Autobus

Filtres

Periodische Kontrolle

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wird Ihr Omnibus vierteljährlich einer technischen Kontrolle unterzogen.

Erhalten Sie eine Verlängerung der Gültigkeit Ihrer Bescheinigung über die technische Kontrolle auf 6 Monate, dank des Bonussystems.

Wenn Ihnen nach der vollständigen periodischen Prüfung (also nicht in der Wiederholung) ein grünes Zertifikat ausgestellt wird und die lebenswichtigen Sicherheitselemente in Ordnung sind, können Sie eine Verdoppelung der Gültigkeitsdauer erhalten.

Busse ohne Retarder müssen alle 3 Monate einer vollständigen Kontrolle unterzogen werden, und wenn sie einen Bonus erhalten, wird 3 Monate nach der vollständigen Kontrolle nur die Bremsprobe durchgeführt.

Nachkontrolle

Haben Sie für Ihr Fahrzeug eine Prüfbescheinigung mit begrenzter Gültigkeit erhalten, muss eine Nachkontrolle an derselben Prüfstelle stattfinden, um zu prüfen, ob die festgestellten Defekte behoben worden sind.

ACHTUNG :

Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der auf Ihrer Bescheinigung über die technische Kontrolle genannten Frist vorführen!

Ab einem bestimmten Datum ist eine neue, vollständige Kontrolle erforderlich. Dieses Datum ist auf der Bescheinigung über die technische Kontrolle angegeben.

Administrative Kontrolle vor Verkauf

Vor der Zulassung auf den Namen des neuen Eigentümers müssen lediglich die Fahrzeugpapiere für eine administrative Kontrolle vorgelegt werden, um das Formular für den Zulassungsantrag ausfüllen und bestätigen zu lassen.

Nach der Zulassung muss der neue Eigentümer das Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang an der technischen Prüfstelle vorfahren.

Zulassung

Unmittelbar nach der Zulassung eines Neufahrzeugs und vor seiner Verkehrszulassung müssen Sie es bei der technischen Prüfstelle vorfahren, um eine umfassende Kontrolle vornehmen und es wiegen zu lassen.

Wenn es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs handelt, ist vor der Zulassung auf den Namen eines neuen Eigentümers eine administrative Kontrolle erforderlich. Dabei sind lediglich die Fahrzeugpapiere bei der technischen Kontrolle vorzulegen, um den Zulassungsantrag ausfüllen und bestätigen zu lassen.

Nach der Zulassung müssen Sie Ihr Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang erneut vorfahren.

Im Anschluss an Ihren Besuch wird ein Identifizierungsbericht erstellt, der folgende Daten enthält:

  • Leergewicht
  • Höchstzulässiges Gesamtgewicht (MMA und MTA)
  • Höchstzulässiges Gesamtgewicht des Zuges
  • Art des etwaigen Anhängers
  • Anhängelasten (bei Vorhandensein einer Kupplung)
  • Nutzlastkapazität (Höchstgewicht der Beladung, die vom Fahrzeug transportiert werden kann)
  • Anzahl der vorgeschriebenen Sitzplätze

 

Qualitätskontrolle

Bei der Kontrolle Ihres Reisebusses haben Sie die Möglichkeit, eine Qualitätskontrolle zu beantragen, um eine Klassifizierung für Ihren Reisebus zu erhalten. Nach Abschluss der freiwilligen Kontrolle erhalten Sie ein Klassifizierungsdokument mit einer Gültigkeit von einem Jahr sowie zwei Berichte über die Qualitätskontrolle. Das Klassifizierungsdokument und eine der beiden Kopien des Berichts sind an die FBAA weiterzuleiten.

LPG/GNC-Kontrolle

Wird Ihr Fahrzeug mit LPG (Flüssiggas) oder GNC (Erdgas) angetrieben? Denken Sie bitte daran, dass es somit zusätzlich zur technischen Grundprüfung einer LPG/GNC-Prüfung unterzogen werden muss.

Achtung : Eine LPG/GNC-Anlage muss in einer anerkannten Werkstatt von einem anerkannten Installateur eingebaut werden.

