Ladung/ einmalige Mahnung

Damit diese Information auf allen Ebenen erscheint, d.h. bei der D.I.V., beim Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transport sowie bei allen technischen Prüfeinrichtungen, bestehen zwei Möglichkeiten:

  • Sie lassen ein anderes Fahrzeug zulassen: Das ist ausschließlich möglich, wenn es sich um ein Nummernschild im europäischen Format handelt, das mit einer Ziffer zwischen „1“ und „9“ beginnt (beispielsweise 1-ABC-003). Handelt es sich um eine alte Zulassung, ist diese zu streichen.
  • Oder das Nummernschild wird aus dem Fahrzeugverzeichnis gestrichen; dazu können Sie:
    • Ihr offizielles Nummernschild ohne Verpackung zu einem Büro von bpost (keine Poststelle) bringen.
    • Oder Ihr Nummernschild ohne Verpackung in einen dazu vorgesehenen Kasten an den Schaltern und Außenstellen der DIV werfen. Seit dem 1.11.2013 streicht die DIV keine Nummernschilder mehr an ihren Schaltern. Diese Kästen sind ausschließlich während der Öffnungszeiten zugänglich. Die Nummernschilder werden anschließend zum Dienst für Streichungen gebracht.

Späterhin erhalten Sie über bpost einen Streichungsbescheid, den Sie an Ihren Versicherer weitergeben müssen. Achten Sie unbedingt darauf, diesen Streichungsbescheid zu erhalten, um die Gewähr zu haben, dass der Dienst für Streichungen das Nummernschild erhalten hat. Dieser Bescheid ist der Nachweis, dass Ihr Nummernschild effektiv gestrichen worden ist. Sollten Sie diesen Bescheid nach einem Monat nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit der DIV in Verbindung, um ein Duplikat des Streichungsbescheids zu erhalten. Wir bestätigen, dass keine weiteren Schritte zu unternehmen sind und Sie keine Vorladung mehr für dieses Nummernschild erhalten, wenn Sie effektiv einen Streichungsbescheid erhalten haben.

Gemäß der lokalen Gesetzgebung ist es wahrscheinlich möglich, sich im Ausland der technischen Prüfung zu unterziehen, aber diese Prüfung wird ausschließlich für dieses Land gültig sein, und sofern die Versicherungsgesellschaft sie akzeptiert.

Das Fahrzeug muss bei seiner Rückkehr nach Belgien umgehend bei einer nationalen Prüfstelle vorgefahren werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Preis der Prüfung im Falle einer Verspätung gemäß der geltenden Gesetzgebung erhöht wird, und dass Sie Ihren Anspruch auf den etwaigen Bonus für die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung verlieren.

Die Computerdatei, auf deren Grundlage wir die Vorladungen erstellen, kommt uns jeden Monat vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen, von dem die Direktion für Fahrzeugzulassungen abhängt, zu. Solange das Fahrzeug bei der DIV zugelassen bleibt, erhalten Sie eine Vorladung.Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Sie möchten die Zulassung Ihres Fahrzeugs behalten: Das besagte Fahrzeug muss ohne weitere Vorladung ab seiner erneuten Verkehrszulassung spontan bei einer Prüfstelle vorgefahren werden.Wir möchten Sie auf Folgendes aufmerksam machen: Wenn Sie ohne gültige Prüfbescheinigung auf öffentlichen Straßen fahren, kann Ihre Versicherungsgesellschaft bei einem Unfall gemäß Artikel 25 des Vertragsmodells 109 Schritte gegen Sie einleiten und ihren Regressanspruch geltend machen.Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass der Preis der Prüfung im Falle einer Überschreitung des Ablaufdatums um die Gebühr wegen Nichteinhaltung des Ablaufdatums zum geltenden Tarif erhöht wird. Dieser Betrag schwankt je nach Verspätung. Für weitere Informationen sei auf die Gebührenordnung verwiesen. Außerdem verlieren Sie Ihren Anspruch auf den etwaigen Bonus für die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung.
  • Oder Sie wünschen keine erneute Verkehrszulassung dieses Fahrzeugs; in diesem Fall sollte es abgemeldet werden.
  • Wenn Sie die Zulassung eines anderen Fahrzeugs wünschen: Das ist ausschließlich möglich, wenn es sich um ein Nummernschild im europäischen Format handelt, das mit einer Ziffer zwischen „1“ und „9“ beginnt (beispielsweise 1-ABC-003). Handelt es sich um eine alte Zulassung, ist diese zu streichen.
  • Wünschen Sie nicht die Zulassung eines anderen Fahrzeugs, wird das Nummernschild aus dem Fahrzeugverzeichnis gestrichen; dazu können Sie:
  • Ihr offizielles Nummernschild ohne Verpackung zu einem Büro von bpost (keine Poststelle) bringen.
  • Oder Ihr Nummernschild ohne Verpackung in einen dazu vorgesehenen Kasten an den Schaltern und Außenstellen der DIV werfen. Seit dem 1.11.2013 streicht die DIV keine Nummernschilder mehr an ihren Schaltern. Diese Kästen sind ausschließlich während der Öffnungszeiten zugänglich. Die Nummernschilder werden anschließend zum Dienst für Streichungen gebracht.

