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Periodische Kontrolle
Zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit ist Ihr Fahrzeug einer jährlichen technischen Prüfung unterworfen, und zwar erstmals vor seinem vierten Jahrestag. Nach dieser Prüfung wird Ihnen eine Prüfbescheinigung, die auf etwaige Defekte hinweist, ausgestellt.
Erhalten Sie mit dem Bonussystem eine um 2 Jahre verlängerte Gültigkeit Ihrer Prüfbescheinigung. Für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2025 vorgefahren werden 1-01-2025 gelten folgende Bedingungen, um diesen Bonus zu erhalten:
- Ist Ihr Fahrzeug weniger als 8 Jahre alt?
- Ist Ihr Fahrzeug fristgerecht vorgefahren worden?
- Beträgt der Kilometerstand weniger als 110 000 km?
- Weist Ihre Prüfbescheinigung nicht den Code 1, 2 oder 3 (begrenzte Gültigkeit) auf?
- Wird Ihr Fahrzeug nicht zum „Ziehen eines Anhängers mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg“ genutzt?
Sind alle diese Bedingungen bei der umfassenden regelmäßigen Prüfung (also nicht bei einer Nachprüfung) erfüllt, können Sie eine 2-jährige Frist vor der nächsten Prüfung in Anspruch nehmen.
Im Falle einer Gebrauchtwagenprüfung gilt das Bonussystem nicht.
Nachkontrolle
Haben Sie für Ihr Fahrzeug eine Prüfbescheinigung mit begrenzter Gültigkeit erhalten, muss eine Nachkontrolle an derselben Prüfstelle stattfinden, um zu prüfen, ob die festgestellten Defekte behoben worden sind.
Achtung : Denken Sie daran, Ihr Fahrzeug innerhalb der auf Ihrer Prüfbescheinigung vermerkten Frist vorzufahren!
Ab einem bestimmten Datum ist eine neue, vollständige Kontrolle erforderlich.
Dieses Datum ist auf der Bescheinigung über die technische Kontrolle angegeben.
Kontrolle für Eigentümerwechsel (Gebraucht)
Vor der Zulassung auf den Namen eines neuen Eigentümers muss das Fahrzeug für eine technische Gebrauchtwagenkontrolle vorgefahren werden. Zusätzlich zu einer Grundprüfung werden 33 weitere Punkte geprüft. Nach dieser Kontrolle werden Ihnen verschiedene Dokumente ausgestellt:
Verkaufen Sie Ihr weniger als 3 Jahre altes Fahrzeug?
Sofern alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, die bis zu seinem 4. Jahrestag gültig ist.
Dasselbe gilt, wenn es mit einer Anhängervorrichtung für einen Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg ausgestattet ist.
Soll es allerdings einen Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg ziehen, erhalten Sie eine Prüfbescheinigung mit 1-jähriger Gültigkeit.
Verkaufen Sie Ihr mehr als 3 Jahre altes Fahrzeug?
Sofern alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Prüfbescheinigung mit 1-jähriger Gültigkeit.
Er beinhaltet die Ergebnisse der 33 weiteren geprüften Punkte und informiert den Käufer damit über den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs, der sich nicht direkt auf die Sicherheit auswirkt.
Er hat eine Gültigkeit von 2 Monaten ab dem Datum, an dem er nach der technischen Prüfung ausgestellt wird.
Der Car-Pass bietet eine Rückverfolgbarkeit und Garantie in Bezug auf den Kilometerstand. Für nähere Informationen hier klicken.
Sie können Ihr Fahrzeug unter folgenden Bestimmungen mit den Nummernschilder Ihrer Wahl präsentieren:
– Mit dem letzten Kennzeichen des Fahrzeugs.
– Mit anderen belgischen Kennzeichen, die nicht abgemeldet sind. Ein Nummernschild gilt als abgemeldet, wenn dieses an die KFZ-Zulassungsstelle zurückgegeben wurde, verloren oder gestohlen oder wenn dieses seit mehr als 4 Monaten keinem Fahrzeug mehr zugewiesen ist.
– Ab dem 04.01.2021 haben Sie die Möglichkeit, ein sogenanntes „Nationales Kennzeichen“ zu verwenden, das für jede in Belgien ansässige natürliche oder juristische Person bestimmt ist. Dieses Kennzeichen ist über einen Zeitraum von 20 aufeinander folgenden Kalendertagen einem einzelnen Fahrzeug zugewiesen. Die Gültigkeit ist anhand der 2 grünen Aufkleber auf dem Kennzeichen (Tag und Monat) gekennzeichnet. Dieses Kennzeichen ist weiß mit grünen Zeichen und beginnt mit den Buchstaben „UA“, gefolgt vom Jahr.
