Um Sie daran zu erinnern, dass Sie an der technischen Prüfstelle vorfahren müssen, lassen wir Ihnen ca. einen Monat vor dem Ablaufdatum Ihrer Prüfbescheinigung oder vor dem 4. Jahrestag Ihres Fahrzeugs oder bei Vorstellung für den Wiegevorgang nach der Zulassung eine Vorladung zukommen.
Für das Vorfahren bei der technischen Prüfstelle ist die Vorladung nicht Pflicht. Sie wird lediglich als Erinnerung verschickt. Es handelt sich nicht um ein offizielles Dokument, und sein Fehlen rechtfertigt in keiner Weise Verspätungen. Im Falle einer Verspätung wird ein Zuschlag angerechnet, und Sie verlieren den Anspruch auf einen etwaigen Bonus für die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung.
Diese Vorladung enthält das Ablaufdatum, einige praktische Informationen sowie die Kontaktangaben und Öffnungszeiten der beiden nächstgelegenen Prüfstellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht rechtzeitig vorfahren, wird Ihnen eine Erinnerung der Vorladung in den folgenden Wochen zugesendet.
An welcher Prüfstelle sollen Sie vorfahren?
Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug an einer der beiden auf Ihrer Vorladung vermerkten Prüfstellen vorzufahren, sondern Sie können sich für gleich welche Prüfstelle in Belgien entscheiden. Im Falle einer Nachkontrolle müssen Sie das Fahrzeug jedoch an der Prüfstelle, an der die erste Prüfung stattgefunden hat, vorfahren.
Was ist zu tun, wenn Sie Schwierigkeiten haben, vor dem Ablaufdatum vorzufahren?
Denken Sie daran, dass Sie Ihr Fahrzeug frühestens zwei Monate vor dem Ablaufdatum vorfahren können, ohne die verbleibende Gültigkeitsdauer einzubüßen und ohne das Referenzdatum zu ändern.
Ein Beispiel: Ein Fahrzeug mit einem Ablaufdatum am 1. März kann somit ab dem 1. Januar vorgefahren werden. Die neue Prüfbescheinigung ist erneut bis zum 1. März des nächsten Jahres gültig.
Außerdem kann Ihr Fahrzeug von einer Drittperson vorgefahren werden.