„Wallonisierung“ des Führerscheins
Seit dem 1. Januar 2026 muss Ihr gesamter Führerscheinprozess von Anfang bis Ende in der Wallonie stattfinden.
Also um die praktische Prüfung in der Wallonie ablegen zu können, müssen Sie folgende Prüfungen in der Wallonie bestanden haben:
- Ihre theoretische Prüfung
- Ihren Risikowahrnehmungstest (TPR)
- Ihren Test der technischen Fahrfähigkeiten (TCTC) (nur für Inhaber eines vorläufigen Führerscheins M18)
Diese Regel wurde vom Öffentlichen Dienst der Wallonie (ÖDW) im Rahmen einer neuen regionalen Verordnung beschlossen.
Autosécurité wendet lediglich die vom ÖDW, seiner Aufsichtsbehörde, festgelegten Regeln an.
Für die Kategorie B (PKW):
- Sie legen Ihre theoretische Prüfung in der Wallonie ab,
- Sie legen anschließend Ihren Risikowahrnehmungstest (TPR) in der Wallonie ab,
- Sie können dann Ihre praktische Prüfung in einem wallonischen Prüfungszentrum Ihrer Wahl ablegen.
Ihr gesamter Prozess findet nun in der Wallonischen Region statt.
Für andere Führerscheinkategorien: Das gleiche Prinzip gilt – alle Schritte müssen in der Wallonie absolviert werden.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Ihren Prozess in dieser anderen Region fortzusetzen
- Ihren Prozess in der Wallonie neu zu beginnen, was bedeutet:
- Bestehen der theoretischen Prüfung in der Wallonie;
- Bestehen des TPR in der Wallonie.
Ab dem 1. Januar 2026 muss der gesamte Prozess von Anfang bis Ende in der Wallonie durchgeführt werden.
Bei der Terminbuchung prüft unser System automatisch:
- Wo Sie Ihre theoretische Prüfung bestanden haben;
- Wo Sie Ihren TPR bestanden haben.
Diese Informationen werden direkt in der offiziellen Datenbank überprüft. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, kann der Termin nicht gebucht werden.
Kontaktieren Sie unseren Kundendienst unter +32 87 57 20 30.