Die Verwendung von Händlerkennzeichen ist ausschließlich Fachleuten vorbehalten. Letztere müssen anhand einer Bescheinigung „Nutzung von Händlerkennzeichen“ nachweisen, dass sie bevollmächtigt sind Fahrzeuge mit einem Händlerkennzeichen vorzufahren.
Außerdem gelten die Regeln für den öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere in Bezug auf Ihren Versicherungsschutz.
- Wurde Ihr Fahrzeug vor weniger als 2 Monaten in Belgien oder einem anderen EWR-Mitgliedstaat einer vollständigen Kontrolle unterzogen?
- Haben Sie nach dieser Kontrolle eine Bescheinigung über die technische Kontrolle mit normaler Gültigkeit erhalten?
Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, können Sie eine vereinfachte Prüfung in Anspruch nehmen, die aus einer Sichtprüfung und in einigen Fällen einer Messung des Feinstaubgehalts besteht. Nach der Kontrolle wird Ihnen ein Dokument „Sichtprüfung des Fahrzeugs“ mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt. Außerdem wird ein Stempel auf Ihrer letzten Bescheinigung über die technische Kontrolle angebracht. Wenn Ihr Fahrzeug bei der Sichtprüfung einen Mangel aufweist, wird dennoch eine vollständige Prüfung durchgeführt.
Um eine Genehmigungskontrolle einzuleiten, ist es notwendig, zunächst eine schriftliche Anfrage (entweder per E-Mail oder Post) an eine dafür zuständige Prüfstelle Ihrer Wahl zu senden:
WANDRE: Avenue de l’Indépendance 91, 4020 Liège; conformites91@autosecurite.be
MARQUAIN: Rue de Serpolet 21, 7522 Marquain; conformites65@autosecurite.be
Damit Ihre Anfrage bearbeitet werden kann, muss Ihre Terminanfrage folgende Angaben enthalten:
– Ihre Kontaktdaten (Nachname, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Mehrwertsteuernummer);
– Die Dokumente des Fahrzeugs (siehe „Praktische Informationen“);
– Fotos des Fahrzeugs.
Nach Analyse Ihrer Anfrage durch Autosécurité wird Ihnen eine Terminbestätigung zugesandt.
LPG/GNC-Kontrolle
Wird Ihr Fahrzeug mit LPG (Flüssiggas) oder GNC (Erdgas) angetrieben? Es muss somit zusätzlich zur technischen Grundkontrolle einer spezifischen LPG/GNC-Kontrolle unterzogen werden muss.
In diesem Fall wird diese zusätzliche Kontrolle bei der 1. Präsentation zur technischen Grundkontrolle (periodische, Gebrauchtwagenkontrolle, …) durchgeführt.
Achtung
Eventuelle Eingriffe und Sichtkontrollen, die mit diesen Anlagentypen verbunden und gesetzlich vorgeschrieben sind, müssen von einem anerkannten Installateur durchgeführt werden, bevor Sie zur technischen Kontrolle gehen.
Beispielsweise muss eine CNG-Anlage vor ihrem 4-jährigen Bestehen einer Sichtprüfung der Tanks unterzogen werden! Erkundigen Sie sich bei der Marke Ihres Fahrzeugs oder bei einem anerkannten Installateur.
Eventuelle Eingriffe und Sichtkontrollen, die mit diesen Anlagentypen verbunden und gesetzlich vorgeschrieben sind, müssen von einem anerkannten Installateur durchgeführt werden, bevor Sie zur technischen Kontrolle gehen.
Beispielsweise muss eine CNG-Anlage vor ihrem vierjährigen Bestehen einer Sichtprüfung der Tanks unterzogen werden! Erkundigen Sie sich bei der Marke Ihres Fahrzeugs oder bei einem zugelassenen Installateur.
Die Installationsprüfung wird gleichzeitig während der periodischen Kontrolle durchgeführt.
Bei normgerechtem Einbau wird eine Vignette ausgestellt, der auf der Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzubringen ist. Wird ein Fehler an der LPG/CNG-Anlage festgestellt, erhält das Fahrzeug eine begrenzte Gültigkeit oder eine Verkehrsuntauglichkeit, auch wenn es technisch in Ordnung ist und kein Gas mehr als Kraftstoff verwendet wird.
