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Portal Technische Überwachung

TUK - Portal Technische Überwachung

Abschnitt 1. Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich und Gegenstand

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
In diesen Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe wie folgt bestimmt:

• Autosécurité: Die Privatgesellschaft Autosécurité S.A., anerkannt durch Königlichen Erlass vom 23. Dezember 1994 für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen technischen Kontrolle von Fahrzeugen im Umlauf, mit Sitz in der Gewerbezone von Petit-Rechain, Avenue du Parc 33, in 4800 Verviers und eingetragen ins Register juristischer Personen unter Nummer BE 0444.402.332.
• Technische Kontrolle: nach den Bestimmungen im Anhang zum Königlichen Erlass vom 15. März 1968 vorgesehene Maßnahmen zur Kontrolle der Fahrzeuge hinsichtlich der technischen Voraussetzungen, die von den Automobilfahrzeugen und ihren Anhängern erfüllt werden müssen. Die technische Unterwegskontrolle: die unerwartete technische Kontrolle eines Nutzfahrzeugs durch jeden befähigten Beamten oder durch jede befugte sachverständige Behörde bzw. unter deren direkter Aufsicht, nach der Richtlinie 2014/47/EU vom 3. April 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die technische Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen, die in der Union an Straßenfahrzeugen teilnehmen.
• Technische Unterwegskontrolle: eine Kontrolle nach Artikel 3, 9) der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern.
• Amtlicher Kfz-Prüfer: jede befähigte Person im Sinne von Artikel 14 des Königlichen Erlasses vom 23. Dezember 1994 zur Festlegung der Zulassungsbedingungen und der Regeln für die verwaltungstechnische Kontrolle der Einrichtungen, die mit der Kontrolle der Fahrzeuge mit Verkehrszulassung beauftragt sind.
• Defekt: technische Mängel und Auffälligkeiten, die von einem amtlichen Kfz-Prüfer bei einer technischen Unterwegskontrolle festgestellt werden.
• Bescheinigung über die technische Unterwegskontrolle oder Prüfbericht: nach einer vorgenommenen technischen Unterwegskontrolle ausgestelltes Dokument.
• Technische Vorschriften: der Königliche Erlass vom 15. März 1968 zur Festlegung der allgemeinen Regelung über die technischen Anforderungen an Kraftfahrzeuge, ihre Anhänger, ihre Bestandteile und ihr Sicherheitszubehör.
• Portal Technische Überwachung TUK: der in Artikel 3 behandelte Dienst.

Artikel 2 – Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten aus der Nutzung der Dienstleistung des Portals Technische Überwachung sowohl seitens des Inhabers des nach der Durchführung der technischen Unterwegskontrolle ausgestellten Berichts als auch seitens der Gesellschaft Autosécurité.
Diese Geschäftsbedingungen treten in keiner Weise an die Stelle der jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien nach dem Gesetz und insbesondere nach der Richtlinie 2014/47/EU und dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 6. Juli 2017, die die technischen Unterwegskontrollen der in Belgien oder im Ausland zugelassenen Nutzfahrzeuge regeln, sowie oben genanntem Königlichen Erlass vom 15. März 1968 und dem Königlichen Erlass vom 23. Dezember 1994 zur Festlegung der Zulassungsbedingungen und der Regeln für die verwaltungstechnische Kontrolle der Einrichtungen, die mit der Kontrolle der Fahrzeuge mit Verkehrszulassung beauftragt sind.
Bei der Nutzung des Portals versichert der Inhaber der nach der durchgeführten technischen Unterwegskontrolle ausgestellten Bescheinigung ausdrücklich, dass er diese Geschäftsbedingungen sowie ihren Inhalt anerkennt.

