Theoretische Prüfung

Wenn der Chip des Identitätsnachweises fehlt oder nicht funktioniert, kann die theoretische Prüfung trotzdem stattfinden.

Jedes Scheitern der praktischen Prüfung nach zwei Versuchen kann zu einem Rechtsbehelf führen. Dieser Rechtsbehelf wird innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Scheitern eingeführt. Der von dem Kandidaten unterschriebenen Rechtsbehelf enthält die Namen, Vornamen, Geburtsdatum des Antragstellers, das Datum des Scheiterns und das Prüfungszentrums wo die Prüfung stattgefunden hat sowie das Prüfungsdatum. Er wird durch Tatsachen begründet, die ausschließlich die Personen und die Umstände des Ortes, der Zeit und des Verfahrens betreffen, in denen die Prüfung stattgefunden hat.

Wenn der Prüfer eines Prüfungszentrums beschließt den Ausschluss von der theoretischen Prüfung und das Nichtbestehen des Führerscheinkandidaten, der eine Unregelmäßigkeit begangen hat, , so können der Kandidat, wenn er volljährig ist, seine Eltern oder die behördliche Vormundschaft, wenn er minderjährig ist, bei der Kommission einen Rechtsbehelf einlegen. Dieser Rechtsbehelf wird innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Scheitern oder dem Ausschluss eingeführt. Der von dem Kandidaten, wenn er volljährig ist, von seinen Eltern oder die behördliche Vormundschaft, wenn er minderjährig ist, unterschriebenen Rechtsbehelf enthält die Namen, Vornamen, Geburtsdatum des Antragstellers, das Datum des Scheiterns und das Prüfungszentrums wo die Prüfung stattgefunden hat sowie das Prüfungsdatum. Er wird durch Tatsachen begründet, die ausschließlich die Personen und die Umstände des Ortes, der Zeit und des Verfahrens betreffen, in denen die Prüfung stattgefunden hat.

Wenn der Prüfer eines Prüfungszentrums beschließt den Ausschluss von dem Risikowahrnehmungstest und das Nichtbestehen des B-Führerscheinkandidats, der eine Unregelmäßigkeit begangen hat, so können der Kandidat, wenn er volljährig ist, seine Eltern oder die behördliche Vormundschaft, wenn er minderjährig ist, bei der Kommission einen Rechtsbehelf einlegen. Dieser Rechtsbehelf wird innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Scheitern oder dem Ausschluss eingeführt. Der von dem Kandidaten, wenn er volljährig ist, von seinen Eltern oder die behördliche Vormundschaft, wenn er minderjährig ist, unterschriebenen Rechtsbehelf enthält die Namen, Vornamen, Geburtsdatum des Antragstellers, das Datum des Scheiterns und das Prüfungszentrums wo der Test stattgefunden hat sowie das Testdatum. Er wird durch Tatsachen begründet, die ausschließlich die Personen und die Umstände des Ortes, der Zeit und des Verfahrens betreffen, in denen die Prüfung stattgefunden hat.

Ein Betrag von 14 Euro muss per Überweisung auf das Konto BE52 0912 1502 7609 im Namen der ‚Département de la Réglementation et de la Régulation des Transports, Direction de la Régulation du Transport par route‘, mit der Mitteilung „“F.C/Commission recours /Ihr Name und Vorname“ zu zahlen.

Der Versand per Einschreiben ist an folgende Anschrift zu richten:

A l’attention du président de la commission de recours
Service Public Wallonie
Mobilité infrastructures
Département de la Réglementation et de la Régulation des Transports
Direction de la Régulation du Transport par route
Boulevard du Nord 8
5000 Namur

Unsere Tarife entnehmen Sie bitte Gebührenordnung (Tarife).

Die von der Polizei ausgestellte Bescheinigung der Verlustmeldung eines noch gültigen Identitätsnachweises wird an Stelle des Identitätsnachweises akzeptiert. Allerdings wird die Bescheinigung Ihres Prüfungserfolgs vom Prüfungszentrum aufbewahrt und erst auf Vorlage Ihres neuen offiziellen Identitätsnachweises ausgehändigt.

Sie können vom Prüfungszentrum eine neue Bescheinigung der bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung erhalten. Dieses Dokument kostet 7,50 €.

Die Duplikate für alle bestandenen Prüfungen CAP C oder D sind kostenlos.

Mindestnormen

Jeder Fahrer eines Fahrzeugs der Klassen AM, A1, A2, A, B, B+E und G muss die medizinischen Mindestnormen erfüllen, unabhängig davon, ob er in der Ausbildung, bei einer Prüfung oder schon im Besitz eines Führerscheins ist.

