Durchführung der technischen Kontrolle

Nach der Demontage der Anhängervorrichtung muss das Fahrzeug für eine administrative Regularisierung bei der technischen Kontrolle vorgefahren werden.

Der Zulassungsantrag ist ab seiner Ausstellung zwei Monate gültig.

Sie können die gegenwärtige Wartezeit anhand unserer Webcams einschätzen. ‚Unsere Prüfstellen‚ klicken.

Vereinbaren Sie einen Termin per Internet oder über unseren Kundendienst unter der Nummer 087/39.39.49. Leider ist dieser Service nicht für alle Fahrzeugtypen und für alle Prüfungen verfügbar. Für nähere Informationen ‚Unsere Prüfstellen‘ klicken.

Haben Sie für Ihr Fahrzeug eine Prüfbescheinigung mit begrenzter Gültigkeit erhalten, muss eine Nachkontrolle an derselben Prüfstelle stattfinden, um zu prüfen, ob die festgestellten Defekte behoben worden sind.

Möchten Sie jedoch unbedingt bei einer anderen Prüfstelle vorfahren, so wird eine erneute umfassende Prüfung vorgenommen und angerechnet.

ACHTUNG Denken Sie daran, Ihr Fahrzeug innerhalb der auf Ihrer Prüfbescheinigung vermerkten Frist vorzufahren! Wird diese Frist um 2 Monate überschritten, muss eine neue Prüfung vorgenommen werden.

Für eine Nachkontrolle im Rahmen einer Prüfung nach einem Unfall oder einer Tieferlegungsprüfung ist die Terminvereinbarung Pflicht (087/39.39.49).

Beim Verkauf eines Fahrzeugs muss eine technische Prüfung ‚mit Blick auf den Verkauf‘ vorgenommen werden, auch wenn die Periodische Kontrolle noch gültig ist.

Wurde Ihr Fahrzeug innerhalb der 2 zurückliegenden Monate erfolgreich einer Prüfung unterzogen, können Sie eine vereinfachte Prüfung in Anspruch nehmen. Diese Prüfung besteht in einer visuellen Prüfung der 33 zusätzlichen Punkte sowie in einem Bremstest. Nach der Prüfung erhalten Sie ein Dokument ‚Visuelle Inspektion des Fahrzeugs‘ mit 1-jähriger Gültigkeit. Außerdem wird Ihre letzte Prüfbescheinigung abgestempelt.

Weist Ihr Fahrzeug bei der visuellen Prüfung einen Defekt auf, wird trotz allem eine umfassende Prüfung ausgeführt.

Da das Fahrzeug zugelassen worden ist, muss eine erneute technische Gebrauchtwagenkontrolle vorgenommen werden.

Allerdings könnten Sie eine vereinfachte Kontrolle in Anspruch nehmen. Diese Prüfung besteht in einer visuellen Prüfung der 33 zusätzlichen Punkte sowie in einem Bremstest. Nach der Prüfung erhalten Sie ein Dokument ‚Visuelle Inspektion des Fahrzeugs‘ mit 1-jähriger Gültigkeit. Außerdem wird Ihre letzte Prüfbescheinigung abgestempelt. Weist Ihr Fahrzeug bei der visuellen Prüfung einen Defekt auf, wird trotz allem eine umfassende Prüfung ausgeführt.

Nach der erfolgreichen Prüfung (visuell oder vollständig) erhalten Sie ein Dokument ‚Visuelle Inspektion des Fahrzeugs‘ mit 1-jähriger Gültigkeit. Außerdem wird Ihre letzte Prüfbescheinigung abgestempelt

Für eine periodische Kontrolle, muss Ihr Wohnmobil leer, aber mit den notwendigen Einrichtungen für seine Verwendung vorgefahren werden.

Seine Beladung darf in keinem Fall die maximale zulässige Höchstmaße überschreiten (weder im öffentlichen Straßenverkehr, noch während der Präsentation in einer Prüfstelle). Zu diesem Zweck kann das Fahrzeug in einer unserer Prüfstellen zur Kontrolle gewogen werden.

Wenn Sie möchten, haben Sie die Möglichkeit, ein Wiegen anzufordern. Der Preis für diese Leistung beträgt 16,50€.

