßnahmen, Aussetzung und ausdrückliche Auflösungsklausel
10.1 Alle wiederholten Verstöße gegen diese Bestimmungen und Verhaltensregeln werden dem gewerblichen Kunden ordnungsgemäß durch amtlichen Brief der Autosécurité mitgeteilt.
Mangels ordnungsgemäßer Ausführung oder im Fall einer Wiederholung der beanstandeten Verhaltensweisen behält sich die Autosécurité einseitig das Recht vor, die Dienstleistung des Portals Gewerbliche Terminvereinbarung ganz oder in Teilen, vorübergehend oder endgültig, zu unterbrechen.
Besagte Maßnahmen gelten außerdem,
– wenn sich zeigt, dass der Kunde die gesetzlichen, vorgeschriebenen oder vertraglichen Pflichten im Zusammenhang mit diesem Service nicht erfüllt,

– wenn sich herausstellt, dass der gewerbliche Kunde nicht die für die Nutzung dieses Service vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt,

– wenn der Kunde die in Artikel 6 dieser Geschäftsbedingungen vorgesehenen allgemeinen Verhaltensregeln ständig und wiederholt missachtet,

– wenn der gewerbliche Kunde mangels einer ordnungsgemäßen Absage innerhalb der vorgeschriebenen Frist ständig und wiederholt die vorher gebuchten Terminvereinbarungen nicht einhält. Die Bewertung dieses Verstoßes ist ganz dem Verantwortlichen der betroffenen Prüfstellen überlassen

– wenn die Autosécurité der Auffassung ist, dass sich dieser Service, aus welchem Grund auch immer, nicht (mehr) für den Kunden eignet,

– wenn die Autosécurité es als nützlich oder notwendig für die Sicherheit des Systems oder im Interesse des Kunden oder der Autosécurité erachtet.

10.2 Die Autosécurité behält sich im Falle eines flagranten Verstosses gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und eines unkooperativenen Verhaltens seitens des gewerblichen Kunden das Recht vor, diesen Service fristlos und ohne jede weitere Formalität als die Versendung einer Mitteilung per amtlichen Brief endgültig zu beenden und die Löschung aller oder eines Teils der vereinbarten Termine vorzunehmen.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden Verhaltensweisen oder Praktiken sowohl seitens des gewerblichen Kunden als auch eines Dritten systematisch als missbräuchlich betrachtet, durch die :
– die geltenden Regeln und Kriterien im Zusammenhang mit den Buchungsobergrenzen und den Vergabemodalitäten der Termine für die gewählte Kategorie umgangen werden,

– auf ungehörige, betrügerische und ungerechtfertigte Weise seitens des Kunden alle einem Dritten gehörenden personenbezogenen Informationen (Kennzeichen usw.) ohne dessen ausdrückliche Genehmigung verwendet werden, um sich einen beliebigen Vorteil zu verschaffen oder die Terminabsprachekapazitäten mittels fiktiver Buchungen zu überschreiten,

– systematisch und wiederholt Fahrzeuge präsentieren, deren Fahrgestellnummer und Kennzeichen nicht den bei der Buchung angegebenen entsprechen, wenn es sich um einen gewerblichen Kunden handelt, der nicht vom Service „Gewerbliche Terminvereinbarung Plus“ profitiert,

– seitens des gewerblichen Kunden ein vorher vereinbarter Termin an einen Dritten gegen Gegenleistung abgetreten wird.

10.3 In jedem Fall endet dieser Vertrag von selbst bei Konkurs, Liquidation eines der Vertragspartner oder allgemein jedes Ereignisses, das den Fortbestand einer der Parteien ernsthaft gefährdet.

