Anhänger
Filtres
Periodische Kontrolle
Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (HZG) von bis zu 750 kg sind von jeglicher technischen Kontrolle freigestellt.
VORSICHT
Allerdings ist Ihre Anhängervorrichtung der technischen Kontrolle unterworfen. Für nähere Informationen in dieser Sache wählen Sie oben stehend bitte den Typ des Zugfahrzeugs.
(Sattel-)Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (MMA) > 750 kg sind ab ihrer Verkehrszulassung einer jährlichen technischen Kontrolle unterworfen. Ihr Anhänger ist nach seiner Zulassung somit spontan vorzufahren.
Für Campinganhänger, Bootsanhänger und Segelflugzeuganhänger beträgt das Grundintervall zwischen den regelmäßigen Prüfungen 2 Jahre.
Ist Ihr (Sattel-)Anhänger für den ADR-Transport bestimmt? Klicken Sie hier.
Nachkontrolle
Haben Sie für Ihr Fahrzeug eine Prüfbescheinigung mit begrenzter Gültigkeit erhalten, muss eine Nachkontrolle an derselben Prüfstelle stattfinden, um zu prüfen, ob die festgestellten Defekte behoben worden sind.
VORSICHT
Denken Sie daran, Ihr Fahrzeug innerhalb der auf Ihrer Prüfbescheinigung vermerkten Frist vorzufahren! Wird diese Frist um 2 Monate überschritten, muss eine neue Prüfung vorgenommen werden.
Administrative Kontrolle vor Verkauf
Vor der Zulassung auf den Namen des neuen Eigentümers müssen lediglich die Fahrzeugpapiere für eine administrative Kontrolle vorgelegt werden, um das Formular für den Zulassungsantrag ausfüllen und bestätigen zu lassen.
Nach der Zulassung muss der neue Eigentümer das Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang an der technischen Prüfstelle vorfahren.
Zulassung
Zulassung eines Neufahrzeugs
Unmittelbar nach der Zulassung eines Neufahrzeugs und vor seiner Verkehrszulassung müssen Sie ihn bei der technischen Prüfstelle vorfahren, um eine umfassende Kontrolle vornehmen und ihn wiegen zu lassen.
Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs
Wenn es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs handelt, ist vor der Zulassung auf den Namen eines neuen Eigentümers eine administrative Kontrolle erforderlich. An der technischen Prüfstelle sind lediglich die Fahrzeugpapiere vorzulegen, um den Zulassungsantrag ausfüllen und bestätigen zu lassen.
Nach der Zulassung müssen Sie also Ihr Fahrzeug für eine umfassende Kontrolle und einen Wiegevorgang vorfahren.
Identifikationsbericht
Nach Ihrem Besuch wird ein Identifikationsbericht verfasst. Er beinhaltet folgende Angaben:
Leergewicht
Höchstzulässiges Gesamtgewicht (HZG)
Anhängelasten
Nutzlastkapazität (Höchstgewicht der Beladung, die vom Fahrzeug transportiert werden kann)
Umbauten/Tuning
Sobald die Änderungen oder Umbauten an Ihrem Fahrzeug vorgenommen worden sind, müssen Sie es bei der technischen Prüfstelle vorfahren, um zu prüfen, ob Sie sicher fahren können.
Wenn sich die Umbauten auf das Leergewicht des Fahrzeugs auswirken, muss es ebenfalls gewogen werden, und es wird ein neuer Identifikationsbericht verfasst.
Kontrolle eines importierten Fahrzeugs
Seit dem 1. April 2019 ist es möglich importierte Fahrzeuge aus der EU über WebDIV zu registrieren.
Diese Prozedur ist nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Ihr Fahrzeug muss zu der Kategorie O.
O: Anhänger und Auflieger
2. Ihre Fahrgestellnummer muss aus 17 Zeichen bestehen.
3. Ihr Fahrzeug muss im Anschluss verzollt werden. Präsentieren Sie sich mit den Borddokumenten und dem Kaufvertrag im Büro eines Zollamtes.
4. Sie müssen Ihr Fahrzeug vorab registrieren. Besuchen Sie die Internetseite der SPF Mobilität und Transportwesen und bereiten Sie Ihren elektronischen Personalausweis vor.
Wenn all diese Schritte in der Reihenfolge ausgeführt wurden, kann die Registrierung direkt über den Versicherungsmakler erfolgen.
Seit dem 4. Februar 2019 ist die Vignette 705 des Zollamtes durch eine elektronische Information “e-705” ersetzt worden. Letztere wird direkt an K.Z.S.-Dienste übermittelt. Der Zulassungsantrag wird nur noch von der technischen Kontrolle ausgehändigt.
Anerkennungsprozedur
Für die in einem anderen EU Mitgliedsland angemeldeten Fahrzeugen, die über eine europäische Anerkennungsnummer verfügen, wird die europäische Konformitätsbescheinigung (certificate of conformity (COC)) nicht benötigt. Diese Fahrzeuge sind von der Genehmigungskontrolle befreit und dürfen sofort für eine administrative Kontrolle vorgefahren werden.
Alle anderen Fahrzeuge müssen über eine belgische oder europäische Konformitätsbescheinigung verfügen. Wenn nötig können Sie sie beim offiziellen Importeur der Marke oder nach einer besonderen Genehmigungskontrolle an einer dazu berechtigten technischen Prüfstelle erhalten.
Für nähere Informationen zu derartigen Kontrollen empfehlen wir Ihnen, sich mit unserem Kundendienst unter der Nummer 087/57.20.30 in Verbindung zu setzen. Rufen Sie für eine Terminvereinbarung die 087/39.39.49 an.
ADR-Kontrolle
Kontrolle nach Unfall (LKW, Busse, Anhänger)
Wenn Ihr Fahrzeug einen Unfall hatte, kann es auf Beschluss eines Sachverständigen einer Kontrolle nach einem Unfall unterzogen werden. Sinn und Zweck dieser Kotnrolle ist es zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug erneut für den Verkehr zugelassen werden kann, ohne die Sicherheit seiner Insassen sowie die der anderen Straßenverkehrsteilnehmer zu gefährden.
Nach dieser Kontrolle erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, die auf die etwaigen Defekte hinweist, sowie den Bericht zu den geometrischen Messungen.
VORSICHT
Eine Kontrolle nach einem Unfall ändert auf keinen Fall das Referenzdatum der regelmäßigen Prüfung und gewährt somit höchstens eine Gültigkeit bis zur nächsten regelmäßigen Kotnrolle.
Das Datum der vollständigen Überprüfung, die durch die Nachprüfung nach einem Unfall verursacht wird, kann jedoch auf Wunsch des Kunden angeglichen werden.
Diese Kontrolle kann anstelle der regelmäßigen Kontrolle stattfinden, wenn sie während eines Zeitraums von 2 Monaten vor dem Referenzdatum vorgenommen wird.
K.Z.S
Jedes Motorfahrzeug (sowie jeder Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg) muss in der Datenbank der Kraftfahrzeugzulassungsstelle K.Z.S. eingetragen sein, um die öffentlichen Straßen befahren zu dürfen.
Bei der Zulassung erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung und ein Nummernschild im europäischen Format.
Für nähere Informationen zu den im Zuge der Zulassung Ihres Fahrzeugs oder der Streichung Ihres Nummernschilds zu unternehmenden Schritten sei auf die Website des FÖD Mobilität und Transportwesen verwiesen.
Selbst wenn sie sich innerhalb unserer Infrastruktur befinden, hängen die Zweigstellen der KFZ und ihre Mitarbeiter direkt von der FöD Mobilität und Verkehr ab.