1. Welche Schulungsmöglichkeiten gibt es und wie ist die Wartezeit je nach Schulungsart ?
Kategorie B:
| Schulungs- führerschein Modell 1 |
Schulungs- führerschein Modell 2 |
Schulungs- führerschein Modell 3 |
Schulungslizenz | |
| Alter | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre | 17 Jahre |
| Dauer | 9 Monate | 6 Monate | 12 Monate | 18 Monate |
| Anzahl Stunden |
8 St. + 2 St. FS. | 18 St. + 2 St. FS. | - | 10 St. + 2 St. + 2 St. FS. |
| Praktische Prüfung |
Zwischen 6 und 9 Monate | Zwischen 3 und 6 Monate | Zwischen 9 und 12 Monate | Zwischen 12 und 18 Monate |
| Begleiter | Ja | Nein | Ja | Ja |
2. Welches ist das Mindestalter für jede Schulungsart ?
| Mindestalter bei der theoretischen Prüfung | Bei theoretischem Fahrschulunterricht, Anzahl Stunden | Mindestalter bei der praktischen Prüfung, | Bei praktischem Fahrschulunterricht, Anzahl Stunden | ||
| A3 | 15 Jahre und 9 Monate |
6 Stunden | 16 Jahre | 2 Stunden | |
| A - | 17 Jahre und 9 Monate |
12 Stunden | 18 Jahre | 8 Stunden | * 6 St. |
| A | 17 Jahre und 9 Monate |
12 Stunden | 21 Jahre | 8 Stunden | * 6 St. |
| B Modell 1* | 17 Jahre und 9 Monate |
12 Stunden |
18 Jahre + 6 Monate |
*10 Stunden | |
| B Modell 2* | 17 Jahre und 9 Monate |
12 Stunden | 18 Jahre + 3 Monate |
* 20 Stunden | |
| B Modell 3 | 17 Jahre und 9 Monate |
12 Stunden | 18 Jahre + 9 Monate |
- | |
| B Schulungslizenz* | 16 Jahre und 9 Monate |
* 12 Stunden | 18 Jahre | * 14 Stunden | |
| C1 | 17 Jahre und 9 Monate | 6 Stunden | 18 Jahre | 8 Stunden | |
| C | 17 Jahre und 9 Monate | 6 Stunden | 18 Jahre | 8 heures | (1) |
| D1 (2) | 17 Jahre und 9 Monate | 6 Stunden | 21 Jahre | 8 Stunden | |
| D | 20 Jahre und 9 Monate | 6 Stunden | 21 Jahre | 8 Stunden | |
| BE, CE, C1E, D1E | - | - | 18 Jahre | 8 Stunden | |
| CE (2), D1E (2), DE | - | - | 21 Jahre | 8 Stunden |
* Verpflichtend in einer anerkannten Fahrschule
(1) = Erhalt eines Führerscheins C1 bis 21 Jahre
(2) = 18 Jahre für Kandidaten mit einer Berufsfähigkeitsbescheinigung
3. Welche Dokumente muß ich bei der theoretischen Prüfung vorlegen und welche bei der praktischen Prüfung?
Bei der theoretischen Prüfung der Führerscheinklassen A3, A, B, C, C1, D und D1:
- eine anerkannte Identitätskarte, das heißt den Personalausweis für Belgier. Für Ausländer : die Bescheinigung der Eintragung im Ausländerregister, die Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der E.W.G., die Immatrikulationsbescheinigung, den Ausweis für Botschaftsangehörige, den Konsulatausweis, den Spezialausweis.
- das Schulungszeugnis falls der Kandidat einen theoretischen Unterricht in einer anerkannten Fahrschule genommen hat. (für die Kandidaten zur Schulungslizenz)
- die Bescheinigung eines PMS-Zentrums, eines öffentlichen Sozialhilfezentrums oder eines Spezialschulwesens u.s.w., wenn der Kandidat an einer Spezialsitzung, das heißt an einer mündlichen Prüfung, teilnimmt.
Außerdem, für die praktischen Prüfung Kat A3 und A (Mofa und Motorrad) :
Wenn Sie die Schulung bei einer Fahrschule gemacht haben Achtung : Kopien werden nicht akzeptiert.
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Wenn Sie die Schulung mit einem Schulungsführerschein - Modell 3 gemacht haben. Achtung : Kopien werden nicht akzeptiert.
