Registration
Für mehr Informationen über die Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland wählen Ihren Fahrzeugtyp unter „Fahrzeugkontrolle“ aus, dann wählen Sie „Anerkennungsprozedur“ aus.
Die transfer eines Fahrzeugs und des dazugehörigen Nummernschilds zwischen Ehepartnern, gesetzlich zusammenwohnenden Partnern oder von Eltern an Kinder ist möglich. Wählen Sie für nähere Informationen Ihren Fahrzeugtyp in der Rubrik ‚Fahrzeugkontrolle‘ aus.
Kennzeichen mit weißen Schriftzeichen und weißer Umrandung auf rotem Hintergrund, anfangend mit dem Buchstaben „G“ wurden eingeführt, um die landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Traktoren besser zu unterscheiden (rotes Kennzeichen).
Diese Kennzeichen werden landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Traktor zugeteilt, die mit Dieselöl betrieben werden dürfen, das von günstigen steuerlichen Bestimmungen (roter Diesel) profitiert. Es handelt sich also um ein „fiskalisches Kennzeichen“.
Der Inhaber der Zulassung muss über die Genehmigung des FöD Finanzen verfügen, die ihm erlaubt, mit rotem Diesel zu fahren. Man muss, um diese Genehmigung zu erhalten landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, Fischzucht- oder gartenbauliche Tätigkeiten ausüben.
Der Antragsteller muss im Formularfeld X10 des Zulassungsantragsformulars formell hervorheben (indem man diese Anmerkung unterzeichnet), dass er sich wünscht, vom fiskalisch befreiten Dieselöl und folglich von dem Kennzeichen „G“ zu profitieren.Die offizielle Bezeichnung in der Zulassungsbescheinigung unter Kennzeichen „G“ ist „befreites Dieselöl“.
Dieser Antrag kann ebenfalls via des Versicherungsagenten gestellt werden.Der Antrag wird dann an die KZS gesendet, eventuell begleitet von der Zulassungsbescheinigung.
Sobald das neue „rote“ Kennzeichen in Besitz des Eigentümers ist, muss das alte Kennzeichen an die KZS zurückgeschickt werden.
Keine administrative technische Kontrolle wird für die Wiederzulassung dieser Fahrzeuge unter dem Namen desselben Inhabers oder bei einer Übertragung Familienmitglied/Kind, oder Übertragung auf dem legalen Ehegatten oder dem anderen zusammenlebenden Partner gefordert.
Bemerkung: Um eine Kennzeichenübertragung durchzuführen ist keine Kontrolle in der Prüfstelle erforderlich. Der Inhaber kann allerdings auf freiwilliger Basis seine Prüfbescheinigung und den Identifikationsbericht anpassen lassen mit dem neuen Kennzeichen. Eine administrative Kontrolle wird dann durchgeführt und verrechnet. In diesem Fall müssen die Prüfbescheinigung und der gültige Identifikationsbericht vorgelegt werden. Notfalls wird eine vollständige technische Kontrolle durchgeführt.
Für Nutzfahrzeuge (und sonstige Fahrzeuge mit einem spezifischen Verwendungszweck) sind bestimmte Ausstattungen und/oder Anpassungen sowie die Montage von Zubehörteilen notwendig, damit das Fahrzeug seinen Zweck erfüllt.
Dazu müssen diese Fahrzeuge nach der Zulassung und vor ihrer Inbetriebnahme bei der technischen Prüfstelle vorgefahren werden, um deren Konformität zu prüfen, die Nutzlast zu ermitteln und zu kontrollieren, dass die verschiedenen Elemente des Fahrzeugs den Vorschriften entsprechen. Es ist leer fortzufahren, allerdings mit den für dessen Nutzung benötigten Ausstattungen und zu mindestens 90 % gefülltem Kraftstoff-/Trinkwasser-/Gastank.
Die Schritte für die erneute Zulassung eines Fahrzeugs auf den Namen desselben Eigentümers erfolgen über Ihren Versicherer. Wenn Sie über keine gültige Prüfbescheinigung mehr verfügen, müssen Sie Ihr Fahrzeug nach seiner Zulassung bei der Prüfstelle vorfahren.
Wenn Ihr Nummernschild beschädigt ist, können Sie ein Duplikat erhalten. Dazu sollten Sie sich an Ihren Versicherer wenden.
Die DIV lässt Ihnen ein Duplikat zukommen, wenn der Antrag ein Nummernschild im europäischen Format betrifft (7 Zeichen).
Betrifft der Antrag auf ein Duplikat ein altes Nummernschild (5 oder 6 Zeichen), erhalten Sie von der DIV ein neues Nummernschild im europäischen Format. Gegen Zahlung von 30 € erhalten Sie das Nummernschild und die Zulassungsbescheinigung über bpost.
Für zusätzliche Informationen sei auf die Webseite der DIV www.mobilit.belgium.be verwiesen.
Klicken Sie hier für weitere Informationen über die Zulassung eines Fahrzeugs als Oldtimer.