Abschnitt 5. Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 11. – Verarbeitung personenbezogener Daten
11.1 Die mittels der Kontaktformulare mitgeteilten personenbezogenen Daten werden während der Vertragsdauer in unseren internen Abteilungen aufbewahrt.
Zu diesem Zweck muss die Autosécurité die Verpflichtungen erfüllen, die ihr als Verantwortliche für die Datenverarbeitung gemäß der Verordnung 2016/679/EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO) sowie der einschlägigen belgischen Gesetzgebung auferlegt werden.
11.2 Gemäß Artikel 6 besagter DSGVO werden diese Daten ausschließlich im Rahmen der betrieblichen Nutzung verarbeitet, um nach der Unterzeichnung dieser Dienstleistung und für die Ausführung dieses Vertrags dem Wunsch unserer Kundschaft soweit wie möglich zu entsprechen.
Die verarbeiteten personenbezogenen Daten bestehen aus: der MwSt.-Nummer, dem Namen, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse des Unternehmens, dem Namen und der Niederlassungsnummer, dem Namen, dem Vornamen und der Anschrift des Antragstellers und dem Kennzeichen der vorgefahrenen Fahrzeuge.
Gemäß dem Prinzip der Minimierung sind die verlangten Daten unter dem Gesichtspunkt des verfolgten Zwecks angemessen, relevant und nicht übertrieben.
Sie werden nur vom Datenverarbeitungsverantwortlichen oder von der Autosécurité-Gruppe als Subunternehmer verarbeitet und werden nicht zu kommerziellen oder sonstigen Zwecken an Dritte weitergegeben oder abgetreten.
11.3 Der gewerbliche Kunde genießt hinsichtlich der ihn betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit ein Zugangs-, Berichtigungs- oder Löschungsrecht, ein Recht auf Einspruch gegen die Verarbeitung sowie auf ein Datenübertragungsrecht.
Ein entsprechender Antrag ist an den Datenschutzbeauftragten unter folgenden Adressen zu richten:
E-Mail : privacy@autosecurite.be
Autosécurité S.A.
Datenschutzbeauftragten
Gewerbezone Petit-Rechain, Avenue du Parc, 33
4800 Verviers – Belgien.
11.4 Während der Dauer dieses Vertrags und nach seinem Ablauf akzeptiert der gewerbliche Kunde, dass die Autosécurité die erhobenen Daten zu den beschriebenen Zwecken, aber auch zur Erhebung und/oder Verwendung von Statistiken für den Bedarf in der Forschung, bei der betriebsinternen Verwendung und bei der Entwicklung und Verbesserung der Dienstleistung unter der Bedingung verwenden kann, dass die Statistiken anonymisiert werden und die Identifizierung des gewerblichen Kunden nicht ermöglichen.

Abschnitt 6. Verschiedene Bestimmungen
Artikel 12. – Geistige Eigentumsrechte / Umfang des Nutzungsrechts
Alle geistigen Eigentumsrechte an den Programmen (Kommunikations- und Sicherungssoftware), den Anwendungen und an der Gebrauchsanweisung sind exklusives Eigentum von Autosécurité.
Keine Klausel in diesem Vertrag, kein Herunterladungs- oder Kopiervorgang gleich welcher Art von Software und Informationen und/oder jedes sonstige Recht der Autosécurité können als (Teil-) Abtretung dieser geistigen Eigentumsrechte an den Kunden oder einen Dritten angesehen werden. Der gewerbliche Kunde enthält sich jeglichen Verstosses gegen die geistigen Eigentumsrechte der Autosécurité.
Der Kunde erwirbt ausschließlich durch diesen Vertrag ein persönliches und unübertragbares Nutzungsrecht. Er kann die Programme, Anwendungen und Gebrauchsanweisungen nur zu den Zwecken nutzen, die in diesem Vertrag erlaubt sind.
Soweit es sich um seine eigenen Daten oder Informationen in exklusivem Eigentum handelt, darf der Kunde der Autosécurité erteilte Informationen herunterladen oder auf Papier ausdrucken, vorausgesetzt, er löscht, verarbeitet oder ändert keine urheberechtlichen Vermerke, Haftungsbefreiungen oder sonstige in den erteilten Informationen enthaltenen Mitteilungen.
Es ist dem Kunden ebenfalls verboten, ganz oder teilweise, die Programme, die Anwendungen und die Gebrauchsanweisungen, deren Kopien oder etwaigen Reproduktionen, direkt oder indirekt, kostenlos oder entgeltlich zu reproduzieren, zu übersetzen, anzupassen, zu dekompilieren, zu rekompilieren („disassembling“), ein „Reverse Engineering“ anzuwenden, sie in irgend einer Weise zu verändern, zu verteilen, zu veröffentlichen, zu vermieten oder Anderen zur Verfügung zu stellen, sie außer zu Backup-Zwecken zu kopieren.

Artikel 13. – Vertrauliche Informationen
Die geheimen und öffentlich nicht zugänglichen Informationen einschließlich der den Vertrag bildenden Dokumente, des Kundeninhaltes, der finanziellen, kommerziellen oder technischen Informationen, mögen sie von einer Partei zur anderen im Rahmen des Vertrags vor oder nach seinem Infkrafttretungsdatum nun mündlich oder schriftlich erteilt werden, sind vertraulich und als solche von der Empfängerpartei zu behandeln.
Die Verwendung dieser vertraulichen Informationen durch die Empfängerpartei darf nur stattfinden mit dem Ziel, seinen Pflichten aus diesem Vertrag nachzukommen und sie umzusetzen.

Artikel 14. – Schutzklausel
Die Unmöglichkeit der Ausführung, die Ungültigkeit oder die Nichtigkeit einer der Bestimmungen dieses Vertrags ziehen nicht die Unmöglichkeit der Ausführung, die Ungültigkeit oder die Nichtigkeit des gesamten Vertrags nach sich. In dem Fall, wo die Unmöglichkeit der Ausführung, die Ungültigkeit oder die Nichtigkeit einer Klausel unwiderlegbar erwiesen bleibt, wird die Klausel als nicht geschrieben gelten.

Artikel 15 – Geltendes Recht / Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt belgischem Recht.
Nur die Gerichtshöfe und Gerichte von Verviers sind für die Streitsachen zuständig, die sich daraus direkt oder indirekt ergeben.