Besondere Nutzung

Filtres

Periodische Kontrolle

Fahrzeuge, die einen bestimmten Zweck erfüllen, sind ab ihrer Zulassung alle 6 Monate der technischen Kontrolle unterworfen. Zusätzlich zur Grundprüfung wird eine Kontrolle der spezifischen Ausstattung des Fahrzeugs vorgenommen.

Krankenwagen, Taxis (einschließlich Sonder- und Sozialtaxis) und Schulfahrzeuge.

Nachkontrolle

Haben Sie für Ihr Fahrzeug eine Prüfbescheinigung mit begrenzter Gültigkeit erhalten, muss eine Nachkontrolle an derselben Prüfstelle stattfinden, um zu prüfen, ob die festgestellten Defekte behoben worden sind.

Vorsicht : Denken Sie daran, Ihr Fahrzeug innerhalb der auf Ihrer Prüfbescheinigung vermerkten Frist vorzufahren! Ab einem bestimmten Datum ist eine neue, umfassend geprüft erforderlich. Dieses Datum ist auf der Bescheinigung über die technische Prufüng angegeben.

Kontrolle zur Überprüfung der Wiederanmeldung (Gebrauchtwagen)

Vor der Zulassung auf den Namen eines neuen Eigentümers muss das Fahrzeug für eine spezifische technischen Kontrolle vorgefahren werden. Zusätzlich zu einer Grundprüfung werden 33 weitere Punkte geprüft. Nach dieser Kontrolle werden Ihnen verschiedene Dokumente ausgestellt:

Sofern Ihr Fahrzeug in Ordnung ist erhalten Sie eine 6-Monatige Gültigkeit.

Er beinhaltet die Ergebnisse der 33 weiteren geprüften Punkte und informiert den potenziellen Käufer damit über den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs, und über Mängel der sich nicht direkt auf die Sicherheit auswirkt.

  • Wurde Ihr Fahrzeug vor weniger als 2 Monaten in Belgien oder einem anderen EWR-Mitgliedstaat einer vollständigen Kontrolle unterzogen?
  • Haben Sie nach dieser Kontrolle eine Bescheinigung über die technische Kontrolle mit normaler Gültigkeit erhalten?

Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, können Sie eine vereinfachte Prüfung in Anspruch nehmen, die aus einer Sichtprüfung und in einigen Fällen einer Messung des Feinstaubgehalts besteht. Nach der Kontrolle wird Ihnen ein Dokument „Sichtprüfung des Fahrzeugs“ mit einer Gültigkeit von 6 Monaten ausgestellt. Außerdem wird auf Ihrer letzten Bescheinigung über die technische Kontrolle ein Vermerk hinzugefügt.

Wenn Ihr Fahrzeug bei der Sichtprüfung einen oder mehrere Mängel * aufweist, wird dennoch eine vollständige Prüfung durchgeführt.

*Größere Mängel, kleinere Mängel innerhalb von 3 Monaten oder kleinere Mängel, die ohne Vertretung behoben werden müssen.

Sie ist ab dem Datum ihrer Ausstellung nach Abschluss der technischen Kontrolle 2 Monaten lang gültig.

Der Car-Pass bietet unter anderem eine Rückverfolgbarkeit und Garantie in Bezug auf den Kilometerstand.

• Ist Ihr Fahrzeug vor weniger als 2 Monaten umfassend geprüft worden?
• Haben Sie nach dieser Kontrolle eine Prüfbescheinigung mit normaler Gültigkeit erhalten?

Sind diese 2 Bedingungen erfüllt, können Sie eine vereinfachte Kontrolle in Anspruch nehmen. Diese setzt sich aus einer visuellen Inspektion und einem Bremstest zusammen. Nach der Kontrolle erhalten Sie ein Dokument ‚Visuelle Inspektion des Fahrzeugs‘ mit 1-jähriger Gültigkeit. Außerdem wird Ihre letzte Prüfbescheinigung abgestempelt. Weist Ihr Fahrzeug bei der visuellen Kontrolle einen Defekt auf, wird trotz allem eine umfassende Kontrolle ausgeführt.