1. Schritt: nach dem Bestehen Ihrer theoretischen Prüfung

Sie müssen einen Sehtest vor dem Prüfer oder dem Beauftragten des Prüfungszentrums bestehen, es sei denn, Sie sind schon im Besitz eines Führerscheins oder eines provisorischen Führerscheins. Wenn Sie den Sehtest nicht bestehen, müssen Sie sich einer Untersuchung bei einem Augenarzt Ihrer Wahl unterziehen, damit dieser Ihnen eine Bescheinigung (entsprechend dem Muster in Anhang 5-2 des königlichen Erlasses vom 23. März 1998) aushändigen kann.

2. Schritt: bei dem Antrag eines provisorischen Führerscheins oder, falls dies nicht der Fall ist, bei Ihrer praktischen Prüfung

Sie müssen eine Eignungserklärung (ehrenwörtlich) unterzeichnen, wodurch Sie Ihrem Wissens nach bestätigen, dass Sie von keinen der hier genannten körperlichen Gebrechen oder Erkrankungen betroffen sind (Anhang 6 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998). Diese Erklärung (*) enthält einen Teil in Bezug auf die allgemeine körperliche und geistige Eignung und einen Teil in Bezug auf die Sehfähigkeit. Dieser letzteren befindet sich auf der Rückseite des Antrags auf einen provisorischen Führerschein oder auf einem Dokument, das bei dem Resultat der bestandenen theoretischen Prüfung beigefügt ist.

Lesen Sie sorgfältig die Mindestnormen für die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs sorgfältig durch.

(*) Sie dürfen die Erklärung nicht unterschreiben? Sie müssen einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen und die erforderlichen Bescheinigungen vorlegen.

Jeder Fahrer eines Fahrzeugs der Klassen C1, C, C1+E, C+E, D1, D, D1+E oder D+E muss eine ärztliche Untersuchung ablegen, unabhängig davon, ob er in der Ausbildung, bei einer Prüfung oder schon im Besitz eines Führerscheins ist.

Die Untersuchung erfolgt in 2 Schritten:

  1. Augenuntersuchung bei einem Augenarzt Ihrer Wahl.
  2. Ärztliche Untersuchung bei einem zugelassenen Arzt eines medizinischen Zentrums des staatlichen medizinisch-sozialen Amtes oder eines arbeitsmedizinischen Dienstes.

Der Anwärter, der seine theoretische Prüfung nach dem 30.6.2018 bestanden hat und seine Ausbildung mit freier Begleitung fortsetzen möchte, muss zuvor einen pädagogischen Termin in Begleitung seines Fahrbegleiters absolvieren.

Dieser pädagogische Termin richtet sich an den Anwärter und den Fahrbegleiter.

Dauer: 3-stündiger Kurs durch eine zugelassene Fahrschule oder im Rahmen eines E-Learning-Programms (AWSR/BTI Belgium/Conduct-Belgium/GOFORDRIVE.).

Gültigkeitsdauer: Nach diesem Termin erhalten der Anwärter und der Fahrbegleiter eine für 5 Jahre gültige Bestätigung. Diese Bestätigungen werden am Tag der praktischen Prüfung überprüft (die des Anwärters UND die des(der) Fahrbegleiter(s).  Die Bestätigung des Fahrbegleiters kann für mehrere Anwärter verwendet werden.

Zeitraum um die praktische Prüfung zu absolvieren: mindestens 3 Monate nach dem Datum des pädagogischen Termins und nach dem Ausstellungsdatum des vorläufigen Führerscheins.

Kandidaten, die die französische oder deutsche Sprache nicht beherrschen, können die theoretische Prüfung mit Hilfe eines vom Gericht anerkannten Dolmetschers in bestimmten Prüfungszentren der Wallonischen Region (Wandre und Couillet) ablegen. Diese Sitzungen werden nur auf Terminvereinbarung organisiert und ein Zusatz von 50,- € wird für den Dolmetscher verlangt.

In unsere Firma werden solche Prüfungen nur in unserem Prüfungszentrum von Wandre organisiert. Um sich anzumelden, müssen Sie vor Ort einen gültigen Originalausweis vorlegen und den Betrag von 65, – € (Sitzung 15, – € + Dolmetscher 50, – €) im Voraus bezahlen.

Die Prüfungen können also nur in den 3 Landessprachen und dem Englischen organisiert werden.Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Eine im Ausland erfolgreich bestandene theoretische Prüfung ist in Belgien nicht gültig.