In diesem Fall muss das Fahrzeug mit mindestens 90% gefüllten Kraftstoff-, Trinkwasser- und Gasbehälter ausgestattet sein.

• Leer, aber mit den für dessen Nutzung benötigten Ausstattungen
• Innen und außen sauber, so dass die Qualität der Prüfung nicht beeinträchtigt wird
• Geschlossene Sicherheitsgurte
• Reifen mit dem vorgeschriebenen Reifendruck
• Gut leserliche Fahrgestellnummer und Identifikationsplakette
• Ohne Spikereifen oder Schneeketten
• Korrekter Motorölstand
• Gepflegter Motor mit der richtigen Temperatur
• Montierte Anhängerkupplung
• Permanenter Allradantrieb: Teilen Sie es dem Inspektor mit Blick auf den Bremstest mit.

Babysitze müssen nicht entfernt werden, sofern alle Sicherheitsgurte geschlossen und geöffnet werden können.

Muss das Fahrzeug gewogen werden? Bitte fahren Sie Ihr Fahrzeug mit einem zu mindestens 90 % gefüllten Kraftstoff-/Trinkwasser-/Gastank vor.

Sobald Änderungen oder Umbauarbeiten an Ihrem Fahrzeug vorgenommen worden sind, müssen Sie es bei der technischen Prüfstelle vorfahren, um zu prüfen, ob Sie es sicher nutzen können.

Wenden Sie sich für weitere Informationen an unseren Kundendienst unter der Nummer 087/57.20.30.

Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (MMA) von über 750 kg sind ab ihrer Zulassung einer jährlichen technischen Prüfung (bzw. einer zweijährlichen Prüfung für Campinganhänger, Bootsanhänger und Segelflugzeuganhänger) unterworfen.

Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (MMA) von bis zu 750 kg sind von jeglicher technischen Prüfung freigestellt.

Bitte denken Sie daran, dass auch Ihre Anhängervorrichtung vor ihrer ersten Inbetriebnahme, bei den regelmäßigen Prüfungen und nach der Demontage der technischen Prüfung unterworfen ist.

Während der Kontrolle werden folgende Dokumente benötigt:Die Zulassungsbescheinigung (Teil Fahrzeug)Die Konformitätsbescheinigung (falls benötigt)Die letzte Prüfbescheinigung (außer für die erste Kontrolle)Der Identifikationsbericht (außer für die erste Kontrolle)

Um nachzuweisen, dass ein Teil ein Originalteil ist, d.h., dass es bei der Lieferung des Fahrzeugs montiert war, bringen Sie bitte eines oder mehrere der folgenden Dokumente mit:Eine Bescheinigung des Konstrukteurs oder seines Vertreters

Auf dieser Bescheinigung muss vermerkt sein, dass das Teil ein Originalteil ist, und darauf muss die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs aufgeführt sein.

Ein Katalog (der Fahrzeugmarke), in dem das Teil erwähnt wird

Die Kaufrechnung des Fahrzeugs, ausgestellt von einem offiziellen Vertreiber der Marke unter Angabe der hinzugefügten Teile

Ein Handbuch, in dem das Teil erwähnt wird

Für die folgenden Elemente ist beim Genehmigungsdienst des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität und Transport ein Bestätigungsbericht anzufordern.

SERVICE PUBLIC DE WALLONIE (SPW)
Direction générale de la Mobilité et des Voies hydrauliques
Direction Certification et Homologation
Cap Nord Boulevard du Nord, 8 5000
homologation.vehicules@spw.wallonie.be

Synthetische Motorhaube
Schmetterling‘-Türscharniere
Seitliche Außenspiegel
Nicht-Originalsitze
Sicherheitsgurte
Überrollkäfig der Fahrerkabine (Dabei ist ebenfalls der Montageplan des Konstrukteurs erforderlich.)
Felgenadapter
Bremsscheiben
Nicht-Originalauspuff

Im Falle einer Tieferlegung sind zwei Dokumente erforderlich:

Die Montagebescheinigung

Der Bestätigungsbericht

Im Falle spezifischer Umbauarbeiten für Fahrzeuge von Personen mit eingeschränkter Mobilität bringen Sie bitte die vom Installateur ausgefüllte und ausgestellte Genehmigungsbescheinigung für die Anpassung oder im Falle einer Installation nach dem 31.8.2014 die ausgefüllte europäische Konformitätsbescheinigung mit.