Die Demontage darf nur von einem anerkannten Installateur durchgeführt werden, der Ihnen eine spezielle Bescheinigung für die Demontage ausstellt. Das Fahrzeug muss dann, unabhängig von einer sonstigen technischen Kontrolle, innerhalb von 30 Kalendertagen in einer unserer Prüfstellen präsentiert werden.
Transfer eines Fahrzeugs
Die Übertragung eines Fahrzeugs und des dazugehörigen Nummernschilds zwischen Ehepartnern oder gesetzlich zusammenwohnenden Partnern oder Eltern an Kinder ist möglich. Bitte wenden Sie sich dazu mitsamt folgenden Dokumenten (manche sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich) an Ihren Versicherer:
• Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs;
• Auszug aus der Eheschließungsurkunde (Ehepartner) oder Nachweis des gesetzlichen Zusammenwohnens (gesetzlich zusammenwohnende Partner);
• Auszug aus der Geburtsurkunde im Falle einer Übertragung an ein eigenes Kind;
• Schreiben des Eigentümers, das die Übertragung bescheinigt.
Ist die übertragende Person verstorben, müssen Sie die Fahrzeugpapiere sowie einen Auszug aus der Sterbeurkunde mitbringen.
Die auf Papier ausgefüllte, unterschriebene Zulassungsanfrage muss mit den eventuellen Anhängen direkt an einem Schalter oder KFZ-Zulassungsstelle oder via bpost ausgehändigt werden.
Die Übertragung von Nummernschildern ist bei Nummernschildern im alten Format nicht möglich.
Mit „altem Format“ sind ältere Nummernschilder gemeint, die nur aus 5 oder 6 Zeichen bestehen.
In diesem Fall, wie auch bei der Überführung eines Fahrzeugs ohne Nummernschild, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung bei einer technischen Prüfstelle stellen, wobei es sich dann um einen einfachen Verwaltungsbesuch handelt.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
• Zulassungsbescheinigung
• Konformitätsbescheinigung
• Letzte Prüfbescheinigung
• Auszug aus der Eheschließungsurkunde (Ehepartner) oder Nachweis des gesetzlichen Zusammenwohnens (gesetzlich zusammenwohnende Partner)
• Auszug aus der Geburtsurkunde im Falle einer Übertragung an ein eigenes Kind (bei Ihrer Gemeindeverwaltung erhältlich)
• Schreiben des Eigentümers, das die Übertragung bescheinigt, oder aber Auszug aus der Sterbeurkunde
Bitte wenden Sie sich anschließend mitsamt folgenden Dokumenten an Ihren Versicherer:
• Zulassungsantrag
• Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
• Auszug aus der Eheschließungsurkunde (Ehepartner) oder Nachweis des gesetzlichen Zusammenwohnens (gesetzlich zusammenwohnende Partner)
• Auszug aus der Geburtsurkunde im Falle einer Übertragung an ein eigenes Kind (bei Ihrer Gemeindeverwaltung erhältlich)
• Schreiben des Eigentümers, das die Übertragung bescheinigt, oder aber Auszug aus der Sterbeurkunde
Anhängerkupplungskontrolle
Haben Sie Ihr Fahrzeug soeben mit einer Anhängervorrichtung ausgestattet?
Originalmontage oder Montage nach dem Kauf
Unabhängig davon, ob es sich um ein Originalmontage (vom Werk) oder um eine nachträglich eingebaute Anhängervorrichtung handelt, muss die Vorrichtung sofort nach der Inbetriebnahme des Fahrzeugs oder nach dem Einbau der Vorrichtung kontrolliert werden.
Ist Ihr Fahrzeug mit einer Anhängervorrichtung ausgestattet, mit dem Ziel Anhänger zu ziehen, deren Maximale Zugelassene Masse (MMA) 750kg nicht überschreitet, oder die sie als Fahrradträger benutzen möchten? Vergessen Sie nicht, dass diese Vorrichtung auch einer Kontrolle unterworfen ist:
Ab der Inbetriebnahme der Vorrichtung
Sobald Ihr Fahrzeug mit einer Anhängervorrichtung oder „Fahrradträger“ ausgestattet ist, auch im Falle einer Originalmontage, ist die technische Kontrolle erforderlich.
Ihr Fahrzeug ist weniger als 4 Jahre alt:
• Wenn Ihr Fahrzeug in den letzten zwei Monaten eine umfassenden Kontrolle unterzogen wurde, oder wenn es noch nie kontrolliert wurde, wird eine Teilkontrolle durchgeführt, wobei die Anhängerkupplung und Ihre Befestigung überprüft werden. Sie erhalten dann eine Prüfbescheinigung, die bis zu seinem 4. Jahrestag gültig ist. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge im Neuzustand, die mit solchen Vorrichtungen ausgestattet sind.