Transfer

Die Übertragung eines Fahrzeugs und des dazugehörigen Kennzeichens zwischen Ehepartnern oder gesetzlich zusammenwohnenden Partnern oder Eltern an Kinder ist möglich. Bitte wenden Sie sich dazu mitsamt folgenden Dokumenten (manche sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich) an Ihren Versicherer:

• Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
• Auszug aus der Eheschließungsurkunde (Ehepartner) oder Nachweis des gesetzlichen Zusammenwohnens (gesetzlich zusammenwohnende Partner)
• Auszug aus der Geburtsurkunde im Falle einer Übertragung an ein eigenes Kind
• Schreiben des Eigentümers, das die Übertragung bescheinigt

Ist die übertragende Person verstorben, müssen Sie die Fahrzeugpapiere sowie einen Auszug aus der Sterbeurkunde mitbringen.

Die auf Papier ausgefüllte, unterschriebene Zulassungsanfrage muss mit den eventuellen Anhängen direkt an einem Schalter oder KFZ-Zulassungsstelle oder via bpost ausgehändigt werden.

Unter ‚altes Format‘ sind ältere Kennzeichen zu verstehen, die nur aus 5 oder 6 Zeichen bestehen.

In diesem Fall müssen Sie sich ebenso wie im Falle der Übertragung eines Fahrzeugs, aber nicht des dazugehörigen Kennzeichens bei einer technischen Prüfstelle einen Zulassungsantrag besorgen. Dabei handelt es sich um einen rein administrativen Besuch. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

• Zulassungsbescheinigung
• Konformitätsbescheinigung
• letzte Prüfbescheinigung
• Auszug aus der Eheschließungsurkunde (Ehepartner) oder Nachweis des gesetzlichen Zusammenwohnens (gesetzlich zusammenwohnende Partner)
• Auszug aus der Geburtsurkunde im Falle einer Übertragung an ein eigenes Kind (bei Ihrer Gemeindeverwaltung erhältlich)
• Schreiben des Eigentümers, das die Übertragung bescheinigt, oder aber Auszug aus der Sterbeurkunde (in diesem Fall ist auch eine Übertragung von einem Kind an seine Eltern möglich)

Bitte wenden Sie sich anschließend mitsamt folgenden Dokumenten an Ihren Versicherer:

• Zulassungsantrag
• Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
• Auszug aus der Eheschließungsurkunde (Ehepartner) oder Nachweis des gesetzlichen Zusammenwohnens (gesetzlich zusammenwohnende Partner)
• Auszug aus der Geburtsurkunde im Falle einer Übertragung an ein eigenes Kind (bei Ihrer Gemeindeverwaltung erhältlich)
• Schreiben des Eigentümers, das die Übertragung bescheinigt, oder aber Auszug aus der Sterbeurkunde

LPG/GNC-Kontrolle

Wird Ihr Fahrzeug mit LPG (Flüssiggas) oder GNC (Erdgas) angetrieben? Denken Sie bitte daran, dass es somit zusätzlich zur technischen Grundprüfung einer LPG/GNC-Prüfung unterzogen werden muss.

Vorsicht : Eine LPG/GNC-Anlage muss in einer anerkannten Werkstatt von einem anerkannten Installateur eingebaut werden.

Originalmontage oder Montage im Neuzustand

Im Falle einer Originalmontage oder einer Montage im Neuzustand wird die Anlage beim ersten Besuch geprüft.

Montage nach der Zulassung

Lassen Sie Ihr Fahrzeug erst später mit einer LPG/GNC-Anlage ausstatten, muss es erneut für eine technische Prüfung vorgefahren werden. In diesem Fall wird das Fahrzeug außerdem gewogen, und es wird ein neuer Identifikationsbericht verfasst.

