Kategorien

Ich möchte einen Anhänger an mein Auto ankuppeln. Muss ich mir eine neue Fahrerlaubnis besorgen?

Die Fahrerlaubnis B erlaubt Ihnen das Ankuppeln eines Anhängers, dessen zulässiges Gesamtgewicht nicht höher ist als 750 kg, und/oder wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns (Kfz + Anhänger: MMAT) nicht höher ist als 3500 kg.

Anderenfalls ist die Fahrerlaubnis B mit dem Zusatz ‘Kode 96’ notwendig. Ihrerseits ist die Fahrerlaubnis B96 nur ausreichend, wenn:

das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns nicht höher ist als 4250 kg (sonst ist die Fahrerlaubnis BE notwendig);

das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher ist als 3500 kg (sonst ist die Fahrerlaubnis C1E notwendig).

Der Inhaber einer Fahrerlaubnis BE kann ein Gespann fahren aus einer Zugmaschine der Kategorie B und einem Anhänger oder Auflieger, dessen zulässiges Gesamtgewicht höher ist als 750 kg aber 3500 kg nicht überschreitet.

Ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher als 3500 kg, ist die Fahrerlaubnis C1E notwendig.

Sind Sie Inhaber einer vor dem 01/05/2013 ausgestellten Fahrerlaubnis BE, können Sie ein Gespann fahren, das aus einer Zugmaschine der Kategorie B und einem Anhänger oder Auflieger besteht, dessen zulässiges Gesamtgewicht höher ist als 3500 kg, vorausgesetzt, das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns ist nicht höher als 12000 kg.

Wenn Sie Student an einer belgischen Schuleinrichtung sind, können Sie an den Fahrprüfungen in Belgien teilnehmen, soweit Sie Staatsbürger eines Landes aus dem Schengen-Raum sind.

Zur Teilnahme an der theoretischen und praktischen Prüfung, benötigen Sie Ihren ausländischen Identitätsnachweis sowie eine Bescheinigung, die Sie von Ihrer Gemeindeverwaltung erhalten haben. Hierbei handelt es sich um eine Bescheinigung mit einem Briefkopf der Gemeinde mit Ihrem Familiennamen, Ihrem Vornamen, Ihrem Geburtsdatum und Ihrer Inhabernummer.

Wenn Sie kein Student sind, müssen Sie Inhaber eines in Belgien ausgestellten gültigen Identitätsnachweises sein. Ob Ihr Identitätsnachweis akzeptiert wird, erfahren Sie bei Nachfrage bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Ohne diese Dokumente kann die Prüfung nicht stattfinden.

Eine ausländische theoretische Prüfung ist in Belgien nicht gültig.

Es gibt zwei Kategorien von entzogenen Fahrrechten:1 ) entzogenes Fahrrecht mit Führerschein:

Eine durch die Staatsanwaltschaft auferlegte Prüfung (theoretische und/oder praktische Prüfung) ist über die freie Schulung oder einer anerkannten Fahrschule möglich.

Die praktische Prüfung in freie Schulung geschieht ohne Fahrbegleiter oder Begleitperson.

Der Kandidat kann die praktische Prüfung der Klasse B mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegen und das auch wenn er seinen Führerschein mit Handschaltgetriebe erworben hat. Er kann dann seinen Originalführerschein wieder bekommen.

In dem Fall ist der Kandidat mit entzogenen Fahrrechten jedoch mit dem Ablegen eines (neues) Risikowahrnehmungstests nicht betroffen.

2) entzogenes Fahrrecht ohne Führerschein B:

12  Stunden theoretischen Unterricht der Klasse B in einer staatlich anerkannten Fahrschule sind vor Ablegung der theoretischen Prüfung erforderlich.

10 Stunden praktischen Unterricht der Klasse B in einer staatlich anerkannten Fahrschule sind vor Ablegung der praktischen Prüfung  erforderlich. Dieses muss ebenfalls mit der Fahrschule durchgeführt werden.

Im Nachhinein stellt die Gemeindeverwaltung einen provisorischen Führerschein Modell 36 Monaten aus. Nach der Praktikumsdauer (Mindestens 3 Monaten), wird dem Kandidaten, dem das Recht entzogen wurde ein Fahrzeug zu führen, der Führerschein der Klasse B ausgehändigt.

Terminvereinbarung

Die theoretischen und praktischen Prüfungen werden in einem anerkannten Prüfungszentrum durchgeführt. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich bei unserem Call Center unter 087/57.20.30.

Werden die theoretischen und praktischen Prüfungen von einem Richter vorgeschrieben, so müssen sie in der Reihenfolge durchgeführt werden.