• Wenn eine komplette Kontrolle vor mehr als 2 Monaten durchgeführt wurde, wird wieder eine komplette Kontrolle durchgeführt. Sie erhalten dann eine Prüfbescheinigung, die bis zu seinem 4. Jahrestag gültig ist, außer wenn das Fahrzeug in seinem 4. Jahr ist, in diesem Fall wird eine Gültigkeit von einem Jahr gegeben.
Wenn Ihr Fahrzeug 4 Jahre alt oder älter ist und dass die letzte umfassende Kontrolle vor über 2 Monaten durchgeführt wurde, wird eine umfassende Kontrolle vorgenommen. Das Datum dieser Kontrolle wird dann als das neue Referenzdatum genommen. Wurde Ihr Fahrzeug in den letzten 2 Monaten einer umfassenden Prüfung unterzogen? Dann handelt es sich um eine Teilkontrolle. Diese Kontrolle wird keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Prüfbescheinigung haben.
Bei den periodischen Kontrollen
Bei der periodischen Kontrolle muss die vollständige Anhängervorrichtung im montierten und befestigten Zustand vorhanden sein. Andernfalls wird Ihnen eine rote Prüfbescheinigung mit 15-tägiger Gültigkeit ausgestellt.
Nach der Demontage (administrative Regularisierung)
Die Demontage einer Anhängerkupplung erfordert eine administrative Regularisierung in einer Prüfstelle. Da besondere Fälle möglich sind, empfehlen wir Ihnen unseren Kundendienst unter die Nummer 087/57.20.30 für weitere Auskünfte zu kontaktieren.
Ist Ihr Fahrzeug mit einer Anhängervorrichtung ausgestattet, die dazu bestimmt ist, Anhänger, deren Maximale Zugelassene Masse (MMA) 750kg überschreitet zu ziehen? Vergessen Sie nicht, dass diese Vorrichtung auch einer Kontrolle unterworfen ist:
Ab der Inbetriebnahme der Vorrichtung
Sobald Ihr Fahrzeug mit einer Anhängervorrichtung ausgestattet ist, ist die technische Kontrolle erforderlich. Es handelt sich dann um eine vollständige Kontrolle (Basiskontrolle + Kontrolle der Anhängerkupplung und deren Befestigung).
Wenn Ihr Fahrzeug in einem Einwandfreien Zustand ist, wird eine Prüfbescheinigung mit dem Hinweis „Zugfahrzeug“ sowie den technisch zulässigen Anhängelasten ausgestellt. In diesem Fall hat die Prüfbescheinigung eine Gültigkeit von einem Jahr.
Wurde Ihr Fahrzeug in den letzten 2 Monaten einer vollständigen Kontrolle unterzogen, wird eine Teilkontrolle durchgeführt, wobei die Anhängerkupplung und deren Befestigung überprüft werden.
Bei den periodischen Kontrollen
Bei der periodischen Kontrolle muss die vollständige Anhängervorrichtung im montierten und befestigten Zustand vorhanden sein. Andernfalls wird Ihnen eine rote Prüfbescheinigung mit 15-tägiger Gültigkeit ausgestellt.
Nach der Demontage (administrative Regularisierung)
Die Demontage einer Anhängerkupplung erfordert eine administrative Regularisierung in einer Prüfstelle. Da besondere Fälle möglich sind, empfehlen wir Ihnen unseren Kundendienst unter die Nummer 087/57.20.30 für weitere Auskünfte zu kontaktieren.
Kontrolle eines importierten Fahrzeugs
Seit dem 4. Februar 2019 ist die Vignette 705 des Zollamtes durch eine elektronische Information “e-705” ersetzt worden. Letztere wird direkt an K.Z.S.-Dienste übermittelt. Der Zulassungsantrag wird nur noch von der technischen Kontrolle ausgehändigt.
Seit dem 1. April 2019 ist es möglich importierte Fahrzeuge aus der EU über WebDIV zu registrieren.
Diese Prozedur ist nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Ihr Fahrzeug muss zu der Kategorie M1
2. Ihre Fahrgestellnummer muss aus 17 Zeichen bestehen.
3. Ihr Fahrzeug muss im Anschluss verzollt werden. Präsentieren Sie sich mit den Borddokumenten und dem Kaufvertrag im Büro eines Zollamtes.
4. Sie müssen Ihr Fahrzeug vorab registrieren. Besuchen Sie die Internetseite der SPF Mobilität und Transportwesen und bereiten Sie Ihren elektronischen Personalausweis vor.