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Für die praktische Prüfung Kat. B (Auto) :
Wenn Sie die praktische Prüfung mit Hilfe einer Fahrschule machen Für das Modell 2 und nach zwei hintereinander nicht bestandene praktische Prüfungen mit den Modellen 1 und 2, sowie für die Schulungslizenz, ist ein Fahrzeug einer anerkannten Fahrschule Pflicht. Dokumente die vor der Prüfung vorgelegt werden müssen: Achtung : Kopien werden nicht akzeptiert.
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Wenn Sie die pratische Prüfung mit Ihrem eigenen Wagen machen Dokumente die vor der Prüfung vorgelegt werden müssen: Achtung : Kopien werden nicht akzeptiert.
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Für die praktischen Prüfung Kat. C (Lastfahrzeuge) und D (Autobusse und Reisebusse)
Wenn Sie die Schulung bei einer Fahrschule gemacht haben Achtung : Kopien werden nicht akzeptiert.
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Wenn Sie die Schulung mit einem Schulungsführerschein - Modell 3 gemacht haben Achtung : Kopien werden nicht akzeptiert.
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Für die praktischen Prüfung Kat. " E " (Fahrzeuge mit Anhänger)
Wenn Sie die Schulung bei einer Fahrschule gemacht haben Achtung : Kopien werden nicht akzeptiert.
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Wenn Sie die Schulung mit einem Schulungsführerschein - Modell 3 gemacht haben Achtung : Kopien werden nicht akzeptiert.
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4. In welchem Prüfungszentrum muß man die theoretische und praktische Prüfung ablegen ? Steht die Wahl der Prüfungszentren frei?
Die Kandidaten können die theoretische Prüfung im Zentrum Ihrer Wahl ablegen. Die theoretische Prüfung mit Anwesenheit eines vereidigten Übersetzers (für Kandidaten, die keine der drei Landessprachen sprechen), kann jedoch nur in den dafür bestimmten Zentren abgelegt werden .
Die Kandidaten legen die praktische Prüfung in dem Prüfungszentrum ab, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist, oder in dem Zentrum, das für die Fahrschule in der der Kandidat Unterricht genommen hat, zuständig ist, und zwar für die Führerscheinklassen A3, A und B (Mofa, Motorrad und Autos). Die Kandidaten für die anderen Kategorien haben freie Wahl.
Außerdem:
5. Wie oft darf die praktische Prüfung wiederholt werden ? Was muß man machen wenn man die Prüfung nicht besteht ? Wieviele Unterrichtsstunden muß man bei der Fahrschule nehmen (theoretisch und praktisch)?
Für die praktische Prüfung muß man nach 2 nicht bestandenen Prüfungen Fahrschulunterricht nehmen. Der praktische Unterricht dauert 4 Stunden vor Ablauf und 8 Stunden nach Ablauf des provisorischen Führerscheins Modell 3.
6. Womit muß das Fahrzeug der Führerscheinklasse B (PKW) ausgerüstet sein ?
Das Fahrzeug muß der Definition nach der Kategorie „B“ angehören, das heißt daß das zugelassene Maximalgewicht nicht 3.500 Kg überschreiten darf und daß es maximal zum Transport von 8 Personen vorgesehen sein muss.
Das Fahrzeug muß 4 Räder, mindestens 4 Sitzplätze, Sicherheitsgurte vorne und hinten, einen Fahrgastraum und eine für den Schulungsbegleiter leicht zugängliche Handbremse haben.
Das Fahrzeug muß auf ebener Strecke eine Mindestgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern erreichen, regelgerecht angemeldet sein (kein Händlernummernschild, Probefahrt-Nummernschild oder Transitnummernschild), und technich in Ordnung sein.
Außerdem muß folgende Ausstattung vorhanden sein:
7. Darf man für mehrere Kandidaten gleichzeitig Schulungsbegleiter sein ?
NEIN, außer für die eigenen Kinder, die des Ehegatten oder der Ehegattin oder die Mündel.
Ein Begleiter muß ein Jahr warten, nachdem er nicht mehr als Begleiter auf einem Schulungsführerschein bzw. Schulungslizenz eingetragen war, um wieder Begleiter sein zu dürfen. Man darf Begleiter sein für Personnen die in der gleichen Firma arbeiten.
