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Autobus

#Periodische Kontrolle

Zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr wird Ihr Auto-/Reisebus einer vierteljährlichen technischen Kontrolle unterzogen.

Erhalten Sie mit dem Bonussystem eine um 6 Monate verlängerte Gültigkeit Ihrer Prüfbescheinigung.

Wird Ihnen nach der umfassenden regelmäßigen Kontrolle eine grüne Prüfbescheinigung (ohne Nachprüfung) ausgehändigt, und sind die entscheidenden Sicherheitselemente in Ordnung, können Sie in den Genuss einer verdoppelten Gültigkeit kommen.

Auto- und Reisebusse ohne Verlangsamer müssen alle 3 Monate einem Bremstest unterzogen werden, und somit kann der Bonus für sie nicht geltend gemacht werden.

#Nachkontrolle

Haben Sie für Ihr Fahrzeug eine Prüfbescheinigung mit begrenzter Gültigkeit erhalten, muss eine Nachkontrolle an derselben Prüfstelle stattfinden, um zu prüfen, ob die festgestellten Defekte behoben worden sind.

ACHTUNG

Denken Sie daran, Ihr Fahrzeug innerhalb der auf Ihrer Prüfbescheinigung vermerkten Frist vorzufahren! Wird diese Frist um 2 Monate überschritten, muss eine neue Prüfung vorgenommen werden.

#Administrative Kontrolle vor Verkauf

Vor der Zulassung auf den Namen des neuen Eigentümers müssen lediglich die Fahrzeugpapiere für eine administrative Kontrolle vorgelegt werden, um das Formular für den Zulassungsantrag ausfüllen und bestätigen zu lassen.

Nach der Zulassung muss der neue Eigentümer das Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang an der technischen Prüfstelle vorfahren.

#Zulassung

Zulassung eines Neufahrzeugs

Unmittelbar nach der Zulassung eines Neufahrzeugs und vor seiner Verkehrszulassung müssen Sie es bei der technischen Prüfstelle vorfahren, um eine umfassende Kontrolle vornehmen und es wiegen zu lassen.

Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs

Wenn es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs handelt, ist vor der Zulassung auf den Namen eines neuen Eigentümers eine administrative Kontrolle erforderlich. Dabei sind lediglich die Fahrzeugpapiere bei der technischen Kontrolle vorzulegen, um den Zulassungsantrag ausfüllen und bestätigen zu lassen.

Nach der Zulassung müssen Sie Ihr Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang erneut vorfahren.

Identifikationsbericht

Nach Ihrem Besuch wird ein Identifikationsbericht verfasst. Er beinhaltet folgende Angaben:

• Leergewicht
• Höchstzulässiges Gesamtgewicht (MMA)
• Höchstzulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs
• Art des etwaigen Anhängers
• Zuggewicht (im Falle eines Anhängers)
• Nutzlastkapazität (Höchstgewicht der Beladung, die vom Fahrzeug transportiert werden kann)
• Zahl der verordnungsrechtlichen Plätze

#Qualitätskontrolle

Bei der Kontrolle Ihres Reisebusses müssen wir eine Qualitätsprüfung vornehmen, um Ihren Reisebus einstufen zu können. Nach der Kontrolle erhalten Sie ein Klassifikationsdokument mit 1-jähriger Gültigkeit sowie zwei Qualitätsprüfungsberichte. Das Klassifikationsdokument und zwei Ausfertigungen des Berichts sind an den FBAA weiterzuleiten.

#LPG/GNC-Kontrolle

Wird Ihr Fahrzeug mit LPG (Flüssiggas) oder GNC (Erdgas) angetrieben? Denken Sie bitte daran, dass es somit zusätzlich zur technischen Grundprüfung einer LPG/GNC-Prüfung unterzogen werden muss.

Ab der Inbetriebnahme der Anlage

Im Falle einer Originalmontage oder einer Montage im Neuzustand wird die Anlage beim ersten Besuch geprüft.

