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Führerschein

1. Welche Schulungsmöglichkeiten gibt es und wie ist die Wartezeit je nach Schulungsart ?

Kategorie B:

  Schulungs-
führerschein
Modell 1
Schulungs-
führerschein
Modell 2
Schulungs-
führerschein
Modell 3
Schulungslizenz
Alter 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre 17 Jahre
Dauer 9 Monate 6 Monate 12 Monate 18 Monate
Anzahl
Stunden
8 St. + 2 St. FS. 18 St. + 2 St. FS. - 10 St. + 2 St. + 2 St. FS.
Praktische
Prüfung
Zwischen 6 und 9 Monate Zwischen 3 und 6 Monate Zwischen 9 und 12 Monate Zwischen 12 und 18 Monate
Begleiter Ja Nein Ja Ja

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2. Welches ist das Mindestalter für jede Schulungsart ?

  Mindestalter bei der theoretischen Prüfung Bei theoretischem Fahrschulunterricht, Anzahl Stunden Mindestalter bei der praktischen Prüfung, Bei praktischem Fahrschulunterricht, Anzahl Stunden  
A3 15 Jahre
und 9 Monate
6 Stunden 16 Jahre 2 Stunden  
A - 17 Jahre
und 9 Monate
12 Stunden 18 Jahre 8 Stunden * 6 St.
A 17 Jahre
und 9 Monate
12 Stunden 21 Jahre 8 Stunden * 6 St.
B Modell 1* 17 Jahre
und 9 Monate
12 Stunden
18 Jahre
+ 6 Monate
*10 Stunden  
B Modell 2* 17 Jahre
und 9 Monate
12 Stunden 18 Jahre
+ 3 Monate
* 20 Stunden  
B Modell 3 17 Jahre
und 9 Monate
12 Stunden 18 Jahre
+ 9 Monate
-  
B Schulungslizenz* 16 Jahre
und 9 Monate
* 12 Stunden 18 Jahre * 14 Stunden  
C1 17 Jahre und 9 Monate 6 Stunden 18 Jahre 8 Stunden  
C 17 Jahre und 9 Monate 6 Stunden 18 Jahre 8 heures (1)
D1 (2) 17 Jahre und 9 Monate 6 Stunden 21 Jahre 8 Stunden  
D 20 Jahre und 9 Monate 6 Stunden 21 Jahre 8 Stunden  
BE, CE, C1E, D1E - - 18 Jahre 8 Stunden  
CE (2), D1E (2), DE - - 21 Jahre 8 Stunden  

* Verpflichtend in einer anerkannten Fahrschule

(1) = Erhalt eines Führerscheins C1 bis 21 Jahre
(2) = 18 Jahre für Kandidaten mit einer Berufsfähigkeitsbescheinigung

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3. Welche Dokumente muß ich bei der theoretischen Prüfung vorlegen und welche bei der praktischen Prüfung?

Bei der theoretischen Prüfung der Führerscheinklassen A3, A, B, C, C1, D und D1:

- eine anerkannte Identitätskarte, das heißt den Personalausweis für Belgier. Für Ausländer : die Bescheinigung der Eintragung im Ausländerregister, die Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der E.W.G., die Immatrikulationsbescheinigung, den Ausweis für Botschaftsangehörige, den Konsulatausweis, den Spezialausweis.
- das Schulungszeugnis falls der Kandidat einen theoretischen Unterricht in einer anerkannten Fahrschule genommen hat. (für die Kandidaten zur Schulungslizenz)
- die Bescheinigung eines PMS-Zentrums, eines öffentlichen Sozialhilfezentrums oder eines Spezialschulwesens u.s.w., wenn der Kandidat an einer Spezialsitzung, das heißt an einer mündlichen Prüfung, teilnimmt.

Außerdem, für die praktischen Prüfung Kat A3 und  A (Mofa und Motorrad) :

Wenn Sie die Schulung bei einer Fahrschule gemacht haben

Achtung : Kopien werden nicht akzeptiert.

