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KUNDENKREDITSERVICE

Allgemeine Geschäftsbedingungen - KUNDENKREDITSERVICE

Abschnitt 1. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1. – Service Kundenkredit
Dieser Service wird gewerblichen Kunden angeboten, die mindestens 10 Fahrzeuge besitzen. Der Kunde muss eine MwSt.-Nummer besitzen.
Nach dem Beitritt zu diesem Service und gegen Einräumung einer Einzugsermächtigung gewährt Autosécurité dem Kunden für die gesamte Dauer des Vertrags einen monatlichen Zahlungsservice der vom Kunden getätigten Fahrzeugvorführungen in einer oder den gewählten Prüfstellen.
Nach Ausfüllen und Bestätigen des Online-Beitrittsformulars und nach Erhalt der unterschriebenen Einzugsermächtigung lässt Autosécurité den Kundenkredit-Nutzern einen Bestellschein zukommen, der den Mitarbeitern am Empfang vorgelegt werden muss. Dieser muss vor der Durchführung jeder technischen Kontrolle ausgedruckt und komplett ausgefüllt werden (zwei Abschnitte).
Am Ende der Kontrolle werden die Angaben zu diesem Bestellschein aufbewahrt und an die Buchhaltung weitergeleitet, um die monatliche Rechnung auszustellen. Die Kontrollen werden auf Monatsbasis fakturiert und der Gesamtbetrag der während des fälligen Monats erbrachten Leistungen wird einige Tage nach Versendung der Rechnung vom angegebenen Konto abgebucht.
Die Versendung der oben genannter Rechnung erfolgt ausschließlich mit elektronischer Post.

Artikel 2. – Anwendungsbereich
In diesen Geschäftsbedingungen werden die Nutzungsmodalitäten des Kundenkredit-Service sowie die Pflichten aus dem Beitritt zum Kundenkredit-Service sowohl für den Kunden als auch für die Autosécurité bestimmt. Sie berühren in keiner Weise die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien nach dem Gesetz und insbesondere den Königlichen Erlassen vom 15. März 1968 und vom 23. Dezember 1994 über die Aktivität der technischen Kontrolle von Fahrzeugen für den Straßenverkehr.

Artikel 3. – Begriffsbestimmungen
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe wie folgt bestimmt:
– Prüfstelle: jede Zweigstelle für die technische Fahrzeugkontrolle, die von der Gesellschaft Autosécurité SA abhängt
– Kunde: eine wegen dieser Dienstleistung eigens in einem Vertragsverhältnis mit der Autosécurité stehende oder eigens dazu ermächtigte Person.
– Kundenkredit: einerseits der Service im Sinne von Artikel 1, andererseits der diesem Service beigetretene Kunde unter der Bedingung, dass dieser mindestens 10 Fahrzeuge besitzt.
– Person: eine natürliche oder juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein.
– Personenbezogene Daten: Daten, die sich auf eine direkt oder indirekt identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen und die im Zuge der Ausführung uns erteilter öffentlich-rechtlicher Aufträge sowie im Zuge der Nutzung dieser Website und der angebotenen Anwendungen erhoben werden.

Artikel 4. – Zahlung
Die Zahlung muss per Einzugsermächtigung erfolgen. Jede verweigerte oder gelöschte Einzugsermächtigung hat den Abbruch der Kreditlinie und die Kündigung des Vertrags zur Folge.
Unsere Rechnungen und Lastschriftanzeigen sind vollständig in bar und ohne Abzüge zu zahlen.
Es wird kein Zahlungsaufschub gewährt.
Bei Zahlungsrückstand werden außer bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung durch die bloße Fälligkeit der Rechnung auf alle 30 Tage nach Ende des Monats der Ausstellung besagter Rechnung zahlbaren Beträge automatisch und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 2% im Monat, wobei ein angefangener Monat als ganzer Monat gilt, fällig.
Bei Zahlungsrückstand oder Löschung der Einzugsermächtigung wird der betreffende Service bis zur effektiven restlosen Zahlung der vom Kunden geschuldeten Beträge oder der Gewährung einer neuen Einzugsermächtigung durch den Kunden automatisch ausgesetzt.
In jedem Fall haben zwei aufeinander folgende durch den Kunden verursachte Zahlungsrückstände die Sperrung der Kreditlinie und die Kündigung dieses Vertrags wegen seines Verschuldens zur Folge.

