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Kfz-Überwachunge

Anmeldung :

Vorladung und Verwaltung :

Technik :

1. Was muß ich machen wenn ich mein Fahrzeug verkaufen will ? (Wer muß es vorfahren : Verkäufer oder Käufer ? Wann ? vor oder nach der Anmeldung ? Mit welchem Nummernschild und welchen Dokumenten ? Wie lange ist die Gebrauchtwagenkontrolle gültig?)

Für einen Personenwagen, einen Kombiwagen oder Kleinbus muss der Käufer oder der Verkäufer das Fahrzeug vor Anmeldung zur Gebrauchtwagenkontrolle vorfahren. Folgende Dokumente sind nötig für ein Fahrzeug das schon in Belgien angemeldet wurde: das alte Immatrikulationszertifikat, die Konformitätsbescheinigung und die alte Prüfbescheinigung wenn das Fahrzeug schon vorgefahren wurde. Folgende Dokumente sind nötig für ein eingeführtes Gebrauchtfahrzeug: das ausländische Immatrikulationszertifikat oder die entsprechende Bescheinigung, die Konformitätsbescheinigung und die Zollvignette 705, notwendig um die Anmeldungsanfrage zu erhalten. Ein eingeführtes Neufahrzeug muss mit der Konformitätsbescheinigung sowie der Zollvignette vorgefahren werden, um die Anmeldungsanfrage zu erhlaten. Die Ausstellung der Anmeldungsanfrage erfolgt ohne komplette Prüfung des Fahrzeugs, nur die Fahrgestellnummer und die Identifizierungsplakette werden überprüft. Für das Nummernschild gibt es zwei Möglichkeiten: entweder mit dem Nummernschild des ehemaligen Besitzers, oder mit einem Händlerschild oder Probeschild, und deren entsprechende Immatrikulationszertifikate. Nur das Immatrikulationszertifikat, das die Charakteristiken des vorgestellten Fahrzeugs beinhaltet, kann eventuell durch ein von der Polizei ausgestelltes Verlustzertifikat ersetzt werden. Die Gültigkeit der Prüfbescheinigung für eine Gebrauchtwagenkontrolle beträgt 1 Jahr wenn das Fahrzeug älter als 4 Jahre ist, oder bis zum Tag an dem das Fahrzeug 4 Jahre erreicht. Die Anmeldungsanfrage ist 2 Monate ab der Kontrolle gültig.
Die Gültigkeit der Überprüfung eines Fahrzeug mit Anhänger über 750 Kilo beträgt 1 Jahr. Wenn das Fahrzeug einen Anhänger unter 750 Kilo zieht oder wenn die Anhängerkupplung als Fahrradständer dient, muss das Fahrzeug nach Anmeldung vorgefahren werden, um die Gültigkeit der Prüfbescheinigung zu verlängern (bis zum Tag an dem das Fahrzeug 4 Jahre erreicht).

  • Für Nutzfahrzeuge ≤ 3,5 Tonnen, ist das Verfahren identisch mit jenem für Kraftfahrzeuge.  Außerdem muss nach der Immatrikulation eine administrative Prüfung durchgeführt werden, um insbesondere das Fahrzeug zu wiegen und den Identifikationsbericht zu erhalten.
  • Für Nutzfahrzeuge > 3,5 Tonnen sowie für Anhänger, muss eine administrative Prüfung durchgeführt werden. Wenn das Fahrzeug angemeldet ist, muss es zur technischen Kontrolle vorgefahren werden, um eine vollständige Kontrolle durchzuführen, sowie eine „1. Prüfung“ (Wiegen, Maßnahmen…).

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2. Welches Verfahren verwende ich um einen "Oldtimer" anzumelden ? Wieso ist der Gebrauch eines Oldtimer- Fahrzeugs reduziert ?