Lassen Sie Ihr Fahrzeug erst später mit einer LPG/GNC-Anlage ausstatten, muss es erneut für eine technische Prüfung vorgefahren werden. In diesem Fall wird das Fahrzeug außerdem gewogen, und es wird ein neuer Identifikationsbericht verfasst.

ACHTUNG

Eine LPG/GNC-Anlage muss in einer anerkannten Werkstatt von einem anerkannten Installateur eingebaut werden.

Bei den regelmäßigen Kontrollen

Nach der Kontrolle – sofern Ihre Anlage die Sicherheits- und Installationsnormen erfüllt – wird eine Vignette auf der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges angebracht.

Nach der etwaigen Demontage der Anlage durch eine anerkannte Werkstatt

Die Demontage muss geprüft werden, und es bedarf einer administrativen Regulierung, um den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen darüber zu informieren. Außerdem muss das Fahrzeug gewogen werden, und es ist ein neuer Identifikationsbericht zu verfassen.

ACHTUNG

Stellt sich an der LPG/GNC-Anlage mindestens ein Defekt heraus, und wird er/werden sie unter der Bezeichnung ‚Reparatur‘ oder ‚Regularisierung mit Nachprüfung‘ vermerkt, können Sie Ihr Fahrzeug erst wieder nutzen, wenn die Reparatur vorgenommen worden ist, auch wenn sich das Fahrzeug insgesamt in einem guten Zustand befindet und inzwischen ausschließlich mit Benzin angetrieben wird.

#Anhängerkupplungskontrolle

Haben Sie Ihr Fahrzeug soeben mit einer Anhängervorrichtung ausgestattet? Denken Sie daran, dass auch sie geprüft werden muss:

Ab der Inbetriebnahme der Vorrichtung

Im Falle einer Originalmontage oder einer Montage im Neuzustand wird die Anhängervorrichtung beim ersten Besuch geprüft. Die Anhängelasten des Fahrzeuges sind dem ausgestellten Identifikationsbericht zu entnehmen.

Wenn Sie nach der Zulassung eine Anhängervorrichtung anbringen lassen, obliegt es dem Installateur oder Ihnen, Ihr Fahrzeug unaufgefordert zur Kontrolle vorzufahren. Dabei wird eine umfassende Kontrolle (Grundprüfung + Kontrolle der Anhängervorrichtung und ihrer Befestigung + Wiegen) vorgenommen. Sie erhalten eine neue Prüfbescheinigung sowie einen neuen Identifikationsbericht.

Bei den periodischen Kontrollen

Bei der periodischen Kontrolle muss die vollstände Anhängervorrichtung im montierten und befestigten Zustand vorhanden sein. Andernfalls wird Ihnen eine rote Prüfbescheinigung mit 15-tägiger Gültigkeit ausgestellt.

Nach der Demontage (administrative Regulierung)

Das Fahrzeug wird gewogen, und es wird ein neuer Identifikationsbericht verfasst.

#Umbauten/Tuning

Sobald die Änderungen oder Umbauten an Ihrem Fahrzeug vorgenommen worden sind, müssen Sie es bei der technischen Prüfstelle vorfahren, um zu prüfen, ob Sie sicher fahren können.

Wenn sich die Umbauten auf das Leergewicht des Fahrzeugs auswirken, muss es ebenfalls gewogen werden, und es wird ein neuer Identifikationsbericht verfasst.

#Kontrolle eines importierten Fahrzeugs

Wenn Sie die Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland wünschen, müssen Sie das Fahrzeug zunächst verzollen, um die Vignette 705 und das rosafarbene Formular für den Zulassungsantrag zu erhalten.

Genehmigungskontrolle

Für die in einem anderen EU Mitgliedsland angemeldeten Fahrzeugen, die über eine europäische Anerkennungsnummer verfügen, wird die europäische Konformitätsbescheinigung (certificate of conformity (COC)) nicht benötigt. Diese Fahrzeuge sind von der Genehmigungskontrolle befreit und dürfen sofort für eine administrative Kontrolle vorgefahren werden.