Abschnitt 2. Rechte und Pflichten der Parteien, Haftung
Artikel 5. – Verpflichtung und Haftung des Kreditkunden
5.1 Der Kreditkunde erteilt der Autosécurité eine Einzugsermächtigung, damit diese monatlich eine Summe entsprechend den in dem Monat erbrachten technischen Kontrollleistungen einziehen kann. Dieser Betrag bemisst sich nach den erbrachten und auf den Bestellscheinen vorgegebenen Leistungen.
Zu diesem Zweck füllt der Kreditkunde das Beitrittsformular aus und gibt darauf vor allem seine Bankkontonummer sowie die notwendigen Identifizierungsangaben an.
Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, damit die fällige Summe bei Einzug auf seinem Konto verfügbar ist.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich, die von der Autosécurité erteilten Richtlinien für die Nutzung dieses Service zu befolgen.
Wenn ein Bestellschein ausgestellt wird, muss dieser unbedingt vom Kunden bei Beginn der Prüfung vorgelegt werden. Im Rahmen dieses Dienstes wird nur dieses Zahlungsmittel akzeptiert. Alle anderen Zahlungsmittel (Bargeld, Elektronisch, Bankkarte, usw.) werden vom Personal der Autosécurité nicht akzeptiert und die Kontrolle kann nicht eingeleitet/abgeschlossen werden.
5.3 Der Kunde ist für die Verwendung der von der Autosécurité bereitgestellten Bestellscheine alleine verantwortlich. Letztere sind für den identifizierten Kunden persönlich bestimmt und können Drittpersonen auf keinen Fall anvertraut/geliehen/überlassen werden.
Wenn dem Kunde zu irgend einem Zeitpunkt Zweifel an ihrer Nutzung kommen, ist er verpflichtet, die Buchhaltung der Autosécurité zwecks Sperrung seiner Kundenkreditnummer unter der Anschrift davon in Kenntnis zu setzen, die in Punkt 7.2 angegeben wird.
Die Autosécurité haftet nicht für irgendwelche missbräuchliche Nutzung der Bestellscheine durch nicht dazu zugelassene/ ermächtigte Dritte.

