Oldtimer
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Periodische Kontrolle
Seit dem 1. Januar 2019 unterliegen die in der Wallonie eingeschriebenen Fahrzeuge einer periodischen Kontrolle.
Die Fahrzeuge, die seit mehr als 30 Jahren eingeschrieben sind, können als Oldtimer angemeldet werden.
Im Hinblick auf die (Neue-)Registrierung unter einem spezifischen ‚O‘-Kennzeichen wird eine erste Kontrolle durchgeführt und ein Zulassungsantrag wird ausgestellt, wenn keine Mängel aufgefunden wurden, die zu einer Nachkontrolle führen.
Je nach Alter des Fahrzeugs, ist jetzt eine periodische jährliche oder zweijährige Überprüfung erforderlich. Ab dem Moment wo das Fahrzeuge 50 Jahre alt ist, unterliegt dieses keine periodischen Kontrolle mehr.
Oldtimer-Fahrzeuge dürfen für alle Zwecke benutzt werden, mit Ausnahme von:
- Kommerzielle oder professionelle Benutzung;
- Fahrten Wohnsitz-Arbeit und Wohnsitz-Schule;
- bezahlte und kostenlose Transporte, die angeglichen an bezahlte Personentransporte sind;
- Gebrauch als Maschine oder Werkzeug, sowie für Interventionsaufgaben.
Abhängig vom Alter Ihres Fahrzeugs, das unter dem ‚O‘-Kennzeichen registriert ist, ist eine technische Kontrolle erforderlich oder nicht:
Fahrzeuge zwischen 25 und 30 Jahren: unterliegen einer periodischen jährlichen Oldtimer Kontrolle für Pkw, Lieferwagen und Lkw und vierteljährlich Oldtimer Kontrolle für Busse und Reisebusse.
Fahrzeuge zwischen 30 und 50 Jahren: unterliegen alle 2 Jahren einer periodischen Oldtimer Kontrolle.
Fahrzeuge zwischen 30 und 50 Jahren, die einen historischen Charakter aufweisen: Ab der historische Anerkennung, unterliegen sie keine periodische Kontrolle mehr (nur vor der Wiederzulassung auf den Namen eines neuen Besitzers geprüft).
Fahrzeuge die älter als 50 Jahre sind: Ab dem Moment wo das Fahrzeuge 50 Jahre alt ist, unterliegt dieses keine periodischen Kontrolle mehr (nur vor der Wiederzulassung auf den Namen eines neuen Besitzers geprüft).
Die Kontrollen beziehen sich auf alle Teile des Fahrzeugs, werden aber nach dem Datum der Erstzulassung durchgeführt. Ihr Fahrzeug wird also mit den technischen Normen verglichen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galten.
Langsame Fahrzeuge und Raupenfahrzeuge: Sie unterliegen nicht der regelmäßigen Vorläuferprüfung.
Für Fahrzeuge zwischen 30 und 50 Jahren ist es nun möglich, den historischen Charakter anzuerkennen. Ein Fahrzeug präsentiert ein historisches Interesse, wenn es die folgenden 3 Bedingungen erfüllt:
1. Es wurde vor mindestens dreißig Jahren gebaut oder zum ersten Mal registriert.
2. Sein Typ wird nicht mehr produziert.
3. Es ist historisch und in seinem ursprünglichen Zustand erhalten, und es wurden keine wesentlichen Änderungen an den technischen Eigenschaften seiner Hauptkomponenten vorgenommen.
Diese Anerkennung wird nur auf Antrag des Kunden durchgeführt und erfordert immer eine vollständige Kontrolle des Fahrzeugs sowie die Erstellung eines spezifischen Dossiers durch den Verantwortlichen einer unserer autorisierten Stationen in Marquain (ST65) und Wandre (ST91). Je nach Fall kann der historische Charakter direkt zugewiesen oder direkt abgelehnt werden. Im Zweifelsfall wird die Akte zur Analyse und Entscheidung an unsere Aufsichtsbehörde weitergeleitet. Jede Dokumentation, die sich auf den Typ / das Modell des Fahrzeugs bezieht, ist ein unbestreitbarer Pluspunkt.
GEBÜHREN :
Für die Erstellung der Akte zur Anfrage als historischer Charakter wird ein Betrag von 55,70 € beantragt.
Wenn der historische Charakter gewährt wird, wird ein zusätzlicher Betrag von 31,30-€ geltend gemacht.
Gebühren:
Für die Zusammenstellung der Antragsunterlagen für die Anerkennung als historischer Charakter wird ein zusätzlicher Betrag von 95,20 € erhoben.
Wenn der historische Charakter gewährt wird, ein zusätzlicher Betrag von verlangt.
Im Anschluss der periodischen Kontrolle, erhalten Sie folgende Dokumente:
Die Prüfbescheinigung, die dem Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Präsentation entspricht.
Auf Anfrage des Kunden:
– Ein Zulassungsantrag zur Erlangung von einem ‘O’-Kennzeichen
– Einen Hinweis auf der technischen Prüfbescheinigung, der sich auf die Zuordnung des historischen Charakters bezieht:
– OLDTIMER: Fahrzeug mit historischem Charakter
– OLDTIMER: Historischer Charakter NICHT gewährt
– OLDTIMER: Historischer Charakter wird derzeit geprüft
– Nur für die Oldtimer, die nicht der periodischen jährlichen Kontrolle unterliegen, wird ein Hinweis, der die Gültigkeit der technischen Prüfbescheinigung auf 2 Jahre beschränkt (was zum Beispiel das Fahren mit dem Fahrzeug in einigen Ländern erlaubt) vermerkt.
Oldtimer aus dem Ausland
Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland als Oldtimer anmelden möchten, müssen Sie über die ursprüngliche ausländische Zulassungsbescheinigung verfügen. Wir empfehlen Ihnen, zuerst ein Zollamt aufzusuchen.
Sie müssen dann Ihr Fahrzeug zur technischen Kontrolle vorfahren. Nach einer gültigen technischen Kontrolle erhalten Sie einen Antrag auf Zulassung als Oldtimer. Dies muss unterschrieben und dann von Ihrem Versicherer validiert werden, bevor es zur KZS vorgelegt werden kann.
Für weitere Informationen zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen, sich unter 087/57.20.30 an unseren Kundendienst zu wenden.
K.Z.S
Jedes Motorfahrzeug (sowie jeder Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg) muss in der Datenbank der Kraftfahrzeugzulassungsstelle K.Z.S. eingetragen sein, um die öffentlichen Straßen befahren zu dürfen.
Bei der Zulassung erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung und ein Nummernschild im europäischen Format.
Für nähere Informationen zu den im Zuge der Zulassung Ihres Fahrzeugs oder der Streichung Ihres Nummernschilds zu unternehmenden Schritten sei auf die Website des FÖD Mobilität und Transportwesen verwiesen.
Selbst wenn sie sich innerhalb unserer Infrastruktur befinden, hängen die Zweigstellen der KFZ und ihre Mitarbeiter direkt von der FöD Mobilität und Verkehr ab.