  • Ihren gültigen Personalausweis.
  • Das Formular, „Schulungsführerscheinantrag“ oder, „Führerscheinantrag“, mit Unterschrift jeweils in den Feldern, die sich auf körperliche oder geistige Gebrechen beziehen, oder mit den für diese Fälle vorgesehenen ärztlichen Bescheinigungen. Auf dem Antrag muß ebenfalls die Bescheinigung der bestandenen theoretischen Prüfung, oder dessen Freistellung, vermerkt sein. Sie müssen die theoretische Prüfung weniger als drei Jahre vorher bestanden haben, oder im Besitz eines Führerscheins der Kategorie B sein (nur für die Kategorien A und A-).
  • Die von der Fahrschule ausgestellte Bescheinigung bezüglich der Teilnahme am praktischen Unterricht.

Wenn Sie die Schulung mit einem Schulungsführerschein - Modell 3 gemacht haben.

Achtung : Kopien werden nicht akzeptiert.

  • Ihren gültigen Personalausweis. 
  • Den mehr als 1 Monat vorher ausgestellten, gültigen Schulungsführerschein. die Immatrikulationsbescheinigung Ihres Fahrzeugs und die Fahrzeugdokumenten des nachfahrenden Wagens (wenn er nicht den Wagen des Führerscheinzentrums ist), sowie die gültige grüne Prüfbescheinigung, wenn das Fahrzeug dieser Kontrolle unterworfen ist.
  • den Führerschein und den Personalausweis des Führers des nachfahrenden Wagens (wenn es nicht der Wagen des Prüfungszentrums ist).
  • den Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung (grüne Karte - internationaler Versicherungsschein) sowie den des nachfahrenden Wagens (wenn es sich um ein anderes Fahrzeug handelt als das des Zentrums)
  • Sie müssen die theoretische Prüfung weniger als drei Jahre zuvor bestanden haben oder einen Führerschein der Kategorie B haben (nur für die Kategorien A und A-).

Für die praktische Prüfung Kat.  B (Auto) :

Wenn Sie die praktische Prüfung mit Hilfe einer Fahrschule machen

Für das Modell 2 und nach zwei hintereinander nicht bestandene praktische Prüfungen mit den Modellen 1 und 2, sowie für die Schulungslizenz, ist ein Fahrzeug einer anerkannten Fahrschule Pflicht.

Dokumente die vor der Prüfung vorgelegt werden müssen:

Achtung : Kopien werden nicht akzeptiert.

  • Ihren gültigen Personalausweis .
  • Ihren provisorischen Schulungsführerschein oder ihre Schulungslizenz, unterzeichnet von der Fahrschule, oder die von der Gemeindeverwaltung ausgestellte Praktikumsbescheinigung (Beilage 4)
  • die Bescheinigung der praktischen Schulung im Falle einer "Beilage 4"

Wenn Sie die pratische Prüfung mit Ihrem eigenen Wagen machen

Dokumente die vor der Prüfung vorgelegt werden müssen:

Achtung : Kopien werden nicht akzeptiert.

  • Ihren gültigen Personalausweis 
  • Den gültigen Personalausweis Ihres Schulungsbegleiters
  • Den gültigen Führerschein Ihres Schulungsbegleiters
  • Ihren provisorischen Schulungsführerschein oder Ihre Schulungslizenz
  • Den Zulassungsschein des Fahrzeugs
  • Die gültige Prüfbescheinigung (grüne TÜV-Karte) (wenn das Fahrzeug diser Kontrolle unterworfen ist)
  • Die Haftpflicht-Versicherungskarte des Fahrzeugs (grüne Versicherungskarte - internationaler Versicherungsschein)

Für die praktischen Prüfung Kat.  C (Lastfahrzeuge) und D (Autobusse und Reisebusse)

Wenn Sie die Schulung bei einer Fahrschule gemacht haben

Achtung : Kopien werden nicht akzeptiert.