Artikel 6. – Verpflichtung und Haftung der Autosécurité
6.1 Die Autosécurité gibt die Garantie, zum Abschluss dieses Vertrags und zur Erbringung des darin vorgesehenen Service berechtigt zu sein.
6.2 Die Autosécurité verpflichtet sich, dem Kreditkunden die Bestellscheine per Mail zu schicken, sobald die unterschriebene Einzugsermächtigung zugegangen ist.
6.3 Dieser Service wird gewissenhaft und kompetent geliefert. Die von der Autosécurité gegenüber dem Kunden im Rahmen dieses Service eingegangenen Verpflichtungen ergeben sich, vor allem, was die Verfügbarkeit, den einwandfreien Betrieb, seinen Schutz und seine korrekte Ausführung anbetrifft, aus einer Mittelverpflichtung. Sie bieten keine Gewähr dafür, dass der Betrieb oder der Zugang zum Service ununterbrochen oder frei von Fehlern oder Irrtümern bleibt. Die angesichts einer der Erbringung gewerblicher elektronischer Dienstleistungen ähnlichen Aktivität als vernünftig erachteten menschlichen und technischen Mittel werden eingesetzt mit dem Ziel, einen regelmäßigen Service zu gewährleisten.
6.4 Die Autosécurité kann gegenüber dem Kunden nicht haftbar gemacht werden bei Mängeln bei der Ausführung dieses Service und durch in der Rechtsprechung definierte Fälle höherer Gewalt und/oder durch Situationen außerhalb der Kontrolle von Autosécurité einschließlich technischer Pannen, Unterbrechung oder Ausfall des Internets oder eines anderen Netzes, des Versorgungsnetzes oder der elektrischen Infrastruktur oder jedes sonstigen Anbieters besagter Infrastrukturen und Netze. Die Autosécurité wird den Kunden jedoch unverzüglich vom Eintreten einer solchen Situation informieren.
6.5 Unbeschadet des Nachstehenden haftet die Autosécurité außer bei Vorsatz oder schwerwiegendem Fehler nicht für Schaden seitens des Kunden oder eines Dritten (einschließlich der eigenen Kunden des Kunden) durch
– die Nichteinhaltung der Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen oder einer beliebigen Gesetzgebung durch den Kunden, der er im Rahmen seiner Beziehung zu seinen eigenen Kunden unterworfen ist
– die Unmöglichkeit, eine nötige Verbindung herzustellen, die Unterbrechung dieser Verbindung auf gleich welche Art und Weise oder die Pannen bei Durchgabe oder Erhalt der Transaktionen durch Dritte;
– die auf Dritte zurückzuführende Verzögerungen bei der Ausführung,
– eine vorübergehende Unterbrechung des Service, aber auch durch eine Unterbrechung, die auf Dritte zurückzuführen ist
– vom Kunden gemachte ungenaue oder unvollständige Angaben
– Fahrlässigkeit oder Vorhandensein eines Fehlers seitens des Kunden selbst
– ein Problem hinsichtlich des Wahrheitsgehalts, der Echtheit, der Glaubwürdigkeit oder der Zweckmäßigkeit der erhaltenen Anweisungen;
6.6 Die Anpassung der Merkmale oder der technischen Anforderungen des Service kann auf keinen Fall, außer bei grobem Versehen oder Irreführung, Haftung der Autosécurité gegenüber dem Kunden nach sich ziehen. Die Autosécurité behält sich jederzeit die Änderung dieser Geschäftsbedingungen vor.

Abschnitt 3. Dauer, Aussetzung und Ende des Vertrags
Artikel 7. – Dauer und Ende des Vertrags
7.1 Durch die Akzeptierung dieser Geschäftsbedingungen bestätigt der Kunde sein Einverständnis mit diesen Bestimmungen und darin enthaltenen Begriffen, wobei andere vom Kunden angeführte Begriffe oder Bedingungen ausgeschlossen sind.
Dieser Vertrag wird ab Erhalt des Beitrittsformulars, der Kaution sowie der Einzugsermächtigung wirksam und bleibt außer bei vorschriftsmäßiger Kündigung auf unbestimmte Zeit in Kraft.
7.2 Jeder der beiden Vertragspartner kann diesen Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jederzeit kündigen.
Möchte er den Kundenkreditservice beenden, muss der Kunde das der Autosécurité unter folgender Anschrift schriftlich mitteilen:
Autosécurité SA
z. Hd. Buchhaltung
Gewerbezone Petit Rechain, Avenue du Parc 33
B – 4800 VERVIERS.

E-Mail : comptabilite@autosecurite.be

7.3 Bei Kündigung dieses Vertrags aus gleich welchem Grund muss der Kunde den Zugriff auf und die Nutzung des Kundenkreditservice sofort oder gegebenenfalls nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist einstellen.

