Kategorie DE/D1E
Kategorie DE/D1E
Für einen Anhänger (Sattelzug) mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (MMA) von bis zu 750 kg reicht der Führerschein Kategorie D-D1 aus. Andernfalls ist ein Führerschein Klasse DE-D1E erforderlich.
Wenn Sie Berufskraftfahrer sind müssen Sie die Anforderungen der Berufsbefähigung (BBF) erfüllen.
Art der Fahrzeug
- Fahrzeug einen Anhänger (einen Sattelzug)
Filtres
Theoretische Prüfung
Sie sind von der theoretischen Prüfung befreit.
Praktische Prüfung
Eine praktische Schulung muss zur Erlangung des Führerscheins Kategorie DE/DE1 gefolgt werden. Sie haben die Wahl zwischen eine Schulung an einer anerkannten Fahrschule oder eine Schulung mit einem provisorischen Führerschein, sofern Sie einen provisorischen Führerschein haben, den Sie gegen Vorlage Ihres gültigen Führerscheins der Kategorie D-D1 bei Ihrer Gemeindeverwaltung in Empfang nehmen können.
Die Terminvereinbarung für die praktische Prüfung der Kategorie D kann über unseren Kundendienst unter der Rufnummer 087/57.20.30 oder indem Sie sich im Voraus im Prüfungszentrum ihrer Wahl mit einem gültigen originalen Personalausweis begeben. Die Vorauszahlung der Prüfung ist nicht mehr erforderlich.
* Wenn Sie weniger als 21 Jahre alt sind, wird Ihr Führerschein den Kode 121 tragen: Sie werden innerhalb des belgischen Territoriums auf den Linienverkehr dessen Strecke nicht 50 km überschreitet, bis Sie 20 Jahre alt sind begrenzt. Danach werden Sie innerhalb des belgischen Territoriums auf die Personenbeförderung bis Sie 21 Jahre alt sind begrenzt. Die Abschaffung dieses Kodes kann danach bei Ihrer Gemeindeverwaltung angefragt werden.
* Wenn Sie weniger als 21 Jahre alt sind, wird Ihr Führerschein den Kode 121 tragen: Sie werden innerhalb des belgischen Territoriums auf den Linienverkehr dessen Strecke nicht 50 km überschreitet, bis Sie 20 Jahre alt sind begrenzt. Danach werden Sie innerhalb des belgischen Territoriums auf die Personenbeförderung bis Sie 21 Jahre alt sind begrenzt. Die Abschaffung dieses Kodes kann danach bei Ihrer Gemeindeverwaltung angefragt werden
Sie haben die praktische Prüfung bestanden?
Wenn Sie die praktische Prüfung bestanden haben, erhalten Sie einen Führerscheinantrag, mit dem Sie Ihren Führerschein innerhalb von 3 Jahren nach dem Bestehen der praktischen Prüfung bei Ihrer Gemeindeverwaltung in Empfang nehmen können.
Sie haben die praktische Prüfung nicht bestanden?
Haben Sie die praktische Prüfung nicht bestanden, dürfen Sie nicht am selben Tag erneut zur Prüfung antreten. Haben Sie die praktische Prüfung zwei Mal nicht bestanden, können Sie erst wieder zur Prüfung antreten, nachdem Sie 4 praktische Kursstunden bei einer anerkannten Fahrschule absolviert haben. Ein Fahrschulfahrzeug ist ab der 3. Prüfung zwingend notwendig.
Bei der Prüfung nicht vergessen!
Alle Dokumente müssen gültige Originaldokumente sein.Im Falle eines Versäumnisses findet die Prüfung nicht statt. Der Preis der Prüfung wird jedoch eingefordert.

Personalausweis

Führerschein der Kategorie D/D1

Bescheinigung über die Teilnahme am praktischen Unterricht (Im Falle einer Ausbildung bei einer anerkannten Fahrschule)

Provisorischer Führerschein (Im Falle einer freien Schulung)

Personalausweis

Führerschein

Zulassungsbescheinigung

Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung

Versicherungkarte

Grüne Prüfbescheinigung

Technisches Merkblatt ODER Identifikationsbericht

L-Symbol

Zwei gerade Rückspiegel (Im Falle einer freien Schulung)

Tachograph (Im Falle einer freien Schulung)

Zulassungsbescheinigung

Versicherungkarte

Grüne Prüfbescheinigung

Technisches Merkblatt ODER Identifikationsbericht
