BBN: Ärztliche Untersuchung verpflichtend

Theoretische Prüfung mit BBN: Eine neue Voraussetzung, die Sie kennen sollten

Ab dem 1. Januar 2027 ist für die Teilnahme an den theoretischen Prüfungen mit BBN eine ärztliche Untersuchung der Gruppe 2, die für die jeweilige Prüfungskategorie gültig ist, verpflichtend. Am Prüfungstag wird ausschließlich das Originaldokument akzeptiert.

Verfügen Sie bereits über eine ärztliche Untersuchung auf Ihrem Führerschein?

In diesem Fall ist eine Kopie der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung vorzulegen. Diese muss für die betreffende Prüfungskategorie gültig sein.

Denken Sie daran, rechtzeitig vorzusorgen!

Beantragen Sie Ihre ärztliche Untersuchung frühzeitig, damit Ihre Anmeldung zur Prüfung nicht gefährdet wird. 😉