Anschließend erhalten Sie über bpost einen Streichungsbescheid, den Sie an Ihren Versicherer weitergeben müssen. Achten Sie unbedingt darauf, diesen Streichungsbescheid zu erhalten, um die Gewähr zu haben, dass der Dienst für Streichungen das Nummernschild erhalten hat. Dieser Bescheid weist nach, dass Ihr Nummernschild effektiv gestrichen ist und dass die Information auf allen Ebenen erscheint, d.h. bei der DIV, beim Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transport sowie bei allen technischen Prüfeinrichtungen. Sollten Sie diesen Bescheid nach einem Monat nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit der DIV in Verbindung, um ein Duplikat des Streichungsbescheids zu erhalten.

Die Angaben zu den monatlich vorzuladenden Fahrzeugen werden uns von der DIV übermittelt, die vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transport abhängt. Diese Kartei wird intern bearbeitet und ca. zwei Monate vor dem Datum, an dem das Fahrzeug geprüft werden muss, mit Blick auf den Druck an die Druckerei geschickt.

Die Informationen haben sich also wahrscheinlich gekreuzt.

Wir bestätigen, dass Sie die erhaltene Vorladung nicht zu beachten brauchen, wenn Sie über eine gültige Prüfbescheinigung verfügen.

Die Angaben zu den monatlich vorzuladenden Fahrzeugen werden uns von der DIV übermittelt, die vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transport abhängt. Diese Kartei wird intern bearbeitet und anschließend mit Blick auf den Druck und Versand an die Druckerei geschickt.

Da die Änderung innerhalb von 3 Monaten nach dem Datum der Streichung auf elektronischem Wege automatisch über die DIV vorgenommen wird, haben sich die Informationen wahrscheinlich gekreuzt.

Wir bestätigen, dass keine weiteren Schritte zu unternehmen sind und Sie keine Vorladung mehr für dieses Nummernschild erhalten, wenn Sie effektiv einen Streichungsbescheid erhalten haben.

Das Ablaufdatum kann geändert werden, aber stets durch Verkürzung des Zyklus‘. Es steht Ihnen beispielsweise frei, eine Synchronisierung der Periodizitäten für Ihr Auto und Ihren Wohnwagen zu beantragen, indem Sie die eine oder andere Gültigkeitsdauer verkürzen. Dazu brauchen Sie die beiden Fahrzeuge lediglich am ersten der beiden Ablaufdaten gemeinsam vorzufahren.

Aufgrund der geltenden Gesetzgebung ist es uns nicht gestattet, das Gültigkeitsdatum aus welchem Grund auch immer zu verlängern.

Wird das Ablaufdatum überschritten, wird der Preis der Prüfung gemäß dem geltenden Tarif um die Gebühr für die Nichteinhaltung des Ablaufdatums erhöht. Dieser Betrag schwankt je nach Verspätung. Für weiterführende Auskünfte sei auf die Gebührenordnung (Tarife) verwiesen. Außerdem verlieren Sie Ihren Anspruch auf den etwaigen Bonus für die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung.

Wir erinnern Sie daran, dass Sie Ihr Fahrzeug im Falle von Fahrzeugen mit einer einjährigen Periodizität frühestens zwei Monate vor dem Ablaufdatum vorfahren können, und dass Sie es im Falle von Fahrzeugen mit einer sechsmonatigen Periodizität frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum vorfahren können, ohne die verbleibende Gültigkeitsdauer zu verlieren. Ein Beispiel: Ein Fahrzeug mit einem Ablaufdatum am 1. März kann ab dem 1. Januar vorgefahren werden. Die neue Prüfbescheinigung ist erneut bis zum 1. März des nächsten Jahres gültig.

Außerdem kann Ihr Fahrzeug von einer Drittperson vorgefahren werden.

Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei einer der beiden auf Ihrer Vorladung vermerkten Prüfstellen vorzufahren, sondern Sie können bei einer beliebigen Prüfstelle in Belgien vorfahren.

Im Falle einer Nachkontrolle müssen Sie das Fahrzeug jedoch bei der Prüfstelle, bei der die vollständige Prüfung stattgefunden hat, vorfahren.

Suchen Sie im Falle einer Adressenänderung die Gemeindeverwaltung mitsamt der Zulassungsbescheinigung auf, um die Änderung vorzunehmen.

Für die Vorladung erfolgt die Änderung automatisch per Computer über die Direktion für Fahrzeugzulassungen.