Im Falle einer Originalmontage oder einer Montage im Neuzustand wird die Anlage beim ersten Besuch geprüft.

Lassen Sie Ihr Fahrzeug erst später mit einer LPG/GNC-Anlage ausstatten, muss es erneut für eine technische Prüfung vorgefahren werden. In diesem Fall wird das Fahrzeug außerdem gewogen, und es wird ein neuer Identifikationsbericht verfasst.

Nach der Kontrolle – sofern Ihre Anlage die Sicherheits- und Installationsnormen erfüllt – wird eine Vignette auf der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges angebracht.

Die Demontage muss geprüft werden, und es bedarf einer administrativen Regulierung, um den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen darüber zu informieren. Außerdem muss das Fahrzeug gewogen werden, und es ist ein neuer Identifikationsbericht zu verfassen.

Achtung : Stellt sich an der LPG/GNC-Anlage mindestens ein Defekt heraus, und wird er/werden sie unter der Bezeichnung ‚Reparatur‘ oder ‚Regularisierung mit Nachprüfung‘ vermerkt, können Sie Ihr Fahrzeug erst wieder nutzen, wenn die Reparatur vorgenommen worden ist, auch wenn sich das Fahrzeug insgesamt in einem guten Zustand befindet und inzwischen ausschließlich mit Benzin angetrieben wird.

Anhängerkupplungskontrolle

Haben Sie Ihr Fahrzeug soeben mit einer Anhängervorrichtung ausgestattet? Denken Sie daran, dass auch sie geprüft werden muss:

Bei der Erstausrüstung oder im Neuzustand ist die Kupplung bei der ersten Besichtigung zu überprüfen. Die Anzugsmassen sind in den ausgestellten Identifikationsbericht einzutragen.

Wenn Sie eine Kupplung nach der Vorführung zur technischen Kontrolle einbauen lassen, muss der Monteur oder Sie selbst Ihr Fahrzeug unaufgefordert zur Kontrolle vorführen. Es wird eine Teilprüfung durchgeführt. Sie erhalten eine neue Bescheinigung über die technische Kontrolle und einen neuen Identifizierungsbericht.

Bei der periodischen Kontrolle muss die vollstände Anhängervorrichtung im montierten und befestigten Zustand vorhanden sein. Andernfalls wird Ihnen eine rote Prüfbescheinigung mit 15-tägiger Gültigkeit ausgestellt.

Das Fahrzeug wird gewogen, und es wird ein neuer Identifikationsbericht verfasst.

Umbauten

Sobald die Änderungen oder Umbauten an Ihrem Fahrzeug vorgenommen worden sind, müssen Sie es bei der technischen Prüfstelle vorfahren, um zu prüfen, ob Sie sicher fahren können.

Wenn sich die Umbauten auf das Leergewicht des Fahrzeugs auswirken, muss es ebenfalls gewogen werden, und es wird ein neuer Identifikationsbericht verfasst.

Kontrolle eines importierten Fahrzeugs

Wenn Sie die Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland wünschen, müssen Sie das Fahrzeug zunächst verzollen, um die Vignette 705 und das rosafarbene Formular für den Zulassungsantrag zu erhalten.

Genehmigungskontrolle

Für die in einem anderen EU Mitgliedsland angemeldeten Fahrzeugen, die über eine europäische Anerkennungsnummer verfügen, wird die europäische Konformitätsbescheinigung (certificate of conformity (COC)) nicht benötigt. Diese Fahrzeuge sind von der Genehmigungskontrolle befreit und dürfen sofort für eine administrative Kontrolle vorgefahren werden.

Alle anderen Fahrzeuge müssen über eine belgische oder europäische Konformitätsbescheinigung verfügen. Wenn nötig können Sie sie beim offiziellen Importeur der Marke oder nach einer besonderen Genehmigungskontrolle an einer dazu berechtigten technischen Prüfstelle erhalten.

Für nähere Informationen zu derartigen Kontrollen empfehlen wir Ihnen, sich mit unserem Kundendienst unter der Nummer 087/57.20.30 in Verbindung zu setzen. Rufen Sie für eine Terminvereinbarung die 087/39.39.49 an.

