Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Prüfung in ausländischer Sprache

Kandidaten, die die französische oder deutsche Sprache nicht beherrschen, können die theoretische Prüfung mit Hilfe eines vom Gericht anerkannten Dolmetschers in bestimmten Prüfungszentren der Wallonischen Region (Wandre und Couillet) ablegen. Diese Sitzungen werden nur auf Terminvereinbarung organisiert und ein Zusatz von 50,- € wird für den Dolmetscher verlangt.

In unsere Firma werden solche Prüfungen nur in unserem Prüfungszentrum von Wandre organisiert. Um sich anzumelden, müssen Sie vor Ort einen gültigen Originalausweis vorlegen und den Betrag von 65, – € (Sitzung 15, – € + Dolmetscher 50, – €) im Voraus bezahlen.

Die Prüfungen können also nur in den 3 Landessprachen und dem Englischen organisiert werden.Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.