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Terminvereinbarungsportal TK-FS

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Terminvereinbarungsportal TK-FS

Abschnitt 1. Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich und Gegenstand

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
In diesen Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe wie folgt bestimmt:
– Die Autosécurité SA: durch Königlichen Erlass vom 23. Dezember 1994 für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen technischen Kontrolle von Fahrzeugen mit Verkehrszulassung sowie die Veranstaltung von Führerscheinprüfungen anerkannte Privatgesellschaft mit Sitz in der Gewerbezone Petit-Rechain, Avenue du Parc 33, in 4800 Verviers und Eingetragung ins Register juristischer Personen unter Nummer BE 0444.402.332.
– Technische Kontrolle: nach den Bestimmungen im Anhang zum Königlichen Erlass vom 15. März 1968 vorgesehene Maßnahmen zur Kontrolle der Fahrzeuge hinsichtlich der technischen Voraussetzungen, die von den Kraftfahrzeugen und den Kraftfahrzeuganhängern erfüllt werden müssen.
– Führerscheinprüfung: gemäß den Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein und des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den Führerschein für Fahrzeuge der Kategorie B vorgesehene und veranstaltete Prüfungen.
– Prüfstelle: der Zuständigkeit der Gesellschaft Autosécurité SA unterliegende Kfz-Prüfstelle.
– Prüfungszentrum: der Zuständigkeit der Gesellschaft Autosécurité SA unterliegendes und für die Veranstaltung von Prüfungen zum Erwerb des Führerscheins anerkanntes Prüfrungszentrum.
– Terminvereinbarungsportal TK – FS: die Dienstleistungen in Sinne von Artikel 3.
– Kunde oder Bewerber: jede Person, die diese Dienstleistungen nutzt.

Artikel 2 – Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für jede Nutzung der Dienstleistungen des Terminvereinbarungsportals sowohl für die Tätigkeit im Bereich der technischen Kontrolle als auch für die rund um den Führerschein.
Diese Bestimmungen beeinträchtigen in keiner Weise die gegenseitigenRechte und Pflichten der Parteien vor dem Gesetz und insbesondere aus oben genannten Königlichen Erlassen vom 15. März 1968, vom 23. März 1998 und vom 23. Dezember 1994.
Die Autosécurité SA behält sich die unangekündigte Änderung dieser Geschäftsbedingungen jederzeit vor.

Artikel 3 – Gegenstand
Die Terminvereinbarungsportale bieten den Kunden die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren:
– Für das Terminvereinbarungsportal TK: für die Vorführung ihres Fahrzeugs bei der technischen Kontrolle,

– Für das Terminvereinbarungsportal Führerschein: für das Ablegen theoretischer und praktischer Prüfungen für den Erwerb der verschiedenen Führerscheine oder für den Risikoerkennungstest.

Wir weisen darauf hin, dass auf dieser Plattform unabhängig davon, ob die Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen überprüft wird, ausschließlich die Vereinbarung eines Termins für die geplante Führerscheinprüfung möglich ist.
Wir erinnern daran, dass es der Verantwortung jedes Bewerbers obliegt, sich vor der Vereinbarung eines Termins zu vergewissern, ob er die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt.
Bei Nichterfüllung wird dem Bewerber der Zugang zur Prüfung verweigert, und die Prüfung findet nicht statt. Auf keinen Fall kann die Gesellschaft Autosécurité SA unter diesen Umständen dafür verantwortlich gemacht werden und kein Schadenersatz kann geltend gemacht werden.
Diese Services ermöglichen außerdem die Änderung und die Löschung der vereinbarten Termine innerhalb der in der Ordnung vorgeschriebenen Grenzen.

Abschnitt 2. Verfügbarkeit und Sicherheit

Artikel 4 – Verfügbarkeit
Die Dienstleistungen des Terminvereinbarungsportals sind rund um die Uhr und 7 Tage die Woche zugänglich.
Die Autosécurité SA haftet jedoch nicht für die vorübergehende Unterbrechung des Service nach Ereignissen, auf die sie keinen Einfluss hat.

Artikel 5 – Absagefrist und Zuschlagspauschale
5.1 Bei der technischen Kontrolle hat der Kunde die Möglichkeit, einen vorher vereinbarten Termin abzusagen. Dieser Vorgang ist jedoch zeitlich begrenzt und ist nur bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin möglich. Nach dieser Frist bleibt der Termin gesperrt und kann nicht mehr geändert werden.
Gemäß den Bestimmungen in Artikel 23 undecies §1 des Königlichen Erlasses vom 15. März 1968 wird eine Zuschlagspauschale wegen Nichtvorführung des Fahrzeugs für die technische Kontrolle auf den Kunden angewandt, der ohne Absage des gebuchten Termins innerhalb besagter Frist nicht am vereinbarten Datum an der betreffenden Kontrollstelle für die geplante Kontrolle erscheint.