Wenn all diese Schritte in der Reihenfolge ausgeführt wurden, kann die Registrierung direkt über den Versicherungsmakler erfolgen vorausgesetzt, es gibt keinen Eigentümerwechse (z. B. nach einem Umzug)
Bei einem Besitzerwechsel muss anschließend eine Gelegenheitskontrolle durchgeführt werden. Für diese Art der Kontrolle ist eine Terminvereinbarung erforderlich, die über unseren Kundenservice unter 087/39.39.49 erfolgt. Die Terminvereinbarung über das Internet ist für Fahrzeuge aus dem Ausland nicht möglich.
Alle anderen Fahrzeuge müssen über eine belgische oder europäische Konformitätsbescheinigung verfügen. Wenn nötig können Sie diese beim offiziellen Importeur der Marke oder nach einer besonderen Genehmigungskontrolle an einer der dazu berechtigten technischen Prüfstelle erhalten.
Für nähere Informationen zu derartigen Kontrollen empfehlen wir Ihnen, sich mit unserem Kundendienst unter der Nummer 087/57.20.30 in Verbindung zu setzen.
Rufen Sie für eine Terminvereinbarung die 087/39.39.49 an.
Bei Besitzerwechsel muss eine Gebrauchtwagenkontrolle vorgenommen werden. Für eine derartige Kontrolle ist eine Terminvereinbarung Pflicht. Sie erfolgt über unseren Kundendienst unter der Nummer 087/39.39.49. Für Fahrzeuge aus dem Ausland ist eine Terminvereinbarung per Internet nicht möglich.
Sofern Ihr Fahrzeug in einem Einwandfreien Zustand ist, wird ein Zulassungsantrag ausgehändigt. Suchen Sie anschließend Ihren Versicherer auf, damit er ihn abstempelt, und reichen Sie Ihren Zulassungsantrag bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen (K.Z.S.) ein.
Für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs oder Wiederanmeldung unter demselben Besitzer ist die Gebrauchtwagenkontrolle nicht nötig. Alle Formalitäten werden von Ihrem Versicherungsmakler erledigt. Wir möchten darauf hinweisen, dass jedes Fahrzeug über 4 Jahre die technische Kontrolle unterliegt.
Transformations / Tuning
Sobald Änderungen oder Umbauten an Ihrem Fahrzeug vorgenommen worden sind, müssen Sie es bei der technischen Kontrolle vorfahren, um zu prüfen, ob Sie sicher fahren können.
Kontrolle nach Unfall
PKW, Kleintransporter, Wohnmobile, Besondere Nutzung
Wenn Ihr Fahrzeug einen Unfall hatte, kann es auf Beschluss eines Sachverständigen einer Kotnrolle nach einem Unfall unterzogen werden. Sinn und Zweck dieser Prüfung ist es zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug erneut für den Verkehr zugelassen werden kann, ohne die Sicherheit seiner Insassen sowie die der anderen Straßenverkehrsteilnehmer zu gefährden.
Zusätzlich zu einer Grundprüfung werden spezifische Messungen der Reifengeometrie und des Fahrgestells vorgenommen. Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage der vom Hersteller bereitgestellten Maßangaben.
Nach dieser Kontrolle erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, die auf die etwaigen Defekte hinweist, sowie den Bericht zu den geometrischen Messungen.
ACHTUNG : Eine Kontrolle nach einem Unfall ändert auf keinen Fall das Referenzdatum der regelmäßigen Prüfung und gewährt somit höchstens eine Gültigkeit bis zur nächsten regelmäßigen Prüfung.
Allerdings kann das Datum der vollständigen Kontrolle, die durch die Kontrolle nach einem Unfall verursacht wird, auf Wunsch des Kunden angeglichen werden.
K.Z.S
Jedes Motorfahrzeug (sowie jeder Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg) muss in der Datenbank der Kraftfahrzeugzulassungsstelle K.Z.S. eingetragen sein, um die öffentlichen Straßen befahren zu dürfen.
Bei der Zulassung erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung und ein Nummernschild im europäischen Format.
Für nähere Informationen zu den im Zuge der Zulassung Ihres Fahrzeugs oder der Streichung Ihres Nummernschilds zu unternehmenden Schritten sei auf die Website des FÖD Mobilität und Transportwesen verwiesen.
Selbst wenn sie sich innerhalb unserer Infrastruktur befinden, hängen die Zweigstellen der KFZ und ihre Mitarbeiter direkt von der FöD Mobilität und Verkehr ab.