Artikel 3 – Gegenstand und mögliche Vorgänge
Diese Geschäftsbedingungen gelten namentlich für folgende Funktionalität:
• den Zugriff auf die Angaben zur technischen Unterwegskontrolle dank eines QR-Codes oder eines persönlichen eigenen Zugangscodes für den Inhaber des Berichts in einer der folgenden Sprachen: Französisch, Niederländisch, Deutsch, Englisch.
Es handelt sich um einen automatisierten Service, mit dem der Inhaber des Berichts, der über einen Internetanschluss und die Verbindungsdaten verfügt, in einer der oben genannten Sprachen seiner Wahl Informationen zur technischen Unterwegskontrolle seines Fahrzeugs erhalten kann.
Die Autosécurité behält sich die Hinzufügung neuer Funktionalitäten zu obiger Liste und/oder die jederzeitige Änderung der verfügbaren Funktionalitäten vor.

Abschnitt 2. Verfügbarkeit, Identifizierung und Sicherheit

Artikel 4 – Verfügbarkeit
Die Dienstleistung des Portals Technische Überwachung ist rund um die Uhr und sieben Tage die Woche zugänglich.
Die Autosécurité haftet jedoch nicht für die vorübergehende Unterbrechung der Dienstleistung nach Ereignissen, auf die sie keinen Einfluss hat.

Artikel 5 – Zugang und Nutzung
Der Nutzer hat durch die Verwendung von Identifizierungsmitteln auf die vorgeschriebene Weise Zugang zum Portal.
Nach der technischen Unterwegskontrolle werden dem Halter ein Prüfbericht mit einem QR-Code, ein Benutzername und ein Zugangscode ausgehändigt. Diese Identifizierungsmittel sind für den Zugang zum System erforderlich.
Diese Identifizierungsmittel sind streng persönlich und dürfen an Dritte weder abgetreten noch mitgeteilt werden.

Abschnitt 3. Rechte und Pflichten der Parteien, Haftung

Artikel 6 – Verpflichtung und Haftung des Inhabers des Berichts
6.1 Verwendung des Geräts/der Verbindung mit einem vom Inhaber des Berichts gewählten Anbieter.
Der Inhaber des Prüfberichts ist der einzige Verantwortliche für die IT-Ausrüstung, die Maschine(n), die Software, den Browser, die IT-Systeme und ihrer Plug-ins welcher Art auch immer, sowie für die Software, die er zum Zugang zur Dienstleistung des Portals Technische Überwachung einsetzt.

Die Änderung, die Installierung, der Unterhalt, der Betrieb und die Modernisierung der Ausrüstung und der Programme, der IT-Systeme und ihrer Plug-ins obliegen der alleinigen Verantwortung des Inhabers des Berichts. So muss dieser unter anderem alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um jeglichen Befall seines Computers mit Viren zu vermeiden und diese gegebenenalls ausfindig zu machen und zu entfernen. Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieser Ordnung gehen die Folgen der Benutzung und/oder Fehlfunktion des oben beschriebenen Geräts, der Ausrüstung und der Programme ganz zulasten des Inhabers des Berichts.

Dieser kann den Anbieter frei wählen, der für die Erbringung der Informatik- und Telekommunikationsdienstleistungen herangezogen wird.

Die Autosécurité kann deshalb auf keinen Fall für Schaden haftbar gemacht werden, der durch die Dienstleistung dieses Internetanbieters verursacht wird, oder durch Schaden, der durch etwaige Verbindungsprobleme des Nutzers mit den Diensten eines Dritten entsteht.

6.2 Sicherheit und Vorsichtsmaßnahmen

Der Inhaber des Berichts verpflichtet sich, die Dienstleistung des Portals technische Überwachung gemäß den Bestimmungen dieser Ordnung und den sonstigen ihm zur Verfügung gestellten Informationen zu nutzen.

Er erkennt die Notwendigkeit an, die persönlichen Identifizierungsmittel streng geheimzuhalten.

6.3 Haftung

Der Inhaber des Berichts haftet für die Folgen, die durch den Verlust oder Diebstahl seiner Identifizierungsmittel entstehen.