Administrative Kontrolle

Beim Besitzerwechsel ist eine administrative Kontrolle vorzunehmen. Dafür ist eine Terminvereinbarung nicht möglich. Bitte fahren Sie spontan an der Prüfstelle Ihrer Wahl vor.

Sofern Ihr Fahrzeug die technische Kontrolle bestanden hat, wird eine Vignette vergeben und auf dem Zulassungsantrag angebracht. Suchen Sie anschließend Ihren Versicherer auf, damit er ihn abstempelt, und reichen Sie Ihren Zulassungsantrag bei der Kraftfahrzeugszulassungsstelle (K.Z.S.) ein.

Für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs oder Wiederanmeldung unter demselben Besitzer ist die administrative Kontrolle nicht nötig. Alle Formalitäten werden von Ihrem Versicherungsmakler erledigt.

Kontrolle nach der Zulassung

Nach der Zulassung müssen Sie Ihr Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang erneut an der technischen Prüfstelle vorfahren.

Seit dem 1. April 2019 ist es möglich importierte Fahrzeuge aus der EU über WebDIV zu registrieren.

Diese Prozedur ist nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Ihr Fahrzeug muss zu der Kategorie M

2. Ihre Fahrgestellnummer muss aus 17 Zeichen bestehen.

3. Ihr Fahrzeug muss im Anschluss verzollt werden. Präsentieren Sie sich mit den Borddokumenten und dem Kaufvertrag im Büro eines Zollamtes.

4. Sie müssen Ihr Fahrzeug vorab registrieren. Besuchen Sie die Internetseite der SPF Mobilität und Transportwesen und bereiten Sie Ihren elektronischen Personalausweis vor.

Wenn all diese Schritte in der Reihenfolge ausgeführt wurden, kann die Registrierung direkt über den Versicherungsmakler erfolgen.

Kontrolle nach Unfall

LKW, Busse, Anhänger

Wenn Ihr Fahrzeug einen Unfall hatte, kann es auf Beschluss eines Sachverständigen einer Kontrolle nach einem Unfall unterzogen werden. Sinn und Zweck dieser Prüfung ist es zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug erneut für den Verkehr zugelassen werden kann, ohne die Sicherheit seiner Insassen sowie die der anderen Straßenverkehrsteilnehmer zu gefährden.

Zusätzlich zu einer Grundprüfung werden spezifische Messungen der Reifengeometrie und des Fahrgestells vorgenommen. Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage der vom Hersteller bereitgestellten Maßangaben.

Nach dieser Kontrolle erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, die auf die etwaigen Defekte hinweist, sowie den Bericht zu den geometrischen Messungen.

Achtung :

Eine Kontrolle nach einem Unfall ändert auf keinen Fall das Referenzdatum der regelmäßigen Prüfung und gewährt somit höchstens eine Gültigkeit bis zur nächsten regelmäßigen Prüfung.

Das Datum der vollständigen Überprüfung, die durch die Nachprüfung nach einem Unfall verursacht wird, kann jedoch auf Wunsch des Kunden angeglichen werden.

Diese Kontrolle kann anstelle der regelmäßigen Kontrolle stattfinden, wenn sie während eines Zeitraums von 1 Monate vor dem Referenzdatum vorgenommen wird.

2-layersK.Z.S

Jedes Motorfahrzeug (sowie jeder Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über  750 kg) muss in der Datenbank der Kraftfahrzeugzulassungsstelle K.Z.S. eingetragen sein, um die öffentlichen Straßen befahren zu dürfen.
Bei der Zulassung erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung und ein Nummernschild im europäischen Format.
Für nähere Informationen zu den im Zuge der Zulassung Ihres Fahrzeugs oder der Streichung Ihres Nummernschilds zu unternehmenden Schritten sei auf die Website des FÖD Mobilität und Transportwesen verwiesen.
Selbst wenn sie sich innerhalb unserer Infrastruktur befinden, hängen die Zweigstellen der KFZ und ihre Mitarbeiter direkt von der FöD Mobilität und Verkehr ab.