Für Wettkämpfe bestimmte Fahrzeuge benötigen eine ‚zusätzliche Bescheinigung für Wettkampffahrzeuge‘, die von einem der folgenden zuständigen Verbände ausgestellt wird:

CSN (Commission Sportive Nationale – Nationale Sportkommission)

ASAF (Association Sportive Automobile Francophone – Frankophoner Autosportverband)

VAS (Vlaamse Autosport Federatie – Flämischer Autosportverband)

Die von einem der beiden letzteren Verbände ausgestellte Bescheinigung muss von der CSN gegengezeichnet werden. Achtung, die Bescheinigung hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer!

Wird Ihr Fahrzeug mit LPG (Flüssiggas) oder GNC (Erdgas) angetrieben? Es muss somit zusätzlich zur technischen Grundkontrolle einer spezifischen LPG/GNC-Kontrolle unterzogen werden muss.Ist das Fahrzeug mit einer originalen vom Werk installierten LPG/GNC-Anlage ausgestattet?

In diesem Fall wird diese zusätzliche Kontrolle bei der 1. Präsentation zur technischen Grundkontrolle (periodische, Gebrauchtwagenkontrolle, …) durchgeführt.

Achtung
Eventuelle Kontrollen, die sich auf diese Installationsarten beziehen und gesetzlich vorgesehen sind, müssen vor Ihrer technischen Kontrolle von einem anerkannten Installateur durchgeführt werden. Beispielsweise muss eine CNG-Anlage vor dem 4. Lebensjahr einer visuellen Kontrolle unterzogen werden! Erkundigen Sie sich bei der Marke des Fahrzeugs oder einem anerkannten Installateur.

Ist das Fahrzeug mit einer NICHT originalen LPG/CNG Installation ausgestattet, die von einem anerkannten Installateur eingebaut wurde (Nachrüstung)?

In diesem Fall muss das Fahrzeug innerhalb von 30 Kalendertagen in einer unserer Prüfstellen präsentiert werden, um die Konformität des Einbaus zu überprüfen und die zuständigen Steuerbehörden zu informieren, unabhängig vom Baujahr des Fahrzeugs oder seiner Nutzung.

Bei den regelmäßigen Kontrollen

Die Installationsprüfung wird gleichzeitig während der periodischen Kontrolle durchgeführt.

Ist die Installation ordnungsgemäß?

Bei normgerechtem Einbau wird eine Vignette ausgestellt, der auf der Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzubringen ist. Wird ein Fehler an der LPG/CNG-Anlage festgestellt, erhält das Fahrzeug eine begrenzte Gültigkeit oder eine Verkehrsuntauglichkeit, auch wenn es technisch in Ordnung ist und kein Gas mehr als Kraftstoff verwendet wird.

Wurde die Anlage demontiert?

Die Demontage darf nur von einem anerkannten Installateur durchgeführt werden, der Ihnen eine spezielle Bescheinigung für die Demontage ausstellt. Das Fahrzeug muss dann, unabhängig von einer sonstigen technischen Kontrolle, innerhalb von 30 Kalendertagen in einer unserer Prüfstellen präsentiert werden.

Ziel dieser Kontrolle ist es, dem Käufer eine Art Verbraucherschutz zu bieten. Üblicherweise fährt der Verkäufer das Auto mit seinen eigenen Nummernschildern für die technische Gebrauchtwagenkontrolle vor.  Allerdings bezieht sich die Aufgabe der technischen Kontrolle auf die Fahrzeuge und nicht auf ihren Eigentümer. Die Prüfstellen werden ihre Aufgabe, unabhängig von der Person die sich vorstellt, erledigen.

