Prüfschein
Aufgrund der geltenden Gesetzgebung können wir das Gültigkeitsdatum aus welchem Grund auch immer nicht verlängern (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Unfallfahrzeug, in Erwartung eines neuen Fahrzeugs usw.).
Bereiten Sie Ihr Smartphone vor und öffnen Sie dann Ihre Kamera oder Ihre QR-Code-App.
Richten Sie Ihr Telefon auf den QR-Code auf Ihrer Prüfbescheinigung und warten Sie einen Moment. Sie werden automatisch zu Ihrem Kundenbereich weitergeleitet.
Über diesen Link können Sie auch online auf Ihre technische Kontrolle zugreifen.
Geben Sie dann Ihren Benutzernamen und Ihren Zugangscode ein, die auf Ihrem Dokument vermerkt sind.
Sie erlangen in Ihren Kundenbereich: Hier finden Sie die Daten Ihres Besuchs.
Verfügt Ihr Fahrzeug nicht über eine gültige Prüfbescheinigung, kann Folgendes auf Sie zukommen:
Zusatzgebühr
Der Königliche Erlass zur Festlegung der Tarife für die Kraftfahrzeugüberwachung bestimmt, dass für jegliche verspätete Vorstellung eines Fahrzeugs eine Zusatzgebühr anzurechnen ist. Dieser Betrag schwankt je nach Verspätung (s. Tarife).
Polizeikontrolle
Wird bei einer Polizeikontrolle festgestellt, dass das Fahrzeug nicht über eine gültige Prüfbescheinigung verfügt, kann Ihnen ein Protokoll ausgestellt werden.
Regressanspruch der Versicherungsgesellschaft
Wenn Sie ohne gültige Prüfbescheinigung auf öffentlichen Straßen fahren, kann Ihre Versicherungsgesellschaft bei einem Unfall Schritte gegen Sie einleiten und ihren Regressanspruch geltend machen. Davon ausgenommen sind folgende Fälle:
auf dem üblichen Weg zur technischen Prüfung
auf dem üblichen Weg zwischen der Prüfstelle, Ihrem Wohnsitz und/oder einer Werkstatt, nach Ausstellung einer Prüfbescheinigung mit dem Vermerk ‚Verkehrsuntauglich‘
auf dem üblichen Weg zur Prüfstelle nach einer Reparatur.
Der Zustand eines Elements oder mehrerer Elemente oder die Verstöße gegen die technischen Bestimmungen sorgt oder sorgen dafür, dass das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden darf. Ein derartiges Fahrzeug darf nur im Rahmen einer Leerfahrt die öffentliche Straße nutzen, um sich auf dem direktesten Weg von der Prüfstelle zu seinem Wohnsitz oder zur Werkstatt oder umgekehrt zu begeben.
Pkw können den Bonus in Anspruch nehmen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind::
- Ihr Fahrzeug ist am Tag der Prüfung weniger als 8 Jahre alt.
- Ihr Fahrzeug ist fristgerecht vorgefahren worden.
- Der Kilometerstand beträgt weniger als 110 000 km.
- Ihre Prüfbescheinigung weist nicht den Code 1, 2 oder 3 (begrenzte Gültigkeit) auf.
- Ihr Fahrzeug wird nicht zum ‚Ziehen eines Anhängers mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg‘ genutzt.
Im Falle einer Gebrauchtwagenprüfung und einer erneuten Prüfung gilt das Bonussystem nicht.