  • Ihren gültigen Personalausweis 
  • Ihren belgischen oder europäischen (mindestens für die Klasse B) gültigen Führerschein
  • Die von einer anerkannten Fahrschule ausgestellte Bescheinigung bezüglich Ihrer Teilnahme an einem praktischen Unterricht
  • Das Formular „Führerscheinantrag“ auf dem das Bestehen der theoretischen Prüfung oder dessen Befreiung vermerkt ist. Sie müssen die theoretische Prüfung weniger als drei Jahre vorher bestanden haben
  • Eine gültige ärztliche Bescheinigung oder einen gültigen Führerschein, für den bereits eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt wurde

Wenn Sie die Schulung mit einem Schulungsführerschein - Modell 3 gemacht haben

Achtung : Kopien werden nicht akzeptiert.

  • Ihren gültigen Personalausweis 
  • Den gültigen Führerschein des Schulungsbegleiters
  • Den gültigen Personalausweis des Schulungsbegleiters
  • Den Zulassungsschein des Fahrzeugs
  • Die gültige Prüfbescheinigung und den technische Bericht oder Identifikationsbericht
  • Die gültige Haftpflicht-Versicherungskarte des Fahrzeugs (grüne Versicherungskarte - internationaler Versicherungsschein)
  • Ihr belgischer oder europäischer Führerschein, der mindestens für die B-Klasse gültig ist
  • Den mehr als 1 Monat vorher ausgestellten, provisorischen Schulungsführerschein.
  • Für die Kat. C: den einfachen oder den internationalen Frachtbrief (CMR) oder den Wiegeschein. Wenn in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über den Transport von Gegenständen, die beiden Frachtbriefe nicht Pflicht sind, muß ein spätestens am Vortag der praktischen Prüfung ausgestellter Wiegeschein vorgelegt werden. Vor der praktischen Prüfung füllen der Schulungsbegleiter und der Kandidat eine Bescheinigung aus, über die Art der Fracht und das reelle Gewicht des Wagens, Fracht inklusive.
  • Für die Kat. „D“: eine gültige ärztliche Bescheinigung oder ein gültiger Führerschein, für den bereits eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt wurde.

Für die praktischen Prüfung Kat. " E " (Fahrzeuge mit Anhänger)

Wenn Sie die Schulung bei einer Fahrschule gemacht haben

Achtung : Kopien werden nicht akzeptiert.

  • Ihren gültigen Personalausweis 
  • Den belgischen oder europäischen (mindestens für die Klasse B, C1, C, D1, D ) gültigen Führerschein
  • Die von einer anerkannten Fahrschule ausgestellte Bescheinigung über die Teilnahme an einem praktischen Unterricht
  • Eine gültige ärztliche Bescheinigung oder einen gültigen Führerschein, für den bereits eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt wurde

Wenn Sie die Schulung mit einem Schulungsführerschein - Modell 3 gemacht haben

Achtung : Kopien werden nicht akzeptiert.

  • Ihren gültigen Personalausweis 
  • Den gültigen Führerschein IhresSchulungsbegleiters
  • Den gültigen Personalausweis Ihres Schulungsbegleiters
  • Den Zulassungsschein des Traktor-Fahrzeugs und des Anhängers oder des Sattelanhängers
  • Die gültige Prüfbescheinigung des Traktor-Fahrzeugs und des Anhängers oder des Sattelanhängers, den technischen Bericht oder den Identifikationsbericht
  • Die gültige Haftpflicht-Versicherungskarte des Traktor-Fahrzeugs und des Anhängers oder des Sattelanhängers (grüne Versicherungskarte - internationaler Versicherungsschein)
  • Ihren belgischen oder europäischen Führerschein, der mindestens für die Klasse B, C1, C, D1, D gültig ist
  • Den mehr als 1 Monat vorher ausgestellten, gültigen Schulungsführerschein.
  • Den einfachen oder den internationalen Frachtbrief (CMR) oder den Wiegeschein. Wenn in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über den Transport von Gegenständen, die beiden Frachtbriefe nicht Pflicht sind, muss ein spätestens am Vortag der praktischen Prüfung ausgestellter Wiegeschein vorgelegt werden.
    Vor der praktischen Prüfung füllen der Schulungsbegleiter und der Kandidat eine Bescheinigung aus, über die Art der Fracht und das reelle Gewicht des Wagens, Fracht inklusive (nur für C1E oder CE).