8. Was muß man tun wenn der provisorische Schulungsführerschein Modell 3 verfallen ist?
Dieser verfallene Schulungsführerschein muß der Behörde, die ihn ausgestellt hat, zurückgebracht werden. Der Kandidat erhält eine entsprechende Bestätigung (Anhang 4), die er dem Prüfungszentrum vorlegen muß, um zu beweisen, daß er ein Praktikum gemacht hat. Die Prüfungen die folgen dürfen nur mit einer Fahrschule abgelegt werden. Der Kandidat kann, 3 Jahre nach dem Verfallen des Schulungsführerscheins, ein Neues bekommen. Er kann dann die Prüfungen ohne Fahrschule ablegen (zwei nicht bestandene praktische Prüfungen sind erlaubt). Dieses Verfahren kann jede 3 Jahre wiederholt werden.
9. Kann man die praktische Prüfung Kat. A3 mit einem Mofa der Klasse A ablegen ?
NEIN. Das Mofa Klasse A darf ohne Führerschein gefahren werden. Für die praktische Prüfung darf nur ein Mofa Klasse B benutzt werden, das den legalen Prüfvorschriften entspricht.
10. Darf die praktische Prüfung Kat. B (PKW) mit einem Nutzfahrzeug abgelegt werden ?
JA. Es muß jedoch den Vorschriften der Frage 6 entsprechen.
11. Steht der Prüfhof des Prüfungszentrums den Kandidaten für die Schulung zur Verfügung ?
NEIN. Es ist den Kandidaten untersagt, den Prüfhof des Führerscheinzentrums zum üben zu benutzen.
Aber andere Firmen besitzen Prüfhöfe und die Kandidaten können diese gegen Gebühr benutzen.
12. Kann man Erklärungen zu den Fahrübungen erhalten (je nach Kategorie)?
JA. Der Kandidat kann alle Informationen bezüglich den Übungung am Schalter des Zentrums oder telefonisch erhalten. Auf Anfrage wird ihm eine Brochüre (für jede Kategorie) zugeschickt. Dieses Dokument wird systematisch nach bestandener theoretischer Prüfung ausgehändigt.
13. An wen wende ich mich für die medizinische Untersuchung bezüglich der Führerscheinklassen C und D (LKW und Autobus) ?
Für diese Untersuchung muß man sich an folgender Adresse wenden:
Le Ministère de la Santé publique
Service des sélections médicales pour chauffeurs
Bd Frère Orban, 25
4000 - LIEGE
Tél. 04/229.76.00
Oder an einer anderen Stelle der Arbeitsmedizin, oder beim SMIDEB für die Gegend von Verviers..
14. Ist Fahrschulunterricht Pflicht für den Führerschein Kat. C (LKW) ?
Die Vorbereitung und Ausbildung für den Führerschein Kat. „C“ (sowohl die theoretische wie auch praktische Ausbildung) kann privat oder in einer anerkannten Fahrschule gemacht werden. Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre Dok. 134, wie hierunter beschrieben:
| Sie entscheiden sich für eine Fahrausbildung in der Fahrschule
Fahrunterricht an einer anerkannten Fahrschule ist die sicherste und wirksamste Methode, das Fahren zu erlernen. Diese Schulung wird von diplomierten Fachlehrern durchgeführt, die Ihnen eine umfassende Vorbereitung und Beratung garantieren können . |
Sie entscheiden sich für eine Fahrausbildung mit Schulungsführerschein - Modell 3
Diese Schulungsmethode ist für Führerscheinanwärter, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder die diese nicht wieder erlangt haben, nicht zulässig. |
15. Ist es nötig, einen Termin für die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung zu vereinbaren ?
Es ist nicht nötig für die theoretische Prüfung einen Termin zu vereinbaren. Diese Regel gilt für alle Führerscheinkategorien. Sie können sich mit dem Führerscheinzentrum in Verbindung setzen, um die Öffnungszeiten zu erfahren, oder auf dieser Webseite nachsehen. Für die praktische Prüfung ist es nötig einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie die Prüfung mit ihrem eigenen Fahrzeug ablegen, müssen Sie sich mindestens 6 Wochen vorher mit dem Prüfungszentrum in Verbindung setzen. Wenn Sie die Prüfung mit der Fahrschule ablegen, kümmert sich diese um Ihren Termin.
Generell sind sämtliche Informationen zum Erhalt eines Führerscheins in jedem Führerscheinprüfungszentrum erhältlich.