5.2 Hinsichtlich des Führerscheins hat der Kunde die Möglichkeit, einen vorher vereinbarten Termin abzusagen. Dieser Vorgang ist jedoch zeitlich begrenzt und kann spätestens zwei Werktage vor dem geplanten Termin durchgeführt werden. Nach dieser Frist bleibt der Termin gesperrt und kann nicht mehr geändert werden.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 63 §2 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 wird jedem Bewerber eine Zuschlagspauschale berechnet, der, ohne das Prüfungszentrum mindestens zwei Werktage – Samstage nicht einbegriffen – vor dem festgelegten Prüfungstermin zu informieren, nicht zu einer praktischen Prüfung, für die er sich angemeldet hat, erscheint oder der nicht die erforderlichen administrativen, technischen oder gesundheitlichen Voraussetzungen für die betreffende Prüfung erfüllt.
Dieser Zuschlag fällt für jede Prüfung an, die der Bewerber versäumt.

Artikel 6 – Zugang und Nutzung
Die Autosécurité SA ergreift alle vertretbaren und notwendigen Maßnahmen für den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit und die Zugänglichkeit der Dienstleistungen unseres Terminvereinbarungsportals. Die Autosécurité S.A kann jedoch keine absolute Betriebsgarantie bieten und ist an keine Mittelverpflichtung gebunden.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die IT-Unterstützung, die Programme, die Browser und ihrer Plug-ins, gleich welcher Art, die er für den Zugang zu diesen Services benutzt.
Jede Nutzung dieser Dienstleistungen des Terminvereinbarungsportals geschieht immer auf eigenes Risiko des Kunden. Die Autosécurité SA haftet deshalb nicht für Schaden, der möglicherweise durch etwaige Funktionsstörungen, Unterbrechungen, Defekte oder auch schädliche Komponenten der Dienstleistungen des Terminvereinbarungsportals verursacht wird.
Die Autosécurité SA haftet auf keinen Fall für eine illegale oder unberechtigte Nutzung der Website oder der über die Website zugänglichen Services.
Der Kunde verpflichtet sich, die von der Autosécurité erteilten Anweisungen zur Nutzung dieser Dienstleistungen zu befolgen und enthält sich jeglicher diesen Nutzungsbedingungen sowie den geltenden Gesetzen und Vorschriften zuwiderlaufender Nutzung.
Außerdem verpflichtet sich der Kunde, den reservierten Termin bei Verhinderung mindestens zwei Werktage vor dem geplanten Termin abzusagen. Im gegenteiligen Fall setzt sich der Kunde der Anwendung einer Zuschlagspauschale wegen Nichtvorführung des Fahrzeugs für die technische Kontrolle gemäß Artikel 23 undecies §1, 30° des Königlichen Erlasses vom 15. März 1968 aus.
Die Autosécurité SA behält sich das Recht vor, hinsichtlich dieser Services alle erforderlichen Änderungen oder Verbesserungen in Anbetracht der technologischen Entwicklung oder mit dem Ziel der Einhaltung aller Gesetzgebung oder Vorschriften vorzunehmen.
Die Autosécurité SA behält sich ebenfalls das Recht vor, vor allem bei Wartung des Systems, technischen Zwischenfällen oder höherer Gewalt ohne Verpflichtung einer vorherigen Ankündigung jederzeit den Zugang zu den Dienstleistungen des Terminvereinbarungsportals einzuschränken oder ihren Betrieb zu unterbrechen.

Artikel 7 – Beteiligung an der Verbesserung des Service
Die Kunden haben die Möglichkeit, sich mittels Zufriedenheitsumfragen an der Verbesserung unserer Dienstleistungen zu beteiligen. Wenn der Kunde mit der Teilnahme an solchen Umfragen einverstanden ist, verpflichtet er sich, ehrlich und konstruktiv darauf zu antworten. Sein Einverständnis, das er über den Link in den Bestätigungsmails für die Terminvereinbarungen jederzeit widerrufen kann, wird vor jeder neuen Umfrage eingeholt.