Das Fahrzeug muß bei Besizterwechsel oder bei Anforderung durch einen qualifizierten Agenten in einer Prüfstelle vorgefahren werden. Folgende Elemente werden während einer Teilkontrolle überprüft: Fahrgestellnummer und Fahrzeugdokumente, Bremsorgane, Lenkungsorgane, Anhängerkupplung, und Gefahrdreieck.
NB: die Fahrzeuge, die vor 1926 in Betrieb genommen wurden, dürfen auf einem Anhänger vorgefahren werden, ohne daß man den Bremstest macht !!
Wenn es sich um ein eingeführtes Fahrzeug handelt, das nach dem 15.06.68 in Betrieb genommen wurde, muß dieses in eine dafür zuständige Prüfstelle vorgefahren werden. Sie finden in der Anlage 1 die Liste der dafür zuständigen Prüfstellen und in der Anlage 2 die Erklärung "Oldtimer".

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3. Welches Verfahren wird verwendet um ein eingeführtes Fahrzeug anzumelden ? Welche Prüfstellen sind dafür zuständig ? Was muß ich machen im Falle einer Besitzeränderung nach der Einführung aber vor der Anmeldung  ?

Da das Verfahren um ein eingeführtes Fahrzeug anzumelden sich ständig entwickelt, raten wir Ihnen weitere Auskünfte an die dafür zuständige Prüfstellen zu fragen. Die Liste der dafür zuständigen Prüfstellen finden Sie in der Anlage 1. Im Falle einer Besitzeränderung, nach der Einführung aber vor der Anmeldung, muß bei der ersten Immatrikulationsanfrage mit der schon geklebten Verzollungsvignette "705", eine zweite Immatrikulationsanfrage mit dem Namen des neuen Besitzers beigefügt werden.

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4. Welches sind die Formalitäten für eine Nummernschildsumschreibung ?

Ein Nummernschild kann unter Eheleuten oder Eltern-Kinder umgeschrieben werden. Es gibt keine Kontrolle wenn der neue Besitzer das Nummernschild und das Fahrzeug auf seinen Name umschreiben läßt. Wenn er diese komplette Umschreibung nicht will, muß eine neue Gebrauchtwagenkontrolle gemacht werden.

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5. Warum muß ein neues Nutzfahrzeug nach der Anmeldung vorgefahren werden ?

Einige Anpassungen sind zum Gebrauch eines Nutzfahrzeugs nötig. Dafür muß ein neues Nutzfahrzeug nach der Anmeldung aber vor Inbetriebnahme vorgefahren werden, um die Konformität des Fahrzeugs zu überprüfen, um sein Nutzgewicht festzustellen, und um die verschiedenen Fahrzeugselemente zu überprüfen. Das Fahrzeug muß leer vorgestellt werden, aber mit der Ausstattung, die für seine Benutzung notwendig ist.

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6. Das Referenzdatum ist vorbei oder naht und ich habe noch keine Vorladung erhalten. Kann ich ohne Vorladung zur technischen Überwachung fahren, oder muß ich auf eine Vorladung warten ? Welche Dokumente muß ich zur jährlichen Kontrolle mitnehmen ?

Sie m üssen vor dem Referenzdatum der aktuellen Prüfbescheinigung, ohne Vorladung, das Fahrzeug vorfahren. In jedem Fall giltVorladung nur als Erinnerung. Bei einer normalen Kontrolle müssen folgende Dokumente vorgelegt werden : die Vorladung (falls erhalten), das Immatrikulationszertifikat, die Konformitätsbescheinigung und die alte Prüfbescheinigung. Wenn die alte Prüfbescheinigung fehlt, wird die Prüfstelle ein Duplikat (gebührenpflichtig) ausstellen.