Nach der Kontrolle – sofern Ihre Anlage die Sicherheits- und Installationsnormen erfüllt – wird Ihnen eine Vignette ausgestellt, die Sie an der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs anbringen können.

 

Die Demontage muss geprüft werden, und es bedarf einer administrativen Regulierung, um den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen darüber zu informieren.

Vorsicht

Stellt sich an der LPG/GNC-Anlage mindestens ein Defekt heraus, und wird er/werden sie unter der Bezeichnung ‚Reparatur‘ oder ‚Regulierung mit Nachprüfung‘ vermerkt, können Sie Ihr Fahrzeug erst wieder nutzen, wenn die Reparatur vorgenommen worden ist, auch wenn sich das Fahrzeug insgesamt in einem guten Zustand befindet nicht mit Gas fahren würde

Anhängerkupplungskontrolle

Haben Sie Ihr Fahrzeug soeben mit einer Anhängervorrichtung ausgestattet?

Denken Sie daran, dass auch sie einer Prüfung unterzogen werden muss:

Originalmontage oder Montage im Neuzustand

Im Falle einer Originalmontage oder einer Montage im Neuzustand wird die Anhängervorrichtung beim ersten Besuch geprüft.

Montage nach der Zulassung

Wenn Sie nach der Zulassung eine Anhängervorrichtung anbringen lassen, obliegt es dem Installateur oder Ihnen, Ihr Fahrzeug unaufgefordert zur Prüfung vorzufahren.

Achtung

Bei der regelmäßigen Prüfung muss die vollstände Anhängervorrichtung im montierten und befestigten Zustand vorhanden sein. Andernfalls wird Ihnen eine rote Prüfbescheinigung mit 15-tägiger Gültigkeit ausgestellt.

Die Demontage einer Anhängervorrichtung erfordert eine Regulierung in einer technischen Prüfstelle. Angesichts der besonderen Fälle, die auftreten können bitten wir Sie, Kontakt mit unserem Kundendienst unter der Nummer 087/57.20.30 für mehr Auskünfte aufzunehmen.

Kontrolle eines importierten Fahrzeugs

Seit dem 4. Februar 2019 ist die Vignette 705 des Zollamtes durch eine elektronische Information “e-705” ersetzt worden. Letztere wird direkt an K.Z.S.-Dienste übermittelt. Der Zulassungsantrag wird nur noch von der technischen Kontrolle ausgehändigt.

Seit dem 1. April 2019 ist es möglich importierte Fahrzeuge aus der EU über WebDIV zu registrieren.

Diese Prozedur ist nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Ihr Fahrzeug muss zu der Kategorie M1.

2. Ihre Fahrgestellnummer muss aus 17 Zeichen bestehen.

3. Ihr Fahrzeug muss im Anschluss verzollt werden. Präsentieren Sie sich mit den Borddokumenten und dem Kaufvertrag im Büro eines Zollamtes.

4. Sie müssen Ihr Fahrzeug vorab registrieren. Besuchen Sie die Internetseite der SPF Mobilität und Transportwesen und bereiten Sie Ihren elektronischen Personalausweis vor.

Wenn alle diese Schritte der Reihe nach durchgeführt wurden, kann die Zulassung direkt über Ihren Versicherer erfolgen, vorausgesetzt, es gibt keinen Besitzerwechsel (z. B. durch einen Umzug).

Für die in einem anderen EU Mitgliedsland angemeldeten Fahrzeugen, die über eine europäische Anerkennungsnummer verfügen, wird die europäische Konformitätsbescheinigung (certificate of conformity (COC)) nicht benötigt.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich zum Zweck einer Vorabanalyse mit unserem Kundendienst unter 087/57.20.30 in Verbindung zu setzen.

