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Anhänger 

#Periodische Kontrolle

Anhänger (HZG ≤ 750 kg)

Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (HZG) von bis zu 750 kg sind von jeglicher technischen Kontrolle freigestellt.

VORSICHT

Allerdings ist Ihre Anhängervorrichtung der technischen Kontrolle unterworfen. Für nähere Informationen in dieser Sache wählen Sie oben stehend bitte den Typ des Zugfahrzeugs.

Anhänger (750 kg < HZG ≤ 3500 kg)

Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (MMA) zwischen 750 kg und 3500 kg sind ab ihrer Verkehrszulassung einer jährlichen technischen Kontrolle unterworfen. Ihr Anhänger ist nach seiner Zulassung somit spontan vorzufahren.

Für Campinganhänger, Bootsanhänger und Segelflugzeuganhänger beträgt das Grundintervall zwischen den regelmäßigen Prüfungen 2 Jahre.

Anhänger (HZG > 3500 kg)

(Sattel-)Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 T sind ab ihrer Verkehrszulassung einer jährlichen technischen Kontrolle unterworfen. Ihr Anhänger ist nach seiner Zulassung somit spontan vorzufahren.

#Nachkontrolle

Anhänger (750 kg < HZG ≤ 3500 kg)

Haben Sie für Ihr Fahrzeug eine Prüfbescheinigung mit begrenzter Gültigkeit erhalten, muss eine Nachkontrolle an derselben Prüfstelle stattfinden, um zu prüfen, ob die festgestellten Defekte behoben worden sind.

VORSICHT

Denken Sie daran, Ihr Fahrzeug innerhalb der auf Ihrer Prüfbescheinigung vermerkten Frist vorzufahren! Wird diese Frist um 2 Monate überschritten, muss eine neue Prüfung vorgenommen werden.

Anhänger (HZG > 3500 kg)

Haben Sie für Ihr Fahrzeug eine Prüfbescheinigung mit begrenzter Gültigkeit erhalten, muss eine Nachkontrolle an derselben Prüfstelle stattfinden, um zu prüfen, ob die festgestellten Defekte behoben worden sind.

VORSICHT

Denken Sie daran, Ihr Fahrzeug innerhalb der auf Ihrer Prüfbescheinigung vermerkten Frist vorzufahren! Wird diese Frist um 2 Monate überschritten, muss eine neue Prüfung vorgenommen werden.

#Administrative Kontrolle vor Verkauf

Anhänger (750 kg < HZG ≤ 3500 kg)

Vor der Zulassung auf den Namen des neuen Eigentümers müssen lediglich die Fahrzeugpapiere für eine administrative Kontrolle vorgelegt werden, um das Formular für den Zulassungsantrag ausfüllen und bestätigen zu lassen.

Nach der Zulassung muss der neue Eigentümer das Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang an der technischen Prüfstelle vorfahren.

Anhänger (HZG > 3500 kg)

Vor der Zulassung auf den Namen des neuen Eigentümers müssen lediglich die Fahrzeugpapiere für eine administrative Kontrolle vorgelegt werden, um das Formular für den Zulassungsantrag ausfüllen und bestätigen zu lassen.

Nach der Zulassung muss der neue Eigentümer das Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang an der technischen Prüfstelle vorfahren.

#Zulassung

Anhänger (750 kg < HZG ≤ 3500 kg)

Zulassung eines Neufahrzeugs

Unmittelbar nach der Zulassung eines Neufahrzeugs und vor seiner Verkehrszulassung müssen Sie ihn bei der technischen Prüfstelle vorfahren, um eine umfassende Kontrolle vornehmen und ihn wiegen zu lassen.

Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs

Wenn es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs handelt, ist vor der Zulassung auf den Namen eines neuen Eigentümers eine administrative Kontrolle  erforderlich. An der technischen Prüfstelle sind lediglich die Fahrzeugpapiere vorzulegen, um den Zulassungsantrag ausfüllen und bestätigen zu lassen.

Nach der Zulassung müssen Sie also Ihr Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang vorfahren.

Identifikationsbericht

Nach Ihrem Besuch wird ein Identifikationsbericht verfasst. Er beinhaltet folgende Angaben:

Leergewicht
 Höchstzulässiges Gesamtgewicht (HZG)
 Anhängelasten
 Nutzlastkapazität (Höchstgewicht der Beladung, die vom Fahrzeug transportiert werden kann)

Anhänger (HZG > 3500 kg)

Zulassung eines neuen (Sattel)Schleppers

Unmittelbar nach der Zulassung eines neuen (Sattel)Schleppers und vor seiner Verkehrszulassung mûssen Sie ihn bei der technischen Prüfstelle vorfahren, um eine umfassende Prüfung vornehmen und ihn wiegen zu lassen.