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7. Was passiert wenn das Referenzdatum überschritten wird ? Welche Konsequenzen (technische Überwachung, Polizei, Versicherung) folgen? Ist es möglich das Referenzdatum zu verlängern ? (wegen Krankheit, Krankenhausbehandlung, verunglücktes Fahrzeug in Reparatur, Erwarten eines neuen Fahrzeugs, das ein paar Tage nach dem Referenzdatum ankommen soll, …) Kann ich das Referenzdatum ändern ? (im Falle einer langen Abwesenheit, beruflicher Abwesenheit, …)

Wenn das Referenzdatum überschritten wurde, wird eine Gebühr wegen Verspätung auf den Prüfungspreis addiert. Im Falle eines Unfalls könnte die Versicherung den Fahrzeugbesitzer haftbar machen, wenn ein Zusammenhang zwischen Unfall und defektem Fahrzeug besteht. Im Falle einer Polizeikontrolle wird ein Protokoll aufgenommen. Es ist unmöglich ein Referenzdatum für irgend einen Grund zu verlängern. Für einen Anhänger, der nicht von Zugmaschine wechselt (zum Beispiel Fahrzeug und Wohnwagen), darf das Referenzdatum verändert werden, indem das eine oder andere Fahrzeug früher vorgefahren wird, um die Kontrolle der beiden Fahrzeuge zu vereinen. Im Falle einer langen Abwesenheit können die Zyklen nicht verändert werden. Bei geschäftlicher Verhinderung kann der Besitzer sich an den Leiter der Prüfstelle zwecks Änderung des Referenzdatums wenden, jedoch kann nur eine Kürzung des Zyklus in Betracht gezogen werden.

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8. Wie früh vor dem Referenzdatum kann ich mein Fahrzeug vorfahren ?

Die regelmäßigen Kontrollen dürfen maximal 2 Monate vor dem Referenzdatum stattfinden. Für die Fahrzeuge, die alle 6 Monate vorfahren müssen, ist die Dauer auf 1 Monat reduziert.

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9. Mein Fahrzeug ist außer Betrieb oder verkauft ; was muß ich mit der Vorladung machen ? Was wird aus dem Nummernschild ? Welche Formalitäten werden benötigt ?

Sie können die Vorladung ignorieren wenn Ihr Fahrzeug außer Betrieb oder verkauft ist. Sie können das Nummernschild 4 Monate behalten, um ein anderes Fahrzeug anzumelden. Sonst müssen Sie das Nummernschild streichen lassen, indem Sie es per Einschreiben zur DIV Brüssel zurückschicken. Die Fahrzeugdokumente (Immatrikulationszertifikat, Konformitätsbescheinigung und Prüfbescheinigung) folgen immer dem Fahrzeug.

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10. Ich bekomme eine unbegründete Erinnerungskarte für mein Fahrzeug. Wieso bekomme ich eine Erinnerung ? Was soll ich damit machen ?

Es ist möglich eine falsche Errinerungskarte zu erhalten, weil die Dateien der Verwaltung der Verkehrsregelung und der Infrastruktur nicht auf dem laufenden sind. Dafür ist eine Dauer von 3 Monate nötig. Sie können uns die Errinerungskarte und eine Kopie der gültigen Prüfbescheinigung zurückschicken.
Sollte Ihr Fahrzeug außer Betrieb oder verkauft sein: siehe Frage 9.

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11. Was tun im Falle eines Verlustes von Dokumenten (Prüfungsbescheinigung, Immatrikulationszertifikat, Konformitätsbescheinigung) ?

Um ein Duplikat zu erhalten, muß sich der Eingentümer an folgende Stellen wenden :

·         für die Prüfbescheinigung : an eine Prüfstelle.
·         für die Konformitätsbescheinigung : an den Hersteller oder dessen Vertreter.
·         für das Immatrikulationszertifikat : an die Gendarmerie um eine Verlustbescheinigung die zur Ausstellung einer Immatrikulationsanfrage beim Versicherer dienen wird, zu bekommen.


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12. Darf man ein Fahrzeug in einer anderen Prüfstelle als die, die auf der Vorladung erwähnt ist, vorfahren ? Darf man sein Fahrzeug in einer anderen Prüfstelle vorfahren, nachdem man eine Prüfbescheinung mit beschränkter Gültigkeit erhalten hat ?

Ja, die Wahl der Kraftfahrzeugprüfstelle steht frei. Im Falle einer technischen oder administrativen Nachprüfung muß das Fahrzeug jedoch in der Prüfstelle die die erste Prüfung ausgeführt hat, vorgefahren werden.