Die theoretische Prüfung der Kategorien AM und A umfasst spezifische Fragen für das Fahren derartiger Fahrzeuge. Die theoretische Prüfung der Kategorie B ist daher nicht gültig für den Erhalt des provisorischen Führerscheins für die Kategorien AM und A.

Die Anzahl der Versuche, die theoretische Prüfung zu bestehen, ist unbegrenzt. Allerdings sind Sie nach jeweils zweimaligem Scheitern bei der theoretischen Prüfung für die Kategorie B gehalten, mindestens 12 Stunden theoretischen Unterricht einer genehmigten Fahrschule zu absolvieren. Für Ihre erneute theoretische Prüfung müssen Sie eine Bescheinigung vorlegen, dass Sie diese Unterrichtsstunden abgeleistet haben.

Am Tage Ihres Misserfolgs können Sie sich nicht erneut für eine erneute Prüfung präsentieren.

Für die theoretische Prüfung müssen Sie Ihren gültigen belgischen Personalausweis präsentieren. Für ausländische

Führerscheinanwärter, finden Sie hier die Informationen.

Mindestalter Theoretische Prüfung Mindestalter Praktische Prüfung
AM 15 Jahre 9 Monate 16 Jahre
A1 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre
A1 > A21 / 20 Jahre
A2 17 Jahre 9 Monate 20 Jahre
A2 > A12 / 22 Jahre
A 17 Jahre 9 Monate 24 Jahre
B 17 Jahre 18 Jahre
BE / 18 Jahre
B96 / 18 Jahre
C1 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre
C1 CAP 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre
C 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre3
C CAP 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre
C1E / 18 Jahre
C1E CAP / 18 Jahre
CE / 21 Jahre
CE CAP / 18 Jahre
D1 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre4
D1 CAP 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre
D 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre4
D CAP 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre5
D1E / 21 Jahre
D1E CAP / 18 Jahre
DE / 24 Jahre
DE CAP / 18 Jahre5
G 15 Jahre 9 Monate 16 Jahre

Sondersitzungen sind Kandidaten mit unzureichenden geistigen und intellektuellen Fähigkeiten vorbehalten.

Eine durch eine anerkannte Stelle erstelle Diagnose muss bestätigen, dass sie nicht über die ausreichenden geistigen oder intellektuellen Fähigkeiten verfügen, um die theoretische Prüfung in einer gewöhnlichen Sitzung abzulegen.

Angepasste Sitzungen sind folgenden Kandidaten vorbehalten:– Bewerber, deren Muttersprache eine der Prüfungssprachen ist (Französisch oder Deutsch) und deren Alphabetisierungsniveau unzureichend ist.Eine anerkannte Stelle muss bescheinigen, dass sie die Prüfungssprache nicht ausreichend beherrschen, um die theoretische Prüfung in einer gewöhnlichen Sitzung abzulegen, aber eine ausreichende Beherrschung der Sprache anerkennen, um die Prüfung in einer angepassten Sitzung abzulegen.– Bewerber, deren Muttersprache keine Prüfungssprache ist.

Eine anerkannte Stelle muss nachweisen, dass sie eine der Prüfungssprache nicht ausreichend beherrschen, um die Prüfung in einer gewöhnlichen Sitzung abzulegen, aber dass sie über ein A2-Sprachniveau verfügen, das es ihnen ermöglicht, die Prüfung in angepassten Sitzungen abzulegen.

Der Termin für die theoretische Prüfung in einer Sondersitzung oder angepassten Sitzung kann über unser Online-Portal oder über unseren Kundendienst unter der Nummer 087/57.20.30 vereinbart werden.

Die Einschreibungen für die neuen Sondersitzungen und angepassten Sitzungen sind seit dem 15. November 2024 möglich. Diese werden ab dem 1. Dezember 2024 in den Prüfungszentren organisiert.

Die alten Bescheinigungen werden ab dem 1. Dezember 2024 nicht mehr akzeptiert.

Die theoretischen Prüfungen finden ohne Terminvereinbarung im Zentrum Ihrer Wahl statt. Die Öffnungszeiten erfahren Sie hier (Unsere Führerscheinzentren).

Die Terminvereinbarung kann über unser Termin-Portal oder über unser Call Center (087/57.20.30) erfolgen.

Die Prüfung findet statt, vorausgesetzt man legt den abgelaufenen Identitätsnachweis und den von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Beleg für den gestellten Verlängerungsantrag vor. Der Antrag für den provisorischen Führerschein und/oder für den Führerschein wird in der Datenbank des Prüfungszentrums aufbewahrt und wird erst auf Vorlage des ordnungsgemäßen Identitätsnachweises ausgehändigt.

Ohne den Beleg eines Verlängerungsantrags findet die Prüfung nicht statt.