Begleiter
Der Anwärter, der seine theoretische Prüfung nach dem 30.6.2018 bestanden hat und seine Ausbildung mit freier Begleitung fortsetzen möchte, muss zuvor einen pädagogischen Termin in Begleitung seines Fahrbegleiters absolvieren.
Dieser pädagogische Termin richtet sich an den Anwärter und den Fahrbegleiter.
Dauer: 3-stündiger Kurs durch eine zugelassene Fahrschule oder im Rahmen eines E-Learning-Programms (AWSR/BTI Belgium/Conduct-Belgium/GOFORDRIVE.).
Gültigkeitsdauer: Nach diesem Termin erhalten der Anwärter und der Fahrbegleiter eine für 5 Jahre gültige Bestätigung. Diese Bestätigungen werden am Tag der praktischen Prüfung überprüft (die des Anwärters UND die des(der) Fahrbegleiter(s). Die Bestätigung des Fahrbegleiters kann für mehrere Anwärter verwendet werden.
Zeitraum um die praktische Prüfung zu absolvieren: mindestens 3 Monate nach dem Datum des pädagogischen Termins und nach dem Ausstellungsdatum des vorläufigen Führerscheins.
In den Fällen (nach dem 03/02/2014 ausgestellte provisorische Führerscheine der Kategorie B + andere Kategorien) kann der erfahrene Begleiter nicht als erfahrener Begleiter für einen anderen Kandidaten während des Jahres eingetragen sein, das dem Ausstellungsdatum der provisorischen Führerschein vorausgeht.
Dieses Verbot gilt allerdings nicht:
– Seinen Ehepartner, eheähnlichen Lebenspartner oder Lebenspartner;
– Seine Kinder, Enkel, Schwestern, Brüder und Mündel;
– Die Kinder, Enkel, Schwestern, Brüder und Mündel seines Ehepartners, eheähnlichen Lebenspartners oder Lebenspartners.
Entweder wenn der Begleiter und der Fahranwärter beim Amt für soziale Sicherheit als Personalmitglied desselben Unternehmers eingeschrieben sind, das die Ausbildung der Fahrer in seinem Dienst gewährleistet;
Oder wenn der Begleiter und der Fahranwärter bei einer Feuerwehrdienst zusammenarbeiten.
Kategorie B
Seit mindestens 8 Jahren Inhaber und Träger eines gültigen belgischen oder europäischen Führerscheins der Kategorie B sein
Kategorie B+E- C1 – C – C1+E – C+E
- Mindestens 24 Jahre alt sein
- Seit mindestens 6 Jahren Inhaber und Träger eines gültigen belgischen oder europäischen Führerscheins der Prüfungskategorie sein
Kategorie D1 – D – D1+E – D+E
- Mindestens 27 Jahre alt sein
- Seit mindestens 6 Jahren Inhaber und Träger eines gültigen belgischen oder europäischen Führerscheins der Prüfungskategorie sein
Außer für einen selben Prüfungsanwärter während des Jahres vor der Ausstellung des provisorischen Führerscheins nicht als Fahrbegleiter auf einen anderen provisorischen Führerschein vermerkt worden sein. Dieses Verbot gilt jedoch nicht:
- gegenüber den eigenen Kindern oder Mündeln oder denen des Ehepartners
- oder wenn der Fahrbegleiter und der Prüfungsanwärter beim Landesamt für soziale Sicherheit als Personalmitglieder desselben Unternehmens, das die Ausbildung der in seinem Dienst stehenden Fahrer gewährleistet, eingetragen sind
- oder aber wenn der Fahrbegleiter und der Prüfungsanwärter bei einer Feuerwehr zusammenarbeiten
(Diese Regelung gilt nicht für einen provisorischen Führerschein Modell 18 Monate.)
In Belgien eingetragen sein sowie Inhaber und Träger eines in Belgien ausgestellten Personalausweises sein.
Innerhalb von 3 Jahren vor dem Datum der Ausstellung des provisorischen Führerscheins nicht vom Fahrrecht enthoben worden sein und gegebenenfalls die möglicherweise vom Richter auferlegten Prüfungen bestanden haben.
Ein Fahrer, der ausschließlich ein auf seine Behinderung abgestimmtes Fahrzeug fahren kann, darf bei der Ausbildung nicht als Fahrbegleiter fungieren.
Um auf dem provisorischen Führerschein einen erfahrenen Begleiter hinzuzufügen oder zu ändern, müssen Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung wenden, die die notwendigen Schritte unternehmen wird.