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4. In welchem Prüfungszentrum muß man die theoretische und praktische Prüfung ablegen ? Steht die Wahl der Prüfungszentren frei?

Die Kandidaten können die theoretische Prüfung im Zentrum Ihrer Wahl ablegen. Die theoretische Prüfung mit Anwesenheit eines vereidigten Übersetzers (für Kandidaten, die keine der drei Landessprachen sprechen), kann jedoch nur in den dafür bestimmten Zentren abgelegt werden .

Die Kandidaten legen die praktische Prüfung in dem Prüfungszentrum ab, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist, oder in dem Zentrum, das für die Fahrschule in der der Kandidat Unterricht genommen hat, zuständig ist, und zwar für die Führerscheinklassen A3, A und B (Mofa, Motorrad und Autos). Die Kandidaten für die anderen Kategorien haben freie Wahl.

Außerdem:

  • Die Kandidaten der Führerscheinklassen B+E, C1, C1+E, C, C+E, D1, D1+E, D und D+E, sowie körperlich Behinderte und Taubstumme, können die praktische Prüfung in dem Zentrum Ihrer Wahl ablegen. Sie müssen das Zentrum angeben in dem sie bereits eine praktische Prüfung abgelegt haben.
  • Die Kandidaten, die ihre Ausbildung für die Führerscheinklassen A3 und A (Mofa und Motorrad) in einer Polizeischule erhalten haben, dürfen die praktische Prüfung in dem Zentrum ablegen, welches für die Gemeinde in der die Polizeischule sich befindet zuständig ist.
  • Die Kandidaten der Führerscheinklassen A3, A und B (Mofa, Motorrad und PKW), die die Prüfung in einer anderen Landessprache als die, die für das Prüfungszentrum ihres Wohnungsortes üblich ist, ablegen möchten, müssen diese in dem durch den Ministeriellen Erlaß dafür vorgesehenen Zentrum ablegen.
  • Wenn der Kandidat sich zur praktischen Prüfung der Klassen A3, A und B (Mofa, Motorrad und PKW) anmeldet und er keinen Termin innerhalb der nächsten 6 Wochen erhalten kann, darf er falls er dies wünscht, seine praktische Prüfung in einem anderen Zentrum ablegen.
  • Wenn es sich im einen Kandidaten mit einem provisorischen Schulungsführerschein Modell 3 handelt, wird ihm das Zentrum das ihm keinen Termin geben kann, eine Bescheinigung ausstellen, in Übereinstimmung mit der Anlage 1. Dieses Dokument wird von Kandidaten am "Ersatzzentrum" weitergegeben und am Prüfungsprotokoll geheftet.
  • Was die "Fahrschulkandidaten" betrifft, wird die Genehmigung vom Inspektionsdienst der Direktion D2 gegeben, mit Indikation des Zentrums wo die Fahrschule Ihre Schüler schicken kann (siehe Anlage 2)

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5. Wie oft darf die praktische Prüfung wiederholt werden ? Was muß man machen wenn man die Prüfung nicht besteht ? Wieviele Unterrichtsstunden muß man bei der Fahrschule nehmen (theoretisch und praktisch)?

Für die praktische Prüfung muß man nach 2 nicht bestandenen Prüfungen Fahrschulunterricht nehmen. Der praktische Unterricht dauert 4 Stunden vor Ablauf und 8 Stunden nach Ablauf des provisorischen Führerscheins Modell 3.