Sie können Ihr Fahrzeug unter folgenden Bestimmungen mit den Nummernschilder Ihrer Wahl präsentieren:

  • Mit dem letzten Kennzeichen des Fahrzeugs.
  • Mit anderen belgischen Kennzeichen, die nicht abgemeldet sind. Ein Nummernschild gilt als abgemeldet, wenn dieses an die KFZ-Zulassungsstelle zurückgegeben wurde, verloren oder gestohlen oder wenn dieses seit mehr als 4 Monaten keinem Fahrzeug mehr zugewiesen ist.
  • Ab dem 04.01.2021 haben Sie die Möglichkeit, ein sogenanntes „Nationales Kennzeichen“ zu verwenden, das für jede in Belgien ansässige natürliche oder juristische Person bestimmt ist. Dieses Kennzeichen ist über einen Zeitraum von 20 aufeinander folgenden Kalendertagen einem einzelnen Fahrzeug zugewiesen. Die Gültigkeit ist anhand der 2 grünen Aufkleber auf dem Kennzeichen (Tag und Monat) gekennzeichnet. Dieses Kennzeichen ist weiß mit grünen Zeichen und beginnt mit den Buchstaben „UA“, gefolgt vom Jahr.

 

Die Verwendung von Händlerkennzeichen ist ausschließlich Fachleuten vorbehalten. Letztere müssen anhand einer Bescheinigung „Nutzung von Händlerkennzeichen“ nachweisen, dass sie bevollmächtigt sind Fahrzeuge mit einem Händlerkennzeichen vorzufahren. Es werden ausschließlich BENELUX-Kennzeichen akzeptiert.

Wie dem auch sei, als Käufer sollten Sie – um jegliches Missverständnis und jegliche Enttäuschung zu vermeiden – die Ihnen vorgelegten Dokumente unbedingt gründlich prüfen und die auf dem CarPass vermerkten Angaben mit dem Kilometerzähler des Fahrzeugs vergleichen.

Wenn Ihr Fahrzeug einen Unfall hatte, kann es auf Beschluss eines Sachverständigen einer Prüfung nach einem Unfall unterzogen werden. Sinn und Zweck dieser Prüfung ist es zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug erneut für den Verkehr zugelassen werden kann, ohne die Sicherheit seiner Insassen sowie die der anderen Straßenverkehrsteilnehmer zu gefährden. Zusätzlich zu einer Grundprüfung werden spezifische Messungen der Reifengeometrie und des Fahrgestells vorgenommen. Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage der ursprünglich vom Hersteller vorgesehenen Angaben.

Wenn das Fahrzeug mit Händlerkennzeichen vorgeführt wird, werden ausschließlich die Kennzeichen aus dem BENELUX akzeptiert. Die provisorischen französischen « WW »-Kennzeichen werden nicht mehr akzeptiert.

Achtung, diese Prüfung wird nicht bei allen Prüfstellen vorgenommen. Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie unser Call Center unter der Nummer 087/39.39.49. 

Die Prüfung ist nicht namentlich. Jede Person kann mit einem Fahrzeug bei der Fahrzeugüberwachung vorfahren, sofern sie die erforderlichen Dokumente besitzt.

!! Ausnahme: Bei einem Besuch mit Handelsschildern muss die vorfahrende Person nachweisen, dass sie dem Unternehmen (der Werkstatt) angehört. Für das Erklärungsmodell hier klicken.

Die Prüfstelle ist frei wählbar. Sie können Ihr Fahrzeug also bei einer anderen Prüfstelle als der auf der Vorladung vermerkten Prüfstelle vorfahren. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die Nachkontrolle im Falle einer roten Prüfbescheinigung bei derselben Prüfstelle stattfinden muss.

Achtung, bestimmte spezifische Prüfungen werden nicht bei allen unseren Prüfstellen vorgenommen.Für nähere Informationen Unsere Prüfstellen klicken.

Sie können die Prüfstelle frei auswählen. Somit können Sie Ihr Fahrzeug bei einer anderen Prüfstelle als der auf der Vorladung vermerkten Prüfstelle vorfahren. Allerdings muss das Fahrzeug im Falle einer Zusatzkontrolle infolge einer Ablehnung erneut bei derselben Prüfstelle vorfahren.

Klicken Sie hier, um die Karte unserer Prüfstellen anzuzeigen.

Achtung, bestimmte Prüfungen werden nicht bei allen unseren Prüfstellen vorgenommen! Müssen Sie Ihr Fahrzeug für eine spezifische Prüfung vorfahren, rufen Sie zunächst die Liste der befugten Prüfstellen auf.