Artikel 8 – Haftung der Autosécurité SA
Die mit der Nutzung der Services verbundenen Risiken gehen ebenso wie alle Folgen einer unzulässigen Nutzung dieser Dienstleistungen durch den Kunden zu dessen Lasten.
Die Autosécurité SA unterliegt ausschließlich einer Mittelverpflichtung. Mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Autosécurité SA unter Ausschluss indirekten Schadens nur für direkten Schaden haftbar gemacht werden.
In jedem Fall kann die Haftung der Autosécurité SA niemals in folgenden Fällen geltend gemacht werden:
– Der vom Kunden erlittene Schaden wird, sei es teilweise, durch eine ungenügende Erfüllung oder Nichterfüllung der im obliegenden Pflichten verursacht.
– Der Schaden wird durch eine unsachgemäße oder missbräuchliche Nutzung verursacht.
– Der Schaden wird durch ein Computervirus verursacht.
– Der Schaden hängt mit der Nichtverfügbarkeit oder mit der Störung des Netzes des Kunden, der Kabelleitungen oder des Telekommunikationsnetzes zusammen.
– Der Schaden hängt mit Komponenten der EDV-Anlage oder Software des Empfängers zusammen, bei denen die Autosécurité SA nicht eingreift.
– Der Schaden besteht in der Verfälschung, der Vernichtung oder dem Verlust von Daten des Betriebssystems.
Die Autosécurité SA wird nicht verpflichtet sein, andere Schäden zu ersetzen und/oder andere Beträge zu erstatten als die in diesem Artikel aufgeführten. Die Haftung der Autosécurité SA kann nicht mehr als zwei (2) Jahre nach Eintreten des Ereignisses geltend gemacht werden, das sie begründet.

Abschnitt 3. Verschiedene Bestimmungen

Artikel 9 – Geistiges Eigentum
Der Inhalt des Service Terminvereinbarungsportal (Text, Software, Programm, Fotos, grafische Elemente, Videoaufnahmen oder alles andere auf diesem Portal befindliche Material) ist Eigentum der Autosécurité SA und als solches durch die geltenden Gesetze im Bereich des geistigen Eigentums geschützt.
Jede (teilweise) Darstellung, Vervielfältigung, Anpassung oder Verwertung der Inhalte, geschützten Marken und der auf der Website angebotenen Dienstleistungen nach einem beliebigen Verfahren ist ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Genehmigung der Autosécurité SA strengstens verboten.
Dem Nutzer dieser Dienstleistungen wird ein begrenztes Zugangs-, Nutzungs- und Plakatierungsrecht für die Website und ihren Inhalt gewährt. Dieses Recht wird nicht exklusiv, nicht übertragbar gewährt und kann nur bei persönlicher und nichtkommerzieller Nutzung ausgeübt werden.
Keine Klausel in diesen Geschäftsbedingungen, kein Herunterladungs- oder Kopiervorgang gleich welcher Art von Software und von Informationen und/oder jedes sonstige Recht der Autosécurité SA können als (Teil-) Abtretung dieser geistigen Eigentumsrechte an den Nutzer oder einen Dritten angesehen werden.
Die auf dieser Website und/oder auf jeder anderen Applikation erscheinenden Bezeichnungen, Logos und Marken, vor allem das Logo und der Name der Autosécurité SA, werden gesetzlich geschützt. Eine Drittperson kann diese Bezeichnungen, Logos und Marken nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Autosécurité SA oder jedes anderen etwaigen Anspruchsberechtigten nutzen.

Artikel 10 – Allgemeine Bestimmungen
Die Autosécurité SA behält sich die Möglichkeit vor, die Website und die damit verbundenen Services ohne vorherige Ankündigung und ohne weitere Verpflichtungen jederzeit zu ändern, auszudehnen, zu löschen, einzuschränken oder zu unterbrechen.
Bei Verstoß gegen diese allgemeinen Nutzungsbedingungen durch den Nutzer behält sich die Autosécurité SA das Recht vor, angemessene Straf- und Wiedergutmachungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Autosécurité SA behält sich vor allem das Recht vor, dem Nutzer jeglichen Zugang zur Website oder den damit verbundenen Dienstleistungen zu verweigern.
Die Ungültigkeit (von Teilen) einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen bleibt ohne Auswirkungen auf die Gültigkeit und Anwendung der anderen Bestimmungen. Die Autosécurité SA verfügt in einem solchen Fall über das Recht, die Verfügung durch eine andere gültige Verfügung mit ähnlicher Tragweite zu ersetzen.

Artikel 11 – Geltendes Recht und Gerichtsstand
Diese Geschäftsbedingungen unterliegen belgischem Recht.
Nur die Gerichtshöfe und Gerichte von Verviers sind für die Streitsachen zuständig, die sich direkt oder indirekt aus der Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen ergeben.