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6. Womit muß das Fahrzeug der Führerscheinklasse B (PKW) ausgerüstet sein ?

Das Fahrzeug muß der Definition nach der Kategorie „B“ angehören, das heißt daß das zugelassene Maximalgewicht nicht 3.500 Kg überschreiten darf und daß es maximal zum Transport von 8 Personen vorgesehen sein muss.
Das Fahrzeug muß 4 Räder, mindestens 4 Sitzplätze, Sicherheitsgurte vorne und hinten, einen Fahrgastraum und eine für den Schulungsbegleiter leicht zugängliche Handbremse haben.
Das Fahrzeug muß auf ebener Strecke eine Mindestgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern erreichen, regelgerecht angemeldet sein (kein Händlernummernschild, Probefahrt-Nummernschild oder Transitnummernschild), und technich in Ordnung sein.

Außerdem muß folgende Ausstattung vorhanden sein:

  • das „L“ Zeichen
  • ein zweiter Rückspiegel innen oder ein rechter Außenrückspiegel, wenn das Fahrzeug eine geschlossen Karrosserie gesitzt (Der auf der Sonnenblende fixierte Spiegel wird nicht als zweiter Spiegel angesehen)
  • das Fahrzeug muß auch verwaltungsmäßig in Ordnung sein (keine Kopie der Dokumente !):
  • - das Immatrikulationszertifikat
  • - die grüne Prüfungsbescheinigung (wenn das Fahrzeug dieser Kontrolle unterworfen ist)
  • - die Haftpflicht-Versicherungskarte des Fahrzeugs (grüne Versicherungskarte - internationaler Versicherungsschein)

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7. Darf man für mehrere Kandidaten gleichzeitig Schulungsbegleiter sein ?

NEIN, außer für die eigenen Kinder, die des Ehegatten oder der Ehegattin oder die Mündel.
Ein Begleiter muß ein Jahr warten, nachdem er nicht mehr als Begleiter auf einem Schulungsführerschein bzw. Schulungslizenz eingetragen war, um wieder Begleiter sein zu dürfen. Man darf Begleiter sein für Personnen die in der gleichen Firma arbeiten.

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8. Was muß man tun wenn der provisorische Schulungsführerschein Modell 3 verfallen ist?

Dieser verfallene Schulungsführerschein muß der Behörde, die ihn ausgestellt hat, zurückgebracht werden. Der Kandidat erhält eine entsprechende Bestätigung (Anhang 4), die er dem Prüfungszentrum vorlegen muß, um zu beweisen, daß er ein Praktikum gemacht hat. Die Prüfungen die folgen dürfen nur mit einer Fahrschule abgelegt werden. Der Kandidat kann, 3 Jahre nach dem Verfallen des Schulungsführerscheins, ein Neues bekommen. Er kann dann die Prüfungen ohne Fahrschule ablegen (zwei nicht bestandene praktische Prüfungen sind erlaubt). Dieses Verfahren kann jede 3 Jahre wiederholt werden.

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9. Kann man die praktische Prüfung Kat. A3 mit einem Mofa der Klasse A ablegen ?

NEIN. Das Mofa Klasse A darf ohne Führerschein gefahren werden. Für die praktische Prüfung darf nur ein Mofa Klasse B benutzt werden, das den legalen Prüfvorschriften entspricht.

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10. Darf die praktische Prüfung Kat. B (PKW) mit einem Nutzfahrzeug abgelegt werden ?

JA. Es muß jedoch den Vorschriften der Frage 6 entsprechen.

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11. Steht der Prüfhof des Prüfungszentrums den Kandidaten für die Schulung zur Verfügung ?

NEIN. Es ist den Kandidaten untersagt, den Prüfhof des Führerscheinzentrums zum üben zu benutzen.
Aber andere Firmen besitzen Prüfhöfe und die Kandidaten können diese gegen Gebühr benutzen.