Alle anderen Fahrzeuge müssen über eine belgische oder europäische Konformitätsbescheinigung verfügen. Wenn nötig können Sie sie beim offiziellen Importeur der Marke oder nach einer besonderen Genehmigungskontrolle an einer dazu berechtigten technischen Prüfstelle erhalten.

Für nähere Informationen zu derartigen Kontrollen empfehlen wir Ihnen, sich mit unserem Kundendienst unter der Nummer 087/57.20.30 in Verbindung zu setzen. Rufen Sie für eine Terminvereinbarung die 087/39.39.49 an.

Administrative Kontrolle

Beim Besitzerwechsel ist eine administrative Kontrolle vorzunehmen. Dafür ist eine Terminvereinbarung nicht möglich. Bitte fahren Sie spontan an der Prüfstelle Ihrer Wahl vor.

Sofern Ihr Fahrzeug die technische Kontrolle bestanden hat, wird eine Vignette vergeben und auf dem Zulassungsantrag angebracht. Suchen Sie anschließend Ihren Versicherer auf, damit er ihn abstempelt, und reichen Sie Ihren Zulassungsantrag bei der Kraftfahrzeugszulassungsstelle (K.Z.S.) ein.

Für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs oder Wiederanmeldung unter demselben Besitzer ist die administrative Kontrolle nicht nötig. Alle Formalitäten werden von Ihrem Versicherungsmakler erledigt.

Kontrolle nach der Zulassung

Nach der Zulassung müssen Sie Ihr Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang erneut an der technischen Prüfstelle vorfahren.

Registrierung über WebDIV

Seit dem 1. April 2019 ist es möglich importierte Fahrzeuge aus der EU über WebDIV zu registrieren.

Diese Prozedur ist nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Ihr Fahrzeug muss zu der Kategorie M, N, O gehören.
M: Autos und Busse
N: Lieferwagen, LKW‘s
O: Anhänger und Auflieger

Die Kategorien T, C, R und S (landwirtschaftliche Fahrzeuge, Kettenfahrzeuge und landwirtschaftliche Anhänger) sind ausgeschlossen.

2. Ihre Fahrgestellnummer muss aus 17 Zeichen bestehen.

3. Ihr Fahrzeug muss im Anschluss verzollt werden. Präsentieren Sie sich mit den Borddokumenten und dem Kaufvertrag im Büro eines Zollamtes.

4. Sie müssen Ihr Fahrzeug vorab registrieren. Besuchen Sie die Internetseite der SPF Mobilität und Transportwesen und bereiten Sie Ihren elektronischen Personalausweis vor.

Wenn all diese Schritte in der Reihenfolge ausgeführt wurden, kann die Registrierung direkt über den Versicherungsmakler erfolgen.

#Kontrolle nach Unfall (LKW, Busse, Anhänger)

Wenn Ihr Fahrzeug einen Unfall hatte, kann es auf Beschluss eines Sachverständigen einer Kontrolle nach einem Unfall unterzogen werden. Sinn und Zweck dieser Prüfung ist es zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug erneut für den Verkehr zugelassen werden kann, ohne die Sicherheit seiner Insassen sowie die der anderen Straßenverkehrsteilnehmer zu gefährden.

Zusätzlich zu einer Grundprüfung werden spezifische Messungen der Reifengeometrie und des Fahrgestells vorgenommen. Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage der vom Hersteller bereitgestellten Maßangaben.

Nach dieser Kontrolle erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, die auf die etwaigen Defekte hinweist, sowie den Bericht zu den geometrischen Messungen.

ACHTUNG

Eine Kontrolle nach einem Unfall ändert auf keinen Fall das Referenzdatum der regelmäßigen Prüfung und gewährt somit höchstens eine Gültigkeit bis zur nächsten regelmäßigen Prüfung.

Diese Kontrolle kann anstelle der regelmäßigen Kontrolle stattfinden, wenn sie während eines Zeitraums von 1 Monate vor dem Referenzdatum vorgenommen wird.