Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung kann stattfinden.

Jedes Scheitern der praktischen Prüfung nach zwei Versuchen kann zu einem Rechtsbehelf führen. Dieser Rechtsbehelf wird innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Scheitern eingeführt. Der von dem Kandidaten unterschriebenen Rechtsbehelf enthält die Namen, Vornamen, Geburtsdatum des Antragstellers, das Datum des Scheiterns und das Prüfungszentrums wo die Prüfung stattgefunden hat sowie das Prüfungsdatum. Er wird durch Tatsachen begründet, die ausschließlich die Personen und die Umstände des Ortes, der Zeit und des Verfahrens betreffen, in denen die Prüfung stattgefunden hat.

Wenn der Prüfer eines Prüfungszentrums beschließt den Ausschluss von der theoretischen Prüfung und das Nichtbestehen des Führerscheinkandidaten, der eine Unregelmäßigkeit begangen hat, , so können der Kandidat, wenn er volljährig ist, seine Eltern oder die behördliche Vormundschaft, wenn er minderjährig ist, bei der Kommission einen Rechtsbehelf einlegen. Dieser Rechtsbehelf wird innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Scheitern oder dem Ausschluss eingeführt. Der von dem Kandidaten, wenn er volljährig ist, von seinen Eltern oder die behördliche Vormundschaft, wenn er minderjährig ist, unterschriebenen Rechtsbehelf enthält die Namen, Vornamen, Geburtsdatum des Antragstellers, das Datum des Scheiterns und das Prüfungszentrums wo die Prüfung stattgefunden hat sowie das Prüfungsdatum. Er wird durch Tatsachen begründet, die ausschließlich die Personen und die Umstände des Ortes, der Zeit und des Verfahrens betreffen, in denen die Prüfung stattgefunden hat.

Wenn der Prüfer eines Prüfungszentrums beschließt den Ausschluss von dem Risikowahrnehmungstest und das Nichtbestehen des B-Führerscheinkandidats, der eine Unregelmäßigkeit begangen hat, so können der Kandidat, wenn er volljährig ist, seine Eltern oder die behördliche Vormundschaft, wenn er minderjährig ist, bei der Kommission einen Rechtsbehelf einlegen. Dieser Rechtsbehelf wird innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Scheitern oder dem Ausschluss eingeführt. Der von dem Kandidaten, wenn er volljährig ist, von seinen Eltern oder die behördliche Vormundschaft, wenn er minderjährig ist, unterschriebenen Rechtsbehelf enthält die Namen, Vornamen, Geburtsdatum des Antragstellers, das Datum des Scheiterns und das Prüfungszentrums wo der Test stattgefunden hat sowie das Testdatum. Er wird durch Tatsachen begründet, die ausschließlich die Personen und die Umstände des Ortes, der Zeit und des Verfahrens betreffen, in denen die Prüfung stattgefunden hat.

Ein Betrag von 14 Euro muss per Überweisung auf das Konto BE52 0912 1502 7609 im Namen der ‚Département de la Réglementation et de la Régulation des Transports, Direction de la Régulation du Transport par route‘, mit der Mitteilung „“F.C/Commission recours /Ihr Name und Vorname“ zu zahlen.

Der Versand per Einschreiben ist an folgende Anschrift zu richten:

A l’attention du président de la commission de recours
Service Public Wallonie
Mobilité infrastructures
Département de la Réglementation et de la Régulation des Transports
Direction de la Régulation du Transport par route
Boulevard du Nord 8
5000 Namur

Unsere Tarife entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung (Tarife).

Sie können eine neue Bescheinigung der bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung durch das Prüfungszentrum erhalten. Dieses Dokument kostet 7,50 €.

Die Duplikata aller bestandenen Prüfungen für CAP C oder D sind kostenlos.

Die Meldebescheinigung des Verlusts, des Diebstahls oder der Vernichtung eines gültigen Identitätsnachweises wird an Stelle des Identitätsnachweises akzeptiert.

Jedoch wird das Formular „Antrag auf Fahrerlaubnis“ vom Prüfungszentrum aufbewahrt und erst auf Vorlage des Identitätsnachweises ausgehändigt.

Für die Kategorien AM, A, B, G

Sie haben die Möglichkeit Ihren Termin bis zu 24 Stunden vor dem Datum zu stornieren.

Falls Sie nicht zur praktischen Prüfung kommen können, für die Sie eingetragen sind, müssen Sie das Prüfungszentrum hiervon zwei volle Werktage vor dem Prüfungsdatum informieren, Samstage nicht inbegriffen . Z.B. ist Ihr Termin am Dienstag, müssen Sie den Termin spätestens am Donnerstag der vorausgehenden Woche annullieren.

Anderenfalls müssen Sie beim nächsten Termin eine Zusatzgebühr von 25 € zahlen. (Für Prüfungen der Kategorien A, A1 und A2 müssen Sie auch die Reservierungskosten für das folgende Motorrad zahlen).

Für die Kategorien C, D

Ihr Termin muss mittels Zahlung der Gebühren 10 Tage vor dem Prüfungsdatum bestätigt werden. Anderenfalls wird der Termin automatisch annulliert. Die Gebühren werden rückerstattet, wenn Sie das Prüfungszentrum mindestens acht Werktage vor dem Prüfungsdatum, Samstage nicht inbegriffen, von Ihrer Abwesenheit informieren.

Bei höherer Gewalt kann die Rückerstattung der Zusatzgebühren allein durch unsere Kontrollbehörde genehmigt werden.

