Kategorie CE/C1E
Kategorie CE/C1E
Für einen Anhänger (Sattelzug) mit einem zulässigen Gesamtgewicht (ZGG) von bis zu 750 kg reicht der Führerschein Kategorie C-C1 aus. Andernfalls ist ein Führerschein Kategorie CE-C1E erforderlich.
Wenn Sie ein Berufskraftfahrer sind, müssen Sie Sie die Anforderungen der Berufsbefähigung (BBN) erfüllen.
Art der Fahrzeug
- Fahrzeug einen Anhänger (einen Sattelzug)
Filtres
Theoretische Prüfung
Sie sind von der theoretischen Prüfung befreit.
Praktische Prüfung
Eine praktische Schulung muss zur Erlangung des Führerscheins Kategorie CE/CE1 gefolgt werden. Sie haben die Wahl zwischen eine Schulung an einer anerkannten Fahrschule oder eine Schulung mit einem provisorischen Führerschein, sofern Sie einen provisorischen Führerschein haben, den Sie gegen Vorlage Ihres gültigen Führerscheins der Kategorie C-C1 bei Ihrer Gemeindeverwaltung in Empfang nehmen können.
Sie werden gebeten, das Zentrum aufzusuchen, um die Prüfung im Voraus zu bezahlen. Sowohl für Ihre Sicherheit als auch für unsere wird die Zahlung per Bancontact zutiefst empfohlen. Kreditkarten werden nicht angenommen.
Sie haben die Prüfung bestanden?
Wenn Sie die praktische Prüfung bestanden haben, erhalten Sie einen Führerscheinantrag, mit dem Sie Ihren Führerschein innerhalb von 3 Jahren nach dem Bestehen der praktischen Prüfung bei Ihrer Gemeindeverwaltung in Empfang nehmen können.
Sie haben die Prüfung nicht bestanden?
Haben Sie die praktische Prüfung nicht bestanden, dürfen Sie nicht am selben Tag erneut zur Prüfung antreten. Haben Sie die praktische Prüfung zwei Mal nicht bestanden, können Sie erst wieder zur Prüfung antreten, nachdem Sie 4 praktische Kursstunden bei einer anerkannten Fahrschule absolviert haben. Ein Fahrschulfahrzeug ist ab der 3. Prüfung zwingend notwendig.
ABei der Prüfung nicht vergessen!
Alle Dokumente müssen gültige Originaldokumente sein.Im Falle eines Versäumnisses findet die Prüfung nicht statt. Der Preis der Prüfung wird jedoch eingefordert.

Personalausweis

Führerschein der Kategorie C/C1

Im Falle einer Ausbildung in einer anerkannten Fahrschule: Bescheinigung über die Teilnahme am praktischen Unterricht

Im Falle einer freien Begleitung: Provisorischer Führerschein

Personalausweis

Führerschein

Zulassungsbescheinigung

Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung

Versicherungkarte

Grüne Prüfbescheinigung

Technisches Merkblatt ODER Identifikationsbericht

Der einfache Frachtbrief ODER der internationaler Frachtbrief *

L-Symbol

Zwei gerade Seitenspiegel (freie Begleitung)
* Wenn gemäß den Bestimmungen über den Transport von Gegenständen die beiden Frachtbriefe nicht vorgeschrieben sind, muss ein frühestens am Vortag der praktischen Prüfung ausgestellter Wiegeschein vorgelegt werden. Der Wiegeschein muss die folgenden Informationen enthalten: Kenndaten der Waage, Datum der Wiegung, Kennzeichen des Fahrzeugs, Gewicht in beladenem Zustand;

Zulassungsbescheinigung

Versicherungkarte

Grüne Prüfbescheinigung