Artikel 8. – Aussetzung und ausdrückliche Auflösungsklausel
Die Autosécurité behält sich gegenüber dem Kunden das Recht vor, den Kundenkreditservice ganz oder teilweise, vorübergehend oder endgültig zu unterbrechen.
Die Autosécurité behält sich ebenfalls das Recht vor, ihn ohne andere Formalität als die Versendung einer Mitteilung per Einschreibebrief fristlos und endgültig aus folgenden Gründen zu beenden, ohne dass diese Aufzählung vollständig ist:
– wenn sich zeigt, dass der Kunde die gesetzlichen, fachlich vorgeschriebenen oder vertraglichen Pflichten im Zusammenhang mit diesem Service nicht erfüllt,
– wenn die Autosécurité der Auffassung ist, dass sich der Service für den Kreditkunden nicht (mehr) eignet, aus welchem Grund auch immer,
– wenn die Autosécurité es als nützlich oder notwendig für die Sicherheit des Systems oder im Interesse des Kunden oder der Autosécurité erachtet,
– bei Betrugsverdacht oder missbräuchlicher Nutzung dieses Service durch den Kunden oder einen Dritten,
In jedem Falle endet dieser Vertrag automatisch
– bei Konkurs, Liquidation eines der Vertragspartner oder allgemein jedem Ereignis, das die Existenz einer der Parteien ernsthaft gefährdet,
– bei Feststellung von zwei aufeinander folgenden dem Kunden anzulastenden Nichtbezahlungen
– bei Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Kreditkunden nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach einer ergebnislosen Inverzugsetzung des Betroffenen.

Abschnitt 4. Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 9. – Verarbeitung personenbezogener Daten
9.1 Die mittels der Kontaktformulare mitgeteilten personenbezogenen Daten werden während der Vertragsdauer in unseren internen Abteilungen aufbewahrt.
Zu diesem Zweck muss Autosécurité die Verpflichtungen erfüllen, die ihr als für die Datenverarbeitung Verantwortliche gemäß der Verordnung 2016/679/EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO) sowie der einschlägigen belgischen Gesetzgebung auferlegt werden.
9.2 Gemäß Artikel 6 oben genannter DSGVO werden diese Daten ausschließlich im Rahmen der betrieblichen Nutzung verarbeitet, um nach der Unterzeichnung dieser Dienstleistung und zwecks Erfüllung des Vertrags den Wünschen unserer Kundschaft soweit wie möglich zu entsprechen.
Die verarbeiteten personenbezogenen Daten bestehen
– beim Beitrittsformular: aus dem Namen, der Adresse, der Telefon- und Faxnummer, der MwSt.-Nummer und den Bankangaben der Gesellschaft sowie dem Namen und dem Vornamen der Bezugsperson,
– bei den Bestellscheinen: der Kennzeichennummer und der Kundennummer sowie dem Namen und der Anschrift der Gesellschaft.
Gemäß dem Prinzip der Minimierung sind die verlangten Daten unter dem Gesichtspunkt des verfolgten Zwecks angemessen, relevant und nicht übertrieben.
Sie werden nur vom Datenverarbeitungsverantwortlichen oder von der Autosécurité-Gruppe als Subunternehmer verarbeitet und werden nicht zu kommerziellen oder sonstigen Zwecken an Dritte weitergegeben oder abgetreten.
9.3 Der Kunde genießt hinsichtlich der ihn betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit ein Zugangs-, Berichtigungs- oder Löschungsrecht, ein Recht auf Einspruch gegen die Verarbeitung sowie auf ein Datenübertragungsrecht.
Ein entsprechender Antrag ist an den Datenschutzbeauftragten unter folgenden Adressen zu richten:
Autosécurité SA
z. Hd. Datenschutzbeauftragten
Gewerbezone Petit Rechain, Avenue du Parc 33
B – 4800 VERVIERS.

E-Mail : privacy@autosecurite.be
9.4 Während der Dauer dieses Vertrags und nach seinem Ablauf akzeptiert der Kunde, dass die Autosécurité die erhobenen Daten zu den beschriebenen Zwecken, aber auch zur Erhebung und/oder Verwendung von Statistiken für den Bedarf bei Nachforschungen, im Innendienst und bei der Entwicklung und Verbesserung der Dienstleistung unter der Bedingung verwenden kann, dass die Statistiken anonymisiert werden und die Identifizierung des gewerblichen Kunden nicht ermöglichen.