Füllen Sie bitte zu diesem Zweck ein Rückerstattungsformular aus (erhältlich im Prüfungszentrum) und senden Sie es zusammen mit einer Begründung für Ihre Abwesenheit oder verspätete Annullierung an:

SPW DGO2

Boulevard du Nord 8

B-5000 NAMUR

Tel : +32-(0)81-77.31.21

Fax : +32-(0)81-77.38.22

E-Mail : mobilite@spw.wallonie.be

Welche Dokumente nötig sind, hängt ab von Prüfungskategorie und Unterrichtsmethode. Wir empfehlen Ihnen, die spezifische Seite der betreffenden Prüfungskategorie zu lesen. Wählen Sie Ihre Prüfungskategorie unter „Die Prüfungen“ aus.

ALLE DOKUMENTE MÜSSEN ORIGINALE UND GÜLTIG SEIN.

Bei einem Mangel findet die Prüfung nicht statt und kommt es automatisch zu Verwaltungsgebühren zu Ihren Lasten.

Ab dem 1. Juli 2018 treten mehrere Neuerungen für die praktische Prüfung in Kraft:

Selbsteinschätzungstest

Dieser Test, der vor Beginn Ihrer Prüfung am Computer durchgeführt wird, besteht darin, Ihre Straßenverkehrskompetenzen nach Ihrer Ausbildung zu ermitteln. Auf dem Bildschirm erscheint eine Liste von Kompetenzen. Bei jeder Aussage müssen Sie angeben, welches Niveau auf einer Skala von 1 bis 5 (sehr gut) Sie nach Ihrer Einschätzung nach Ihrer Ausbildung erreicht haben. Die Einschätzung wirkt sich nicht auf das Ergebnis Ihrer Prüfung aus. Der Prüfer sieht sich Ihren Test erst nach Abschluss der Prüfung an. Er ermöglicht eine objektive Nachbesprechung.

Die neuen Fahrmanöver

Während Ihrer Prüfung müssen Sie zwei Fahrmanöver auf der öffentlichen Straße ausführen. Bei der ersten Pflichtübung müssen Sie auf der linken oder rechten Straßenseite anhalten. Die zweite Übung wird per Losverfahren am Computer aus folgenden Fahrmanövern ermittelt:

Wendemanöver;
Rückwärtsfahren in gerader Linie;
Vorwärts und im rechten Winkel zur Straße einparken;
Rückwärts und im rechten Winkel zur Straße einparken.

Unabhängiges Fahrverhalten

Während 10 Minuten müssen Sie auf der öffentlichen Straße fahren und sich eigenständig (ohne die Anweisungen des Prüfers) an die Verkehrsbeschilderung halten. In Ermangelung einer Beschilderung interveniert der Prüfer. Der Prüfer bestimmt den Start und das Ende dieser Prüfung.

Mindestalter Theoretische Prüfung Mindestalter Praktische Prüfung
AM 15 Jahre 9 Monate 16 Jahre
A1 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre
A1 > A21 / 20 Jahre
A2 17 Jahre 9 Monate 20 Jahre
A2 > A12 / 22 Jahre
A 17 Jahre 9 Monate 24 Jahre
B 17 Jahre 18 Jahre
BE / 18 Jahre
B96 / 18 Jahre
C1 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre
C1 CAP 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre
C 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre3
C CAP 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre
C1E / 18 Jahre
C1E CAP / 18 Jahre
CE / 21 Jahre
CE CAP / 18 Jahre
D1 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre4
D1 CAP 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre
D 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre4
D CAP 17 Jahre 9 Monate 18 Jahre5
D1E / 21 Jahre
D1E CAP / 18 Jahre
DE / 24 Jahre
DE CAP / 18 Jahre5
G 15 Jahre 9 Monate 16 Jahre

Falls am Tag des vereinbarten Termins die Wetterbedingungen sehr schlecht sind oder die Strassen nicht befahrbar zu sein scheinen, fragen Sie unseren Kundendienst unter 087/57.20.30, ob die Prüfungen normal durchgeführt werden.

Die Wahl des Prüfungszentrums ist vollkommen freigestellt.

Die praktischen Prüfungen erfolgen ausschliesslich auf Terminvereinbarung. Wir raten Ihnen, sich vorzugshalber 6 Wochen im Voraus für diese Prüfung anzumelden. Die Terminvereinbarung erfolgt allein über unseren Kundendienst unter 087/57.20.30 (montags bis freitags von 7.00 bis 17.00 Uhr). Die Anzahl der Anrufe ist geringer zwischen 7.00 und 8.30 sowie zwischen 12.00 und 13.30 Uhr. Es ist zwingend notwendig, während Ihres Anrufes, Ihren provisorischen Führerschein, Ihren Personalausweis, sowie die Bescheinigung des bestandenen Risikowahrnehmungstests (für die Kategorie B) zur Hand zu haben.

Für die Kategorien C und D werden Sie gebeten, Ihre Terminvereinbarung durch eine Zahlung mindestens 10 Tage vor dem Prüfungsdatum zu bestätigen. Anderenfalls wird Ihr Termin automatisch annulliert.

Für den Fall, dass die praktische Prüfung durch die Fahrschule erfolgt, muss der Prüfungstermin mit der Fahrschule vereinbart werden. Sie wird dann den Termin mit dem Prüfungszentrum vereinbaren.

Sie haben keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Dann wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Die Prüfung findet statt, vorausgesetzt man legt den abgelaufenen Identitätsnachweis und den von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Beleg für den gestellten Verlängerungsantrag vor. Der Antrag für den provisorischen Führerschein und/oder für den Führerschein wird in der Datenbank des Prüfungszentrums aufbewahrt und wird erst auf Vorlage des ordnungsgemäßen Identitätsnachweises ausgehändigt.

Ohne den Beleg eines Verlängerungsantrags findet die Prüfung nicht statt.