Vorbehaltlich der vom Gericht vorgesehenen Ausnahmen muss der Bewerber die Wiedereingliederungsprüfungen für die „höchste“ Klasse, die auf dem Führerschein angegeben ist ablegen.

Am Tag der Prüfung

Der Kandidat muss sich mit dem von der Staatsanwaltschaft erhaltenen Verweis des entzogenen Fahrrechts, im Prüfungszentrum präsentieren.

Nach Bestehen der Prüfungen, wird das Prüfungszentrum das Dokument der bestandenen Prüfung aushändigen (Beteiligungsdokument).

Dieses Dokument muss präsentiert werden:

– entweder bei der Staatsanwaltschaft zur Wiedererlangung des ursprünglichen Führerscheins, wenn der Kandidat wieder komplett eingeführt ist (die eventuellen psychologischen und ärztlichen Untersuchen müssen ebenfalls bestanden sein);
– oder bei der Gemeindeverwaltung, falls ein provisorischer Führerschein angesichts der Ergebnisse der psychologischen und ärztlichen Untersuchungen, ausgestellt werden muss.

Nach Ablauf des Entzugs des Fahrrechts und wenn alle Wiedereingliederungsprüfungen erfolgreich bestanden worden sind, ist der Kandidat erhält wieder das Recht ein Fahrzeug zu führen. Er kann daher seinen Führerschein zurückerhalten. In diesem Fall kann der Betroffene seinen ursprünglichen Führerschein bei der Staatsanwaltschaft einholen.

Wenn Sie einen Führerschein der Klasse B besitzen, der nach dem 01.05.2011 ausgestellt wurde und mindestens 2 Jahre alt ist, dürfen Sie ein Fahrzeug der Klasse A1 führen, sofern Sie eine 4-stündige Schulung in einer zugelassenen Fahrschule absolviert haben und auf Ihrem Führerschein neben der Klasse B der Code 372 angegeben ist (nur auf belgischem Staatsgebiet).

Wenn Sie einen Führerschein der Klasse B besitzen, der vor dem 01/05/2011 ausgestellt wurde, dürfen Sie ein Fahrzeug der Klasse A1 führen (nur auf belgischem Staatsgebiet).

Wenn Sie einen Führerschein der Klasse B besitzen, der vor 1989 ausgestellt wurde, können Sie alle Arten von Motorrädern fahren, ohne Einschränkungen in Bezug auf Leistung oder Hubraum. Zu Ihrer eigenen Sicherheit raten wir Ihnen jedoch, einen Kurs bei einer Fahrschule oder einem Weiterbildungszentrum für Motorradfahrer zu absolvieren.

Um ein motorisiertes Fahrzeug legal führen zu dürfen, ist es zwingend erforderlich, über eine Fahrerlaubnis zu verfügen, die der Fahrzeugkategorie entspricht. Jeder Führerscheintyp (AM, A1, A2, A, B, BE, C, CE, D usw.) berechtigt zum Führen bestimmter Fahrzeuge – je nach Leistung, Gewicht oder Verwendungszweck (privat, gewerblich, Personen- oder Gütertransport). Ob Sie ein Zweirad, ein Auto, ein Nutzfahrzeug oder einen Lkw fahren möchten: Es ist wichtig, den passenden Führerschein zu kennen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Führerscheinklassen und die Fahrzeuge, die Sie damit fahren dürfen.

AM

Die Führerschein der Kategorie AM ist erforderlich für Fahrer von Kleinkrafträdern, Motorrollern oder leichten Vierradfahrzeugen mit einem maximalen Hubraum von 50 cm3 oder einen maximalen Nennleistung von 4 kW (Elektro-Motorräder) und deren Höchstgeschwindigkeit höher als 25 km/h aber geringer als 45 km/h ist.

A1

Die Führerschein A1 ist erforderlich für das Fahren eines Motorrads mit folgenden Merkmalen:

maximaler Hubraum von 125 cm3,

maximale Nennleistung von 11 kW/15 PS,

mit einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg.

Sie ist zugänglich ab 18 Jahren.

A2

Die Führerschein A2 ist erforderlich für das Fahren eines Motorrads mit folgenden Merkmalen:

maximale Nennleistung von 35 kW/47 PS ;

mit einem Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg.

Das Fahrzeug kann nicht von einem Modell abgeleitet sein, das die doppelte Nennleistung aufweist.

Die Führerschein ist zugänglich ab 20 Jahren.

A

Die Führerschein A ist nötig für das Fahren eines Motorrads mit einer Nennleistung von mehr als 50 kW.