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12. Kann man Erklärungen zu den Fahrübungen erhalten (je nach Kategorie)?

JA. Der Kandidat kann alle Informationen bezüglich den Übungung am Schalter des Zentrums oder telefonisch erhalten. Auf Anfrage wird ihm eine Brochüre (für jede Kategorie) zugeschickt. Dieses Dokument wird systematisch nach bestandener theoretischer Prüfung ausgehändigt.

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13. An wen wende ich mich für die medizinische Untersuchung bezüglich der Führerscheinklassen C und D (LKW und Autobus) ?

Für diese Untersuchung muß man sich an folgender Adresse wenden:
Le Ministère de la Santé publique
Service des sélections médicales pour chauffeurs
Bd Frère Orban, 25
4000 - LIEGE
Tél. 04/229.76.00
Oder an einer anderen Stelle der Arbeitsmedizin, oder beim SMIDEB für die Gegend von Verviers..

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14. Ist Fahrschulunterricht Pflicht für den Führerschein Kat. C (LKW) ?

Die Vorbereitung und Ausbildung für den Führerschein Kat. „C“ (sowohl die theoretische wie auch praktische Ausbildung) kann privat oder in einer anerkannten Fahrschule gemacht werden. Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre Dok. 134, wie hierunter beschrieben:

Sie entscheiden sich für eine Fahrausbildung in der Fahrschule

Fahrunterricht an einer anerkannten Fahrschule ist die sicherste und wirksamste Methode, das Fahren zu erlernen. Diese Schulung wird von diplomierten Fachlehrern durchgeführt, die Ihnen eine umfassende Vorbereitung und Beratung garantieren können

.
Damit Sie sich gut auf die praktische Prüfung vorbereiten können, erteilt die Fahrschule mindestens 8 Stunden praktischen Fahrunterricht.

Sie entscheiden sich für eine Fahrausbildung mit Schulungsführerschein - Modell 3

Diese Schulungsmethode ist für Führerscheinanwärter, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder die diese nicht wieder erlangt haben, nicht zulässig.
Auf Vorlage des vorschriftsmäßig ausgefüllten Antragsformulars „Antrag eines Schulungsführerscheins“, das mit einer Steuermarke von 9 Euro versehen sein muß, eines gültigen Führerscheins für die Kategorie B (mindestens) sowie einer gültigen ärztlichen Bescheinigung, händigt Ihnen die Gemeindeverwaltung einen Schulungsführerschein aus.
Dieser ist ab dem Austellungstag 12 Monate gültig und kann in keinem Fall verlängert werden.
Sie müssen sich in Begleitung des auf Ihrem Schulungsführerschein vermerkten Begleiters befinden. Es können auch zwei Begleiter vorgesehen sein.
Sie dürfen, abgesehen von Ihrer Begleitperson, lediglich einen weiteren Fahrgast mitnehmen, d.h. insgesamt maximal 2 Personen : 1 Schulungsbegleiter + 1 Fahrgast oder 2 Schulungsbegleiter.

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15. Ist es nötig, einen Termin für die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung zu vereinbaren ?

Es ist nicht nötig für die theoretische Prüfung einen Termin zu vereinbaren. Diese Regel gilt für alle Führerscheinkategorien. Sie können sich mit dem Führerscheinzentrum in Verbindung setzen, um die Öffnungszeiten zu erfahren, oder auf dieser Webseite nachsehen. Für die praktische Prüfung ist es nötig einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie die Prüfung mit ihrem eigenen Fahrzeug ablegen, müssen Sie sich mindestens 6 Wochen vorher mit dem Prüfungszentrum in Verbindung setzen. Wenn Sie die Prüfung mit der Fahrschule ablegen, kümmert sich diese um Ihren Termin.

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Generell sind sämtliche Informationen zum Erhalt eines Führerscheins in jedem Führerscheinprüfungszentrum erhältlich.