Alle anderen Fahrzeuge müssen über eine belgische oder europäische Konformitätsbescheinigung verfügen. Wenn nötig können Sie diese beim offiziellen Importeur der Marke oder nach einer besonderen Genehmigungsprüfung an einer dazu berechtigten technischen Prüfstelle erhalten.

Für nähere Informationen zu derartigen Prüfungen empfehlen wir Ihnen, sich mit unserem Kundendienst unter der Nummer 087/57.20.30 in Verbindung zu setzen. Rufen Sie für eine Terminvereinbarung die 087/39.39.49 an.

Kontrolle im Hinblick auf eine Änderung der Zulassung (Gebraucht)

Anschließend muss eine Gebrauchtwagenkontrolle vorgenommen werden. Für eine derartige Kontrolle ist eine Terminvereinbarung unbedingt anzuraten. Sie erfolgt über unseren Kundendienst unter der Nummer 087/39.39.49. Für Fahrzeuge aus dem Ausland ist eine Terminvereinbarung per Internet nicht möglich. Möchten Sie ohne Termin vorfahren, müssen Sie sich an den Prüfstellenleiter wenden. Dieser wird die Möglichkeit entsprechend der Arbeitsauslastung beurteilen.

Sofern Ihr Fahrzeug die technische Kontrolle bestanden hat, wird eine Vignette vergeben und auf dem Zulassungsantrag angebracht. Suchen Sie anschließend Ihren Versicherer auf, damit er ihn abstempelt, und reichen Sie Ihren Zulassungsantrag bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen (K.Z.S.) ein.

Für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs oder Wiederanmeldung unter demselben Besitzer ist die Gebrauchtwagenkontrolle nicht nötig. Alle Formalitäten werden von Ihrem Versicherungsmakler erledigt. Wir erinnern Sie daran, dass Fahrzeuge mit besonderer Nutzung der technischen Kontrolle alle 6 Monate unterworfen sind..

Kontrolle nach Unfall

PKW, Kleintransporter, Wohnmobile, Besondere Nutzung

Wenn Ihr Fahrzeug einen Unfall hatte, kann es auf Beschluss eines Sachverständigen einer Kontrolle nach einem Unfall unterzogen werden. Sinn und Zweck dieser Prüfung ist es zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug erneut für den Verkehr zugelassen werden kann, ohne die Sicherheit seiner Insassen sowie die der anderen Straßenverkehrsteilnehmer zu gefährden.

Zusätzlich zu einer Basiskontrolle werden spezifische Messungen der Geometrie der Räder und des Fahrgestells durchgeführt. Die Beurteilung erfolgt aufgrund der dimensionalen Daten, die vom Hersteller geliefert wurden.

Nach dieser Kontrolle erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, die auf die etwaigen Defekte hinweist, sowie den Bericht zu den geometrischen Messungen.

Achtung

Grundsätzlich ändert eine Kontrolle nach einem Unfall nicht das Bezugsdatum der regelmäßigen Kontrolle und gewährt daher höchstens eine Gültigkeit bis zur nächsten regelmäßigen Kontrolle.

Allerdings kann das Datum der vollständigen Kontrolle, die durch die Kontrolle nach einem Unfall verursacht wird, auf Wunsch des Kunden angeglichen werden.

2-layersK.Z.S

Jedes Motorfahrzeug (sowie jeder Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über  750 kg) muss in der Datenbank der Kraftfahrzeugzulassungsstelle K.Z.S. eingetragen sein, um die öffentlichen Straßen befahren zu dürfen.
Bei der Zulassung erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung und ein Nummernschild im europäischen Format.
Für nähere Informationen zu den im Zuge der Zulassung Ihres Fahrzeugs oder der Streichung Ihres Nummernschilds zu unternehmenden Schritten sei auf die Website des FÖD Mobilität und Transportwesen verwiesen.
Selbst wenn sie sich innerhalb unserer Infrastruktur befinden, hängen die Zweigstellen der KFZ und ihre Mitarbeiter direkt von der FöD Mobilität und Verkehr ab.