Zulassung eines Gebraucht(sattel)schleppers

Wenn es sich um die Zulassung eines Gebraucht(sattel)schleppers handelt, ist vor der Zulassung auf den Namen eines neuen Eigentmers eine administrative Kontrolle erforderlich. An der technischen Prüfstelle sind lediglich die Fahrzeugpapiere vorzulegen, um den Zulassungsantrag ausfüllen und bestätigen zu lassen.

Nach der Zulassung müssen Sie also Ihr Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang vorfahren.

Identifikationsbericht

Nach Ihrem Besuch wird ein Identifikationsbericht verfasst. Er beinhaltet folgende Angaben:

 Leergewicht
 Höchstzulässiges Gesamtgewicht (HZG)
 Nutzlastkapazität (Höchstgewicht der Beladung, die vom Fahrzeug transportiert werden kann)
 Anhängelasten

#Umbauten/Tuning

Anhänger (750 kg < HZG ≤ 3500 kg)

Sobald die Änderungen oder Umbauten an Ihrem Fahrzeug vorgenommen worden sind, müssen Sie es bei der technischen Prüfstelle vorfahren, um zu prüfen, ob Sie sicher fahren können.

Wenn sich die Umbauten auf das Leergewicht des Fahrzeugs auswirken, muss es ebenfalls gewogen werden, und es wird ein neuer Identifikationsbericht verfasst.

Anhänger (HZG > 3500 kg)

Sobald die Änderungen oder Umbauten an Ihrem Fahrzeug vorgenommen worden sind, müssen Sie es bei der technischen Prüfstelle vorfahren, um zu prüfen, ob Sie sicher fahren können.

Wenn sich die Umbauten auf das Leergewicht des Fahrzeugs auswirken, muss es ebenfalls gewogen werden, und es wird ein neuer Identifikationsbericht verfasst.

#Kontrolle eines importierten Fahrzeugs

Registrierung über WebDIV

Seit dem 1. April 2019 ist es möglich importierte Fahrzeuge aus der EU über WebDIV zu registrieren.

Diese Prozedur ist nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Ihr Fahrzeug muss zu der Kategorie M, N, O gehören.
M: Autos und Busse
N: Lieferwagen, LKW‘s
O: Anhänger und Auflieger

Die Kategorien T, C, R und S (landwirtschaftliche Fahrzeuge, Kettenfahrzeuge und landwirtschaftliche Anhänger) sind ausgeschlossen.

2. Ihre Fahrgestellnummer muss aus 17 Zeichen bestehen.

3. Ihr Fahrzeug muss im Anschluss verzollt werden. Präsentieren Sie sich mit den Borddokumenten und dem Kaufvertrag im Büro eines Zollamtes.

4. Sie müssen Ihr Fahrzeug vorab registrieren. Besuchen Sie die Internetseite der SPF Mobilität und Transportwesen und bereiten Sie Ihren elektronischen Personalausweis vor.

Wenn all diese Schritte in der Reihenfolge ausgeführt wurden, kann die Registrierung direkt über den Versicherungsmakler erfolgen.

Anhänger (750 kg < HZG ≤ 3500 kg)

Seit dem 4. Februar 2019 ist die Vignette 705 des Zollamtes durch eine elektronische Information “e-705” ersetzt worden. Letztere wird direkt an K.Z.S.-Dienste übermittelt. Der Zulassungsantrag wird nur noch von der technischen Kontrolle ausgehändigt.

Anerkennungsprozedur

Für die in einem anderen EU Mitgliedsland angemeldeten Fahrzeugen, die über eine europäische Anerkennungsnummer verfügen, wird die europäische Konformitätsbescheinigung (certificate of conformity (COC)) nicht benötigt. Diese Fahrzeuge sind von der Genehmigungskontrolle befreit und dürfen sofort für eine administrative Kontrolle vorgefahren werden.

Alle anderen Fahrzeuge müssen über eine belgische oder europäische Konformitätsbescheinigung verfügen. Wenn nötig können Sie sie beim offiziellen Importeur der Marke oder nach einer besonderen Genehmigungskontrolle an einer dazu berechtigten technischen Prüfstelle erhalten.

Für nähere Informationen zu derartigen Kontrollen empfehlen wir Ihnen, sich mit unserem Kundendienst unter der Nummer 087/57.20.30 in Verbindung zu setzen. Rufen Sie für eine Terminvereinbarung die 087/39.39.49 an.

Anhänger (HZG > 3500 kg)

Seit dem 4. Februar 2019 ist die Vignette 705 des Zollamtes durch eine elektronische Information “e-705” ersetzt worden. Letztere wird direkt an K.Z.S.-Dienste übermittelt. Der Zulassungsantrag wird nur noch von der technischen Kontrolle ausgehändigt.