Sie ist zugänglich ab 24 Jahren. Fahrer, die bereits seit mindestens 2 Jahren eine Führerschein A2 besitzen, wird diese Altersgrenze auf 22 Jahre reduziert.

B

Inhaber einer Führerschein B können folgende Fahrzeuge fahren:

ein vierrädriges Kfz (Quad);

ein Automobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg, das für den Transport von maximal 8 Fahrgästen neben dem Fahrer geplant und gebaut ist.

Inhaber einer Fahrerlaubnis B können an ihr Fahrzeug einen Anhänger kuppeln, vorausgesetzt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers überschreitet nicht 750 kg und/oder das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns (Kfz + Anhänger: MMAT) beträgt nicht mehr als 3500 kg.

B96

Auf der Führerschein B kann Kode 96 eingetragen sein, weil der Inhaber die nötigen Prüfungen für den Betrieb eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg bestanden hat. Allerdings darf:

das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns (Kfz + Anhänger) nicht 4250 kg überschreiten (anderenfalls ist Führerschein BE erforderlich);

das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht 3500 kg überschreiten (anderenfalls ist Fahrerlaubnis C1E nötig).

BE

Führerschein BE erlaubt das Fahren eines Gespanns aus einer Zugmaschine der Kategorie B und einem Anhänger oder Auflieger dessen zulässiges Gesamtgewicht höher ist als 750 kg jedoch geringer als 3500 kg (anderenfalls ist Fahrerlaubnis C1E nötig).

Der Inhaber einer vor dem 01/05/2013 ausgestellten Fahrerlaubnis BE kann ein Gespann fahren, aus einer Zugmaschine der Kategorie B und einem Anhänger oder Auflieger, dessen zulässiges Gesamtgewicht höher ist als 3500 kg, vorausgesetzt das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns ist nicht höher als 12000 kg.

C1

Führerschein  C1 ist nötig für Fahrer von Kraftfahrzeugen mit zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg bis 7500 kg, die für den Transport von maximal 8 Fahrgästen neben dem Fahrer konzipiert und gebaut sind.

Wenn Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg ankuppeln, reicht die Führerschein C1 aus. Sonst ist Führerschein C1E nötig.

C1E

Der Inhaber einer Führerschein C1E kann die folgenden Fahrzeuge fahren:

ein Gespann aus einer Zugmaschine der Kategorie C1 und einem Anhänger oder Auflieger, dessen zulässiges Gesamtgewicht höher ist als 750 kg, vorausgesetzt, das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns ist nicht höher als 12000 kg;

ein Gespann aus einer Zugmaschine der Kategorie B und einem Anhänger oder Auflieger, dessen zulässiges Gesamtgewicht höher ist als 3500 kg, vorausgesetzt, das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns ist nicht höher als 12000 kg.

C

Die Führerschein C benötigen Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7500 kg, die für den Transport von maximal 8 Fahrgästen neben dem Fahrer konzipiert und gebaut sind.

Wenn Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg ankuppeln, reicht die Führerschein C aus. Sonst ist Führerschein CE nötig.

CE

Der Inhaber einer Führerschein CE kann ein Gespann aus einer Zugmaschine der Kategorie C und einem Anhänger oder Auflieger fahren, dessen zulässiges Gesamtgewicht 750 kg überschreitet.

Seit dem 10/09/2009 müssen alle Berufskraftfahrer von Fahrzeugen der Kategorien C, C1, CE oder C1E die Bedingungen des Befähigungsnachweises (CAP) erfüllen.

D1 – D1E

Die Führerschein der Kategorie D1 ist nötig für Fahrer von Fahrzeugen mit 9 bis 16 Sitzplätzen, neben dem Sitz des Fahrers, und einer Länge von maximal 8 m.

Sie erlaubt ebenso das Ankuppeln eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg.

Darüber hinaus ist eine Führerschein D1E nötig.

D – DE

Führerschein D ist erforderlich für Fahrer von Kraftfahrzeugen mit mehr als 16 Sitzplätzen, neben dem Sitz des Fahrers.

Sie erlaubt ebenso das Ankuppeln eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg.

Darüber hinaus ist eine Führerschein DE notwendig.

Seit dem 10/09/2008 müssen alle Berufskraftfahrer von Fahrzeugen der Kategorien D, D1, DE oder D1E die Bedingungen des Befähigungsnachweises (CAP) erfüllen.

G

Die Führerschein der Kategorie G ist nötig für Fahrer von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, sowie den als landwirtschaftliche Maschinen, Motorpflüge oder Mähdrescher zugelassenen Fahrzeugen, ab dem 01.10.1982. Diese Führerschein ist ausschließlich gültig im belgischen Hoheitsgebiet.