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13. Welche Strecke darf hinterlegt werden wenn eine Prüfbescheinigung " Verkehrsuntauglich " ausgestellt wird ?

Die Prüfbescheinigung ist nur gültig um die Strecke, unbeladen und direkt, von der Prüfstelle bis zur Werkstatt oder zum Haus des Eigentümers, zu fahren, und umgekehrt.

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14. Kann man per Mister Cash oder Bancontact bezahlen ?

Es ist in allen Prüfstellen möglich, per Bancontact, Mister Cash oder Proton zu bezahlen. Scheks werden nicht akzeptiert.

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15. Welche Anhänger müssen vorgefahren werden ?

Anhänger, deren zugelassenes Maximalgewicht 750 Kg überschreitet, müssen nach der amtlichen Zulassung und bevor man sie in den Verkehr bringt oder wiederbringt, vorgefahren werden.

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16. Was tun wenn ein weniger als 4 Jahre altes Fahrzeug nicht mehr zum ziehen eines Anhängers benutzt wird ?

Wenn die Anhängerkupplung demontiert worden ist, muß der Eigentümer das Fahrzeug vorfahren, um zu zeigen daß die Kupplung nicht mehr vorhanden ist. Dies gilt auch wenn das Fahrzeug einen Anhänger unter 750 Kilo zieht oder wenn die Anhängerkupplung als Fahrradständer dient. Eine administrative Regulierung auf dem Immatrikulationszertifikat wird gemacht, und eine Prüfbescheinigungm gültig bis zum Tag an dem das Fahrzeug 4 Jahre erreicht, wird ausgestellt.

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17. Muß das Fahrzeug unbeladen vorgefahren werden ?

Außer bei speziellen Anordnungen (Feuerwehr, Fahrschule, ...) müssen die Fahrzeuge unbeladen und sauber vorgefahren werden, damit die Kontrolle der verschiedenen Elementen nicht behindert wird. Außerdem darf das Fahrzeug nicht mit Spikesreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.

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18. Darf ein Fahrzeug zu jeder Zeit vorgefahren werden (zum Beispiel : nach einem Unfall, bevor das Auto 4 Jahre alt wird, ein Fahrzeug das man kaufen möchte, ...) ?

Die Prüfung darf stattfinden wenn das Fahrzeug mit einem ausländischen Nummernschild, einem belgischen Transit-Nummernschild ausgerüstet ist, oder wenn es noch nicht 4 Jahre alt ist. Ein Verfahren ist bereits verfaßt (in Anlage 3 finden Sie eine Liste der Prüfstellen, die ermächtigt sind).  Die Kontrolle ändert den Zyklus der Vorstellung des Fahrzeugs bei der technischen Kontrolle nicht.

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19. Was tun wenn der Motor ersetzt wird ?

Der Eigentümer muß vom Konstrukteur oder dessen Vertreten eine Einwilligungsbescheinigung für die Motoränderung erhalten.  Diese wird danach durch das Ministerium gegengezeichnet. Ein Formular dieser Bescheinigung ist in den Prüfstellen verfügbar. In der Prüfstelle kann das Personal Sie über die verschiedenen Motortypen, die für das Fahrzeug vorgesehen sind, informieren.

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20. Kann ich selbst eine LPG-Installation einbauen ?

Nein, ein anerkannter Installateur muss die LPG-Installation einbauen, auch wenn es sich nur um Änderungen oder zusätzlichen Accessoires handelt. Sie finden eine Liste der anerkannten Installateure unter diesem Link.

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Für weitere (technische) Auskünfte (über Reifen, Lichter, Lenkrad, Felgen, Filme auf Fenster, Kratzer oder Risse in der Windschutzscheibe, durchlöcherter Auspuff, …) wenden Sie sich bitte in den Prüfstellen.
Anlage 1 : Zuständige Prüfstellen für die Einführung eines Fahrzeugs
Anlage 2 : Erklärung "Oldtimer".
Anlage 3 : Erklärung für die Einführung eines Fahrzeugs.