Anerkennunsgprozedur

Für die in einem anderen EU Mitgliedsland angemeldeten Fahrzeugen, die über eine europäische Anerkennungsnummer verfügen, wird die europäische Konformitätsbescheinigung (certificate of conformity (COC)) nicht benötigt. Diese Fahrzeuge sind von der Genehmigungskontrolle befreit und dürfen sofort für eine administrative Kontrolle vorgefahren werden.

Alle anderen Fahrzeuge müssen über eine belgische oder europäische Konformitätsbescheinigung verfügen. Wenn nötig können Sie sie beim offiziellen Importeur der Marke oder nach einer besonderen Genehmigungskontrolle an einer dazu berechtigten technischen Prüfstelle erhalten.

Für nähere Informationen zu derartigen Kontrollen empfehlen wir Ihnen, sich mit unserem Kundendienst unter der Nummer 087/57.20.30 in Verbindung zu setzen. Rufen Sie für eine Terminvereinbarung die 087/39.39.49 an.

#ADR-Kontrolle

Anhänger (HZG > 3500 kg)

Für Gefahrenguttransporte bestimmte (Sattel)schlepper sind einer vierteljährlichen technischen Kontrolle sowie einer jährlichen spezifischen Kontrolle unterworfen. Nach dieser spezifischen Kontrolle – sofern Ihr Fahrzeug die Normen erfüllt – erhalten Sie eine 1 Jahr lang gültige ADR-Zulassungsbescheinigung. Die ADR-Zulassungsbescheinigung ist ausschließlich gültig, wenn sie mit einer gültigen Prüfbescheinigung einhergeht.

VORSICHT

Wird für Ihr (Sattel)schlepper ein ‚Gefahrenguttransportverbot‘ ausgestellt, können Sie Ihr Fahrzeug weiterhin nutzen, sofern Sie damit keine gefährlichen Güter befördern. Die Mängel sind jedoch zu beheben, bevor die Gefahrenguttransporte erneut aufgenommen werden können.

Erhalten Sie mit dem Bonussystem eine um 6 Monate verlängerte Gültigkeit Ihrer Prüfbescheinigung.

Wird Ihnen nach der umfassenden regelmäßigen Kontrolle eine grüne Prübescheinigung (ohne Nachprüfung) ausgestellt, und sind die entscheidenden Sicherheitselemente in Ordnung, können Sie in den Genuss einer verdoppelten Gütigkeit kommen.

 

#Kontrolle nach Unfall (LKW, Busse, Anhänger)

(750 kg < HZG ≤ 3500 kg)

Wenn Ihr Fahrzeug einen Unfall hatte, kann es auf Beschluss eines Sachverständigen einer Kontrolle nach einem Unfall unterzogen werden. Sinn und Zweck dieser Kotnrolle ist es zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug erneut für den Verkehr zugelassen werden kann, ohne die Sicherheit seiner Insassen sowie die der anderen Straßenverkehrsteilnehmer zu gefährden.

Nach dieser Kontrolle erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, die auf die etwaigen Defekte hinweist, sowie den Bericht zu den geometrischen Messungen.

VORSICHT

Eine Kontrolle nach einem Unfall ändert auf keinen Fall das Referenzdatum der regelmäßigen Prüfung und gewährt somit höchstens eine Gültigkeit bis zur nächsten regelmäßigen Kotnrolle.

Diese Kontrolle kann anstelle der regelmäßigen Kontrolle stattfinden, wenn sie während eines Zeitraums von 2 Monaten vor dem Referenzdatum vorgenommen wird.

Anhänger (HZG > 3500 kg)

Wenn Ihr (Sattel)schlepper einen Unfall hatte, kann es auf Beschluss eines Sachverständigen einer Kontrolle nach einem Unfall unterzogen werden. Sinn und Zweck dieser Kontrolle ist es zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug erneut für den Verkehr zugelassen werden kann, ohne die Sicherheit seiner Insassen sowie die der anderen Straßenverkehrsteilnehmer zu gefährden.

Nach dieser Kontrolle erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, die auf die etwaigen Defekte hinweist, sowie den Bericht zu den geometrischen Messungen.

VORSICHT

Eine Kontrolle nach einem Unfall ändert auf keinen Fall das Referenzdatum der regelmäßigen Prüfung und gewährt somit höchstens eine Gültigkeit bis zur nächsten regelmäßigen Prüfung.

Diese Kontrolle kann anstelle der periodischen Kontrolle stattfinden, wenn sie während eines Zeitraums von 1 Monat vor dem Referenzdatum vorgenommen wird