Moto und L Kategorie
Auch Oldtimerfahrzeuge der Klasse L müssen ebenfalls einer technischen Kontrolle im Hinblick auf die Wiederzulassungunterzogen werden
Diese Kontrolle wird selbstverständlich den Besonderheiten angepasst, die sich aus dem Alter der betreffenden Fahrzeuge ergeben, und zwar in derselben Logik wie die technische Kontrolle von „Oldtimer-Fahrzeugen“.
Das Fahrzeug muss selbstverständlich technisch in Ordnung sein, im Sinneder zum Zeitpunkt seiner Herstellung geltenden gesetzlichen Vorschriften.
• Ein Umbau, der direkt « vom Werk » (häufig vom Hersteller/Händler) durchgeführt wird, begleitet von allen entsprechenden Dokumenten.
Diese Art der Individualisierung erfolgt in der Regel auf der Grundlage zugelassener Teile, die gemäß den Regeln der Technik und unter der Verantwortung des Herstellers montiert werden. Es gibt allen Grund zu der Annahme, dass dieses Szenariozur Annahme des Umbaus und damit zur Ausstellung eines Zulassungsantrags durch die technische Kontrolle führt.
Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass bestimmte Teile, auch wenn sie direkt vom Hersteller stammen, nicht für den Einbau in Fahrzeuge für öffentliche Straßen bestimmt sind. Es kommt vor, dass diese beispielsweise für den Einsatz auf der Rennstrecke vorbehalten sind.
• Auch ein « handwerklicher » Umbau durch einen Fachmann oder durch den Besitzer selbst könnte akzeptabel sein, wenn diese den Regeln der Kunst entspricht und das Fahrzeug technisch in Ordnung ist.
Die „Regeln der Kunst“ erfordern in diesem Fall:
• Eine robuste, langlebige und qualitative Montage der betreffenden Teile; etwaige Schweißnähte dürfen nicht zu späteren Schwachstellen in den verschiedenen Strukturelementen des Fahrzeugs führen;
• Das Fehlen von Fahrhindernissen (Verringerung der Lenkwinkel, unter Spannung stehende Kabel oder Leitungen, freie Bewegung der Bedienelemente, uneingeschränkte Zugänglichkeiten, …); • Die vollständige Aufrechterhaltung der Sicht, sowohl in Bezug auf das Sichtfeld des Fahrers als auch auf die vorgeschriebenen Lichtverhältnisse;
• Keine Erhöhung des Risikosa für die Fahrbegleiter und andere Verkehrsteilnehmer (scharfe Kanten, Unebenheiten, Überstände außerhalb der ursprünglichen Spurweite des Fahrzeugs, …).
Die Genehmigung der betreffenden Teile ist nur für Leuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, Rückstrahler und Rückspiegel erforderlich. Die übrigen verwendeten Teile müssen jedoch ordnungsgemäß für den vorgesehenden Verwendungszweck entworfen sein.
Die zusätzlichen Leuchten müssen mit einem Schalter ausgeschaltet werden können, der von dem der vorgeschriebenen Leuchten unabhängig ist.
•“Stark transformierte“ Fahrzeuge werden ohne zusätzliche Kontrollen nicht akzeptiert.
Daher könnte eine inzelabnahme erforderlich sein. Dieses Verfahren kann an einer Prüfstelle eingeleitet werden, wird aber von den zuständigen Dienststellen des ÖDW ohne vorherige Erfolgsgarantie bearbeitet.
Darüber hinaus sei daran erinnert, dass das Jahr der ersten Inbetriebnahme und die Art der Erstgenehmigung des Fahrzeugs (europäisch, belgisch, einzeln, …) erhebliche Auswirkungen auf die endgültige Entscheidung haben können, ob dIe Durchführung einer Transformation genehmigt wird oder nicht.
Im Zweifelsfall ist es jederzeit möglich, ein vorheriges Gutachten anzufordern, indem das Fahrzeug und dessen Dokumente an einem unserer zuständigen Prüfstellender Kategorie L, an einem für diese Kontrollen vorgesehen Tag, zu präsentieren.
Bereiten Sie folgende Dokumente vor:
• Konformitätsbescheinigung/COC (falls anwendbar)
• • Die letzte Zulassungsbescheinigung (falls in zwei Teilen, müssen beide Teile präsentiert werden)
• Eventuelle Bescheinigungen der Umbauten
Lokalisieren Sie und machen Sie folgendes sichtbar:
• Die Fahrgestellnummer
• Die Identifikationsplakette des Herstellers
Kontrollieren Sie:
• Das Funktionieren aller Glühbirnen
• Der allgemeine Zustand und Verschleiß der Reifen
• Die korrekte Befestigung Ihrer Kennzeichenhalterung und dass diese nicht zu stark geneigt ist (max. 30°)
Präsentieren Sie Ihr Fahrzeug in einem warmen Zustand:
• Für den Abgastest
• Für den Lärmtest