Folgende Fälle können unter anderem als Fälle grober Fahrlässigkeit betrachtet werden:

• einem Dritten die Möglichkeit gegeben zu haben, Kenntnis von seinen persönlichen Identifizierungsmitteln zu erlangen.

• seine persönlichen Identfizierungsmittel an einem Ort zu hinterlassen, der der Öffentlichkeit zugänglich ist. Ein der Öffentlichkeit zugänglicher Ort ist ein Ort, zu dem eine große Zahl von Personen Zugang haben, auch wenn es sich nicht um einen öffentlichen Ort im gesetzlichen Sinne handelt.

• die Nutzung des Portals Technische Überwachung auf eine Art und Weise, die diesen Bestimmungen zuwiderläuft.

Artikel 7 – Verpflichtung und Haftung der Autosécurité

7.1 Nichtverfügbarkeit der Dienstleistung des Portals Technische Überwachung

Der Inhaber des Berichts kann die Autosécurité nicht allein dafür haftbar machen, dass die Dienstleistung des Portals Technische Überwachung durch andere Ursachen wie der Autosécurité anzulastende Böswilligkeit oder schwerwiegende Fehler vorübergehend oder endgültig nicht verfügbar ist.

Die Verpflichtungen, die die Autosécurité gegenüber dem Inhaber des Berichts im Rahmen des Portals Technische Überwachung vor allem hinsichtlich des Zugangs, der Verfügbarkeit, des einwandfreien Betriebs, des Schutzes und der korrekten Ausführung der Dienstleistung eingeht, sind Mittelverpflichtungen.

Die Autosécurité setzt anders formuliert alle menschlichen und technischen Mittel ein, bei denen man vernünftigerweise annehmen kann, dass sie einem Anbieter solcher elektronischen Dienstleistungen zu gewerblichen Zwecken zur Verfügung stehen, um einen regelmäßigen Service zu gewährleisten und eine geeignete Schutz- und Authentifizierungsmethode vorzusehen.

7.2 Sicherheit.

Die Autosécurité garantiert, dass die eingesetzten Sicherheitssysteme solcher Art sind, dass die Identifizierungsmittel ohne Fahrlässigkeit oder bewusste Mitteilung seitens des Betreffenden nicht an Dritte mitgeteilt werden können.

7.3 Haftung der Autosécurité.

Unbeschadet des Folgenden und außer bei Betrug oder schwerwiegendem Fehler kann die Autosécurité nicht für dem Inhaber des Berichts oder einem Dritten entstandenen Schaden haftbar gemacht werden wegen:

• nichterfüllter der Pflichten aus dieser Ordnung oder einer beliebigen für ihn geltenden Gesetzgebung durch den Inhaber des Berichts;
• Fahrlässigkeit oder Verschulden seitens des Inhabers des Berichts selbst;
• der Unmöglichkeit, eine für die Installierung der Dienstleistung nötige Verbindung herzustellen, der Unterbrechung dieser Verbindung auf gleich welche Art und Weise oder der Pannen bei Durchgabe oder Erhalt der Transaktionen durch Dritte;
• der Überlastung des Netzes des vom Inhaber des Berichts gewählten Internetanbieters;
• der von den belgischen oder sonstigen Behörden auferlegten Entscheidungen und Pflichten;
• der Ungenauigkeit oder der Unvollständigkeit der Angaben aus externen Quellen;
• eines Problems hinsichtlich des Wahrheitsgehalts, der Echtheit, der Glaubwürdigkeit oder der Zweckmäßigkeit der erhaltenen Bestellungen;
• des Schadens, der entstanden ist, nachdem der Inhaber des Berichts das Portal Technische Überwachung verlassen hat.

Durch die Änderung der Merkmale oder der technischen Anforderungen der Dienstleistung des Portals Technische Überwachung oder auch der geltenden Geschäftsbedingungen und Gebührensätze durch die Autosécurité kann niemals ein Haftungsfall gegenüber dem Nutzer eintreten.