Abschnitt 5. Verschiedene Bestimmungen
Artikel 10. – Geistige Eigentumsrechte / Tragweite des Nutzungsrechts
Alle geistigen Eigentumsrechte an den Programmen (Kommunikations- und Sicherungssoftware), den Anwendungen und an der Gebrauchsanweisung sind ausschließliches Eigentum der Autosécurité.
Keine Klausel in diesem Vertrag, kein Herunterladungs- oder Kopiervorgang gleich welcher Art von Software und von Informationen und/oder jedes sonstige Recht der Autosécurité können als (Teil-) Abtretung dieser geistigen Eigentumsrechte an den Kunden oder einen Dritten angesehen werden. Der Kunde enthält sich jeglichen Verstosses gegen die geistigen Eigentumsrechte der Autosécurité.
Der Kunde erwirbt ausschließlich durch diesen Vertrag ein persönliches und unübertragbares Nutzungsrecht. Er kann die Programme, Anwendungen und Gebrauchsanweisungen nur zu den Zwecken nutzen, die in diesem Vertrag erlaubt sind.
Soweit es sich um seine eigenen Daten oder Informationen in exklusivem Eigentum handelt, darf der Kunde der Autosécurité erteilte Informationen herunterladen oder auf Papier ausdrucken, vorausgesetzt, er löscht, verarbeitet oder ändert keine urheberechtlichen Vermerke, Haftungsbefreiungen oder sonstige in den erteilten Informationen enthaltenen Mitteilungen.
Es ist dem Kunden ebenfalls verboten, ganz oder teilweise, die Programme, die Anwendungen und die Gebrauchsanweisungen, deren Kopien oder etwaigen Reproduktionen, direkt oder indirekt, kostenlos oder entgeltlich zu reproduzieren, zu übersetzen, anzupassen, zu dekompilieren, zu rekompilieren („disassembling“), ein „Reverse Engineering“ anzuwenden, sie in irgend einer Weise zu verändern, zu verteilen, zu veröffentlichen, zu vermieten oder Anderen zur Verfügung zu stellen, sie außer zu Backup-Zwecken zu kopieren.

Artikel 11. – Vertrauliche Informationen
Die geheimen und öffentlich nicht zugänglichen Informationen einschließlich der den Vertrag bildenden Dokumente, des Inhalts zum Kunden, der finanziellen, kommerziellen oder technischen Informationen, mögen sie von einer Partei zur anderen im Rahmen des Vertrags vor oder nach seinem Infkrafttretungsdatum nun mündlich oder schriftlich erteilt werden, sind vertraulich und als solche von der empfangenden Partei zu behandeln.
Die Verwendung dieser vertraulichen Informationen durch die empfangende Partei darf nur stattfinden mit dem Ziel, seinen Pflichten aus diesem Vertrag nachzukommen und sie umzusetzen.

Artikel 12. – Schutzklausel
Die Unmöglichkeit der Ausführung, die Ungültigkeit oder die Nichtigkeit einer der Bestimmungen dieses Vertrags bringen nicht die Unmöglichkeit der Ausführung, die Ungültigkeit oder die Nichtigkeit des gesamten Vertrags mit sich. In dem Fall, wo die Unmöglichkeit der Ausführung, die Ungültigkeit oder die Nichtigkeit einer Klausel unwiderlegbar erwiesen ist, gilt diese Klausel als ungültig und nicht geschrieben.

Artikel 13. – Geltendes Recht / Gerichtsstand.
Dieser Vertrag unterliegt belgischem Recht.
Nur die Gerichtshöfe und Gerichte von Verviers sind für die Streitsachen zuständig, die sich daraus direkt oder indirekt ergeben.