Abschnitt 4. Vertraulichkeit der Daten

Artikel 8 – Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Datenschutz

Die Autosécurité misst dem Schutz und der Vertraulichkeit Ihrer Daten besondere Bedeutung bei.

Greift auf unserer Seite ein Nutzer auf die Informationen zur Unterwegskontrolle seines Nutzfahrzeugs zu, werden von der Autosécurité mittels der dazu vorgesehenen Plattform Daten erhoben. Diese Daten werden gemäß der DSGVO und der geltenden Datenschutzgesetzgebung bearbeitet.

Unter personenbezogenen Daten versteht man alle Informationen zu einer natürlichen Person, die gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 4, 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) identifiziert oder identifizierbar ist. Das schließt Informationen wie Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Staatsangehörigkeit und die Adressangaben Ihres Unternehmens mit ein.

Artikel 9 – Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Im Rahmen der Nutzung dieses Portals wird als Datenverarbeitungsverantwortlicher nach der allgemeinen Datenschutzordnung, der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften im Datenschutzbereich der Mitgliedsstaaten sowie der geltenden Datenschutzordnung folgendes Unternehmen betrachtet:

Autosécurité SA

BE 0444.402.332
ZI Petit Rechain, Avenue du Parc 33,
4800 Verviers

Sie können unseren Datenschutzbeauftragten per E-Mail unter der Adresse privacy@autosecurite.be oder mit der Post unter obiger Anschrift erreichen.

Artikel 10 – Verarbeitete personenbezogene Daten
Gemäß Anhang 4 der Richtlinie 2014/45/EU und des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. Juli 2017 bestehen die erhobenen und verarbeiteten Daten in Ihren persönlichen Angaben zur Identifizierung (Name, Vorname), Ihrer Anschrift, Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Kennzeichen sowie der Identifizierungsangaben und der Anschrift Ihres Unternehmens.

Artikel 11 – Zweck, Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung und Aufbewahrungsdauer
Die Angaben zum Nutzer werden auf loyale und erlaubte Art und Weise verarbeitet und werden zu bestimmten, ausdrücklichen und legitimen Zwecken erhoben, ohne nachher auf unvereinbare Weise verarbeitet zu werden. Nach dem Prinzip der Minimierung sind die verlangten Daten unter dem Gesichtspunkt des verfolgten Zwecks angemessen, relevant und nicht übertrieben.
Die Autosécurité ist eine Gesellschaft, die besonders anerkannt wurde für die technische Überwachung von Fahrzeugen gemäß dem Königlichen Erlass vom 23. Dezember 1994 zur Bestimmung der Anerkennungsbedingungen und der Regeln für die Verwaltungsaufsicht über mit der technischen Überwachung von Fahrzeugen mit Verkehrszulassung beauftragte Gesellschaften sowie für die Unterwegskontrollen von Nutzfahrzeugen gemäß der Richtlinie 2014/47/EU sowie dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 6. Juli 2017 zur technischen Überwachung von in Belgien und im Ausland zugelassenen Nutzfahrzeugen.
Die bei der Kontrolle erhobenen und sich auf das Fahrzeug beziehenden Daten werden anhand der in der Zentralen Fahrzeugdatenbank gespeicherten Informationen überprüft und vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen mitgeteilt.
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um
– das Fahrzeug zu identifizieren und seine Übereinstimmung mit den in der Zentralen Fahrzeugdatenbank gespeicherten Informationen (Kennzeichen, Fahrgestellnummer usw.) zu überprüfen
– die in der Richtlinie 2014/47/EU und im Erlass der Regierung der Wallonischen Region vom 6. Juli 2017 vorgesehene Unterwegskontrolle der in Belgien und im Ausland zugelassenen Nutzfahrzeuge durchzuführen

Artikel 12 – Datenverarbeitung und Legitimationsgrundlage
Die Datenverarbeitung umfasst folgende Vorgänge: jeder Vorgang oder jede Gesamtheit von Vorgängen, die auf personenbezogene Daten angewandt werden, wie Erhebung, Erfassung, Organisation, Speicherung, Anpassung oder Änderung, Abfrage, Aufruf, Nutzung, Durchgabe, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder Verknüpfung sowie Sperrung, Löschung oder Vernichtung personenbezogener Daten.
Die Legitimationsbasis dieser Datenverarbeitungen beruht gemäß Artikel 6, 1, a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf das vom Kunden gegebene ausdrückliche Einverständnis für die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung unsererseits (Erfüllung von Aufgaben von öffentlichem Interesse) gemäß Artikel 6, 1, c, sowie auf das legitime Interesse der Gesellschaft Autosécurité SA gemäß Artikel 6, 1, f.

Artikel 13 – Aufbewahrungsdauer
Gemäß Artikel 10 §4 des Erlasses der Wallonischen Region vom 6. Juli 2017 werden die Ergebnisse der Unterwegskontrollen unter Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung für eine Dauer von mindestens 36 Monaten von der Autosécurité aufbewahrt.
Diese Angaben sind für den Inhaber des Berichts nur während einer Frist von zwei Monaten auf dem Portal zugänglich.

Artikel 14 – Interne Empfänger
Der Zugang zu Daten im Zusammenhang mit den Inhabern des Berichts ist innerhalb der Autosécurité streng auf die internen Mitarbeiter begrenzt, die mit der Durchführung der technischen Unterwegskontrollen beauftragt sind.
Diese sind vertraglich und gesetzlich verpflichtet, die Privatsphäre der Nutzer sowie die Vertraulichkeit der von diesen gemachten Angaben zu wahren.
Diese Angaben werden Dritten nicht mitgeteilt, wer sie auch sein mögen, außer bei gesetzlicher Verpflichtung oder rechtmäßiger Anfrage der Behörden, und werden nicht an ein Drittland oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums weitergeleitet.
Diese Daten werden auf keinen Fall zu kommerziellen Zwecken genutzt oder abgetreten.

Artikel 15 – Rückgriff auf Subunternehmer für das Portal Technische Überwachung
Die Autosécurité beauftragt die Gesellschaft Aegaeon IT SA mit Sitz in Rue de la Liberté 22 – 1930 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg – mit der Lieferung einer technischen Lösung sowie dem Unterhalt für Aufrüstung und Fehlerbehebung dieser Plattformen.
Die Autosécurité beauftragt die Gesellschaft Groupe Autosécurité S.A – Gewerbezone Petit Rechain, Avenue du Parc 33, 4800 Verviers, mit der Verwaltung, der weiteren Bearbeitung, der Berichterstattung und der Erhebung von Statistiken im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen.

Artikel 16 – Rechte der betreffenden Person
Gemäß den Bestimmungen in Artikel 15 der DSGVO ist der Nutzer als Betroffener zum Zugriff auf die ihn betreffenden und vom Datenverarbeitungsverantwortlichen aufbewahrten Daten berechtigt.
In jedem Falle kann der Inhaber des Berichts, wenn es sich um ein vertretbares Volumen handelt, durch eine datierte und unterschriebene Anfrage an den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen unter Nachweis seiner Identität gratis von diesem, gegebenenfalls auf elektronischem Wege, die schriftliche Mitteilung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten sowie, mit Ausnahme der vom für die Datenverarbeitung Verantwortlichen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erhobenen Daten, gegebenenfalls die Berichtigung, die eingeschränkte Verarbeitung oder die Löschung derjenigen verlangen, die falsch, unvollständig oder irrelevant sind. Der Nutzer hat außerdem ein Recht auf die Übertragbarkeit der Daten sowie darauf, sich dieser Verarbeitung jederzeit zu widersetzen.
Wird der Bitte innerhalb von 30 Tagen nach der entsprechenden Aufforderung keine Folge geleistet, gilt sie als abgelehnt. Der Inhaber des Berichts kann sich für die Ausübung dieser Rechte ebenfalls an die Datenschutzbehörde (1000 Brüssel, Rue de la Presse 35 – contact@apd-gba.be) wenden. Der Vorsitzende des erstinstanzlichen Gerichts wird über einen Antrag wegen dieser Rechte befinden, wenn der Antrag abgelehnt worden ist.
Der Nutzer wird, einschließlich eines Profilings, nicht Gegenstand einer automatisierten Entscheidung nach Artikel 22 der DSGVO sein.

Artikel 17 – Sicherheit
Der Datenverarbeitungsverantwortliche ergreift Sicherheitsmaßnahmen, sei es technischer, physischer oder organisatorischer Art, um die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Angaben zum Nutzer zu gewährleisten. Ihr Zweck ist es, diese Daten gegen die Änderung, den Zugriff durch Unbefugte und gegen sonstige unerlaubte Verarbeitungen sowie gegen die unerlaubte oder versehentliche Vernichtung und den versehentlichen Verlust zu schützen.
Der Inhaber des Berichts spielt bei der Sicherheit der von ihm bereitgestellten Daten ebenfalls eine wichtige Rolle. Er muss jederzeit die Vertraulichkeit seines Passwortes gewährleisten und das korrekte Verfahren für den Zugang zum Portal Technische Überwachung anwenden.

Abschnitt 5. Verschiedene Bestimmungen

Artikel 18 – Geistiges Eigentum
Alle geistigen Eigentumsrechte an den Programmen (Kommunikations- und Sicherungssoftware), den Anwendungen und an der Gebrauchsanweisung sind ausschließliches Eigentum der Autosécurité.
Keine Klausel in diesen Geschäftsbedingungen, kein Herunterladungs- oder Kopiervorgang gleich welcher Art von Software, von Informationen und/oder jedes sonstige Recht der Autosécurité können als (Teil-) Abtretung dieser geistigen Eigentumsrechte an den Nutzer oder einen Dritten angesehen werden.

Der Inhaber des Berichts enthält sich jeglichen Verstosses gegen die geistigen Eigentumsrechte der Autosécurité.

Es ist dem Nutzer ebenfalls verboten, ganz oder teilweise, die Programme, die Anwendungen und die Gebrauchsanweisungen, deren Kopien oder etwaigen Reproduktionen, direkt oder indirekt, kostenlos oder entgeltlich zu reproduzieren, zu übersetzen, anzupassen, zu dekompilieren, zu rekompilieren („disassembling“), ein „Reverse Engineering“ anzuwenden, sie auf die eine oder andere Weise zu verändern, zu verteilen, zu veröffentlichen, zu vermieten oder Anderen zur Verfügung zu stellen, sie außer zu Backup-Zwecken zu kopieren.

Artikel 19 – Im Portal Technische Überwachung enthaltene Informationen
Die auf dem Portal Technische Überwachung erteilten Informationen werden nur rein zur Information erteilt und können auf keinen Fall an die Stelle eines amtlichen Dokuments treten.

Artikel 21 – Gültigkeit
Die Unmöglichkeit der Ausführung, die Ungültigkeit oder die Nichtigkeit einer der Bestimmungen dieser Ordnung ziehen nicht die Unmöglichkeit der Ausführung, die Ungültigkeit oder die Nichtigkeit der gesamten Ordnung nach sich. In dem Fall, wo die Unmöglichkeit der Ausführung, die Ungültigkeit oder die Nichtigkeit einer Klausel unwiderlegbar erwiesen ist, gilt diese Klausel als nicht geschrieben.

Artikel 22 – Geltendes Recht / Gerichtsstand
Diese Geschäftsbedingungen unterliegen belgischem Recht.

Nur die Gerichtshöfe und Gerichte von Verviers sind für die Streitsachen zuständig, die sich direkt oder